Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 456 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer Handelswaren besitzt und sonst nichts weiter, und deren Wert unter zweihundert Dirham liegt, für den ist keine Zakat fällig, bis ein Jahr ab dem Tag vergangen ist, an dem sie den Wert von zweihundert Dirham erreicht haben) · ShamelaTranslate