Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 401 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer zur Zahlung einer Hiqqa verpflichtet ist, diese aber nicht besitzt, jedoch eine Bint Labūn besitzt, dem wird diese zusammen mit zwei Schafen oder zwanzig Dirham abgenommen. Wer zur Zahlung einer Bint Labūn verpflichtet ist, diese aber nicht besitzt, jedoch eine Hiqqa besitzt, dem wird diese abgenommen, und der Einnehmer zahlt einen Ausgleich von zwei Schafen oder zwanzig Dirham) · ShamelaTranslate