Sadaqa." (12). Dies unterscheidet sich von der Zakāt auf Handelsvermögen und der Zakāt al-Fiṭr, da beide zusammenfallen können, weil sie unterschiedliche Gründe haben. Die Zakāt al-Fiṭr ist für den Körper (13) des Muslims als Reinigung für ihn verpflichtend, während die Zakāt auf Handelsvermögen aufgrund seines Wertes als Dank für die Gnade des Reichtums und als Solidaritätsleistung für die Armen verpflichtend ist. Sollte jedoch der Schwellenwert für die Weidetierhaltung (Saum) erreicht sein, ohne dass der Schwellenwert für das Handelsvermögen erreicht ist – etwa wenn er (14) dreißig Rinder besitzt, deren Wert einhundertfünfzig Dirham beträgt, und das Jahr unter diesen Umständen verstreicht –, so ist die Zakāt auf die Substanz zweifelsfrei verpflichtend, da ihr kein Widerspruch entgegensteht, weshalb sie verpflichtend wird, so als ob sie nicht für den Handel bestimmt wäre.
Abschnitt: Wenn er Palmen oder Land für den Handel kauft, das Land bebaut wird und die Palmen Früchte tragen und beide Jahre zusammenfallen – indem die erste Reife der Früchte und die Härte des Getreides bei Vollendung des Jahres eintreten – und der Wert des Landes und der Palmen für sich genommen einen Schwellenwert für den Handel darstellt, dann entrichtet er für die Früchte und das Getreide die Zehnt-Zakāt (ʿUschr) und für den Grundbesitz die Zakāt nach dem Wert. Dies ist die Auffassung von Abū Ḥanīfa und Abū Thaur. al-Qāḍī und seine Gefährten sagten: Er entrichtet für alles die Zakāt nach dem Wert. Er erwähnte, dass Aḥmad darauf hindeutete, weil es Handelsvermögen ist, weshalb darauf die Handels-Zakāt verpflichtend sei, wie bei Weidetieren. Unser Argument ist, dass die Zehnt-Zakāt für die Armen vorteilhafter ist, denn der Zehnt ist vorteilhafter als ein Viertel des Zehnts; daher muss dasjenige bevorzugt werden, in dem ein Vorteil liegt. Zudem ist der Grund für die Verpflichtung des Mehrbetrags über ein Viertel des Zehnts bereits eingetreten, weshalb sie verpflichtend wird. Dies unterscheidet sich von Weidetieren, die für den Handel bestimmt sind, denn die Zakāt auf die Weidehaltung ist geringer als die Zakāt auf den Handel.
458 - Rechtsfrage; er sagte: "Und wenn er sie für den Handel kauft, dann die Absicht zur privaten Nutzung fasst, dann wieder die Absicht zum Handel fasst, so entfällt die Zakāt darauf, bis er sie verkauft und mit deren Erlös ein neues Jahr beginnen lässt."
In der Rechtsschule besteht kein Dissens darüber, dass, wenn er bei einer Handelsware die Absicht zur privaten Nutzung (Qunya) fasst, sie zur privaten Nutzung wird,
(12) Überliefert von Ibn Abī Schaiba in: Kapitel über denjenigen, der sagte, dass die Sadaqa im Jahr nur einmal entnommen wird, aus dem Buch der Zakāt. Al-Muṣannaf 3/218. (13) Fehlt im Original und in B. (14) Im Original steht "malaka" (er besaß/erwarb).
الصَّدَقَةِ" (١٢). وفَارَقَ هذا زَكَاةَ التِّجارَةِ، وزَكَاةَ الفِطْرِ، فإنَّهما يَجْتَمِعَانِ لأنَّهما بِسَبَبَيْنِ، فإنَّ زَكَاةَ الفِطْرِ، تَجِبُ عن بَدَنِ الإِنْسَانِ (١٣) المُسْلِمِ طُهْرَةً له، وزَكَاةَ التِّجارَةِ تَجِبُ عن قِيمَتِه شُكْرًا لِنِعْمَةِ الغنَى ومُوَاساةً لِلفُقَراءِ. فأما إنْ وُجِدَ نِصابُ السَّوْمِ دُونَ نِصابِ التِّجارَةِ، مثل أن يَمْلكَ (١٤) ثلاثِينَ من البَقَرِ، قِيمَتُها مائة وخَمْسُونَ دِرْهَمًا، وحالَ الحَوْلُ عليها كذلك، فإنَّ زَكَاةَ العَيْنِ تَجِبُ بغير خِلَافٍ؛ لأنَّه لم يُوجَدْ لها مُعارِضٌ، فوَجَبَتْ، كما لو لم تَكُنْ لِلتِّجَارَةِ.
فصل: وإن اشْتَرَى نَخْلًا أو أرْضًا لِلتِّجَارَةِ، فزُرِعَتِ الأَرْضُ وأثْمَرَتِ النَّخْلُ، فَاتَّفَقَ حَوْلاهُما، بأن يكونَ بُدُوُّ الصَّلاحِ فى الثَّمَرَةِ واشْتِدَادُ الحَبِّ عند تَمامِ الحَوْلِ، وكانتْ قِيمَةُ الأرْضِ والنَّخْلِ بِمُفْرَدِها نِصَابًا لِلتِّجارَةِ، فإنَّه يُزَكِّى الثَّمَرةَ والحَبَّ زَكَاةَ العُشْرِ، ويُزَكِّى الأصْلَ زَكَاةَ القِيمَةِ. وهذا قولُ أبى حَنيفَةَ، وأبى ثَوْرٍ. وقال القاضى وأصْحَابُه: يُزَكِّى الجميعَ زَكَاةَ القِيمَةِ. وذَكَرَ أنَّ أحمدَ أوْمَأَ إليه؛ لأنَّه مَالُ تِجارَةٍ، فتَجِبُ فيه زَكاةُ التِّجارَةِ، كالسَّائِمَةِ. ولَنا، أنَّ زَكَاةَ العُشْرِ أَحَظُّ لِلْفُقَراءِ، فإنَّ العُشْرَ أحَظُّ من رُبْعِ العُشْرِ، فيَجِبُ تَقْدِيمُ ما فيه الحَظُّ، ولأنَّ الزِّيادَةَ على رُبْعِ العُشْرِ قد وُجِدَ سَبَبُ وُجُوبِها فتَجِبُ، وفارَقَ السَّائِمَةَ المُعَدَّةَ لِلتِّجارَةِ، فإنَّ زَكاةَ السَّوْمِ أقَلُّ من زَكاةِ التِّجارَةِ.
٤٥٨ - مسألة؛ قال: (وإذا اشْتَرَاهَا لِلتِّجَارَةِ، ثم نَوَاها لِلاقْتِنَاءِ، ثم نَوَاهَا لِلتِّجَارَةِ، فَلَا زَكَاةَ فِيهَا حَتَّى يَبِيعَها، ويَسْتَقْبِلَ بِثَمَنِها حَوْلًا)
لا يَخْتَلِفُ المذهبُ فى أنَّه إذا نَوَى بِعَرْضِ التِّجَارَةِ القُنْيَةَ، أنَّه يَصِيرُ لِلْقُنْيَةِ،
(١٢) أخرجه ابن أبى شيبة، فى: باب من قال لا تؤخذ الصدقة فى السنة إلا مرة واحدة، من كتاب الزكاة. المصنف ٣/ ٢١٨.(١٣) سقط من: الأصل، ب.(١٤) فى الأصل: "ملك".