begleiche seine Schulden und entrichte die Zakāt auf sein restliches Vermögen. Dies sagte er in Anwesenheit der Gefährten, und sie widersprachen ihm nicht, was auf ihren Konsens darüber hindeutet. Die Gefährten von Malik berichteten von Umair ibn 'Imran, von Schuja', von Nafi', von Ibn 'Umar, er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – sagte: "Wenn ein Mann eintausend Dirham besitzt und eintausend Dirham an Schulden hat, so ist keine Zakāt für ihn fällig." (4) Dies ist ein expliziter Beweis (nass). Zudem sagte der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm: "Mir wurde befohlen, die Sadaqa von euren Reichen zu nehmen und sie an eure Armen zurückzugeben." (5) Dies weist darauf hin, dass die Zakāt nur für die Reichen verpflichtend ist und nur an die Armen ausgezahlt werden darf. Da es diesem (Verschuldeten) erlaubt ist, die Zakāt zu empfangen, ist er als arm anzusehen; somit ist die Zakāt für ihn nicht verpflichtend, da sie gemäß der Überlieferung nur für die Reichen gilt, sowie aufgrund seiner Aussage – Friede sei auf ihm: "Es gibt keine Sadaqa, außer aus einem Überschuss an Reichtum (ghina)." (6) Dies unterscheidet sich von jemandem, der keine Schulden hat, denn er ist ein Reicher, der ein Nisab besitzt (7). Dies wird dadurch bestätigt, dass die Zakāt nur deshalb zur Pflicht wurde, um die Armen zu unterstützen und den Segen des Reichtums zu würdigen. Der Verschuldete ist auf die Tilgung seiner Schulden angewiesen, genau wie der Arme oder gar noch dringender. Es entspricht nicht der Weisheit, das Bedürfnis des Eigentümers zu vernachlässigen, um das Bedürfnis eines anderen zu decken, noch verfügt er über einen solchen Reichtum, der ein Dankgebet durch das Entrichten der Zakāt erforderlich machen würde. Der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – sagte schließlich: "Beginne bei dir selbst, dann bei denjenigen, für die du aufzukommen hast." (9)
Abschnitt: Was nun die sichtbaren Vermögenswerte (al-amwal al-zahira) betrifft, nämlich das auf Weideplätzen gehaltene Vieh (sa'ima), Getreide und Früchte, so ist von Ahmad überliefert, dass Schulden auch hier die Zakāt verhindern, aufgrund dessen, was wir bereits bei den verborgenen Vermögenswerten ausgeführt haben. Ahmad sagte in der Überlieferung von Ishaq ibn Ibrahim: Er soll mit der Schuld beginnen und sie tilgen; danach soll er prüfen, was bei ihm verbleibt nach
(4) Wir haben diesen Hadith nicht gefunden. Siehe dazu die Ausführungen von Malik, al-Laith und den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y) zu dieser Frage in al-Amwal, S. 438. (5) Vorangegangen in 1/275. (6) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 150. (7) Im Original und in B: "an-nisab". (8) In M: "li-hajat". (9) Siehe den Kommentar von Ibn Hajar zu diesem Hadith in Talkhis al-Habir 2/184. Die Quellenangabe für den Hadith "Beginne bei denjenigen, für die du aufzukommen hast" erfolgte bereits auf Seite 150, bei der Erwähnung des Hadith: "Es gibt keine Sadaqa, außer aus einem Überschuss an Reichtum (ghina)."
فَلْيَقْضِ دَيْنَهُ، ولْيُزَكِّ بَقِيَّةَ مَالِه. قال ذلك بِمَحْضَرٍ من الصَّحابَةِ، فلم يُنْكِرُوهُ، فَدَلَّ على اتِّفَاقِهم عليه. ورَوَى أصْحابُ مالِكٍ، عن عُمَيْرِ بن عِمْرَانَ، عن شُجاعٍ، عن نافِعٍ، عن ابنِ عمرَ، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إذَا كَانَ لِرَجُلٍ أَلْفُ دِرْهَمٍ، وعَلَيْهِ أَلْفُ دِرْهَمٍ، فَلَا زَكَاةَ عَلَيْهِ" (٤). وهذا نَصٌّ. ولأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "أُمِرْتُ أنْ آخُذَ الصَّدَقَةَ مِنْ أَغْنِيَائِكُم، فَأَرُدَّهَا فِى فُقَرَائِكُمْ" (٥). فدَلَّ على أَنَّها إنَّما تَجِبُ على الأغْنِياءِ ولا تُدْفَعُ إلَّا إلى الفُقراءِ، وهذا مِمَّنْ يَحِلُّ له أخْذُ الزكاةِ، فيكَونُ فَقِيرًا، فلا تَجِبُ عليه الزكاةُ؛ لأنَّها لا تَجِبُ إلَّا على الأغْنِيَاءِ، لِلْخَبَرِ، ولِقَوْلِه عليه السَّلَامُ: "لَا صَدَقَةَ إلَّا عَنْ ظَهْرِ غِنًى" (٦). ويُخَالِفُ مَن لا دَيْنَ له عليه، فإنَّه غَنِىٌّ يَمْلِكُ نِصَابًا (٧)، يُحَقِّقُ هذا أنَّ الزكاةَ إنَّما وَجَبَتْ مُواساةً لِلْفُقَراءِ، وشُكْرًا لِنِعْمَةِ الغِنَى، والمَدِينُ مُحْتَاجٌ إلى قَضاءِ دَيْنِه كحاجَةِ الفقِيرِ أو أشَدَّ، وليس من الحِكْمَةِ تَعْطِيلُ حاجَةِ المالِكِ [لدَفْعِ حاجةِ] (٨) غيرِه، ولا حَصَل له من الغِنَى ما يَقْتَضِى الشُّكْرَ بالإِخراجِ، وقد قال النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "ابْدَأْ بِنَفْسِكَ، ثُمَّ بِمَنْ تَعُولُ" (٩).
فصل: فأمَّا الأَمْوَالُ الظَّاهِرِةُ وهى السَّائِمَةُ، والحُبُوبُ، والثِّمَارُ، فرُوِىَ عن أحمدَ، أنَّ الدَّيْنَ يَمْنَعُ الزكاةَ أيضًا فيها؛ لما ذَكَرْنَاهُ فى الأمْوالِ الباطِنَةِ. قال أحمدُ، فى رِوَايَةِ إسحاقَ بن إبراهيمَ: يَبْتَدِئُ بالدَّيْن فيَقْضِيه، ثمَّ يَنْظُرُ ما بَقِىَ عندَه بعد
(٤) لم نجد هذا الحديث.وانظر: النقل عن مالك والليث وأهل الرأى فى هذه المسألة، فى الأموال ٤٣٨.(٥) تقدَّم فى ١/ ٢٧٥.(٦) تقدَّم تخريجه فى صفحة ١٥٠.(٧) فى الأصل، ب: "النصاب".(٨) فى م: "لحاجة".(٩) انظر تعليق ابن حجر على هذا الحديث، فى تلخيص الحَبِير ٢/ ١٨٤. وتقدم تخريج حديث: "ابدأ بمن تعول"، فى صفحة ١٥٠، عند إيراد حديث: "لا صَدَقَة إلَّا عن ظهر غنى".