jemanden dazu gezwungen, eine Sadaqa auf Bargeld (samit) zu entrichten, noch haben sie ihn dazu aufgefordert, außer dass er sie freiwillig darbrachte. Dies liegt daran, dass die Beauftragten (sa'in) die Zakāt von dem einziehen, was sie vorfinden, ohne sich über die Schulden zu erkundigen, die auf dem Besitzer lasten. Dies weist darauf hin, dass Schulden die Zakāt darauf nicht verhindern. Zudem ist die Begehrlichkeit der Armen danach größer und die Notwendigkeit ihrer Bewahrung ausgeprägter, weshalb die Zakāt darauf dringlicher ist.
Abschnitt: Schulden verhindern die Zakāt nur dann, wenn sie den Schwellenwert (nisab) ausschöpfen oder verringern und er nichts zur Tilgung besitzt, außer dem Schwellenwert oder dem, dessen er nicht entbehren kann. Dies ist etwa der Fall, wenn jemand zwanzig Mithqal besitzt und Schulden in Höhe eines Mithqal oder mehr oder weniger hat, was den Schwellenwert bei einer Tilgung verringern würde, und er keine Möglichkeit zur Tilgung außerhalb des Schwellenwertes findet. Besitzt er hingegen dreißig Mithqal und hat Schulden von zehn, so ist auf die zwanzig Zakāt zu entrichten. Hat er Schulden von mehr als zehn, so entfällt die Zakāt. Hat er fünf Schulden, so ist auf fünfundzwanzig Zakāt zu entrichten. Besitzt jemand hundert Schafe und hat Schulden, die sechzig entsprechen, so ist auf die vierzig Zakāt zu entrichten. Wenn er Schulden hat, die einundsechzig entsprechen, so entfällt die Zakāt, da dies den Schwellenwert verringert. Wenn er zwei Vermögensarten besitzt und Schulden hat, die er auf das anrechnet, womit er tilgen kann: Wenn er beispielsweise fünf Kamele und zweihundert Dirham besitzt und er fünf Kamele schuldet – sei es als Salam-Geschäft oder als Blutgeld (diya) oder Ähnlichem, das durch Kamele getilgt wird –, so rechnet man die Schulden gegen diese (die Kamele) an und die Zakāt auf die Dirham wird für ihn verpflichtend. Wenn er sie zerstört oder widerrechtlich angeeignet hat, rechnet man deren Wert gegen die Dirham an, da sie dadurch getilgt werden. Handelt es sich um ein Darlehen, so gibt es zwei Ansichten darüber, womit es getilgt wird. Wenn wir sie gegen eine der beiden Vermögensarten anrechnen und ein Überschuss verbleibt, der den anderen Schwellenwert verringert, während bei einer Anrechnung gegen das andere nichts verbleibt, wie etwa bei einem Mann, der fünf Kamele und zweihundert Dirham besitzt und sechs Kamele schuldet, deren Wert zweihundert Dirham entspricht: Wenn wir sie gegen die zweihundert anrechnen, verbleibt kein Rest der Schuld, was jedoch den Schwellenwert des weidenden Viehs (sa'ima) verringert. Wenn wir sie gegen die Kamele anrechnen, verbleibt ein Kamel als Rest, was den Schwellenwert verringert.
(15) In M: "lahu" (er besitzt). (16) Fehlt in A, M. (17) In M: "wa-idha" (und wenn). (18) In M: "wa-idha" (und wenn).
اسْتَكْرَهُوا أحَدًا على صَدَقَةِ الصَّامِتِ، ولا طَالَبُوهُ بها، إلَّا أن يَأْتِىَ بها طَوْعًا، ولأنَّ السُّعَاةَ يَأْخُذُونَ زَكَاةَ ما يَجِدُونَ، ولا يَسْأَلُونَ عَمَّا على صَاحِبهَا من الدَّيْنِ، فدَلَّ على أنَّه لا يَمْنَعُ زَكَاتَها، ولأنَّ تَعَلُّقَ أَطْمَاعِ الفُقَرَاءِ بها أكْثَرُ، والحَاجَةَ إلى حِفْظِهَا أوْفَرُ، فتكونُ الزكاةُ فيها أوْكَدَ.
فصل: وإنَّما يَمْنَعُ الدَّيْنُ الزكاةَ، إذا كان يَسْتَغْرِقُ النِّصابَ أو يَنْقُصُهُ، ولا يَجِدُ ما يَقْضِيهِ به سِوَى النِّصابِ، أو ما لا يُسْتَغْنَى عنه، مثل أنْ يكونَ له عِشْرُونَ مِثْقَالًا، وعليه مِثْقَالٌ أو أَكْثَرُ أو أَقَلُّ، ممَّا يَنْقُصُ به النِّصابُ إذا قَضَاهُ به، ولا يَجِدُ قَضاءً له من غيرِ النِّصابِ، فإن كان له ثلاثُونَ مِثْقَالًا، وعليه عَشَرَةٌ، فعليه زَكَاةُ العِشْرِينَ. وإن كان عليه أكْثَرُ من عَشَرَةٍ، فلا زَكَاةَ عليه. وإن كان عليه خَمْسَةٌ، فعليه زَكَاةُ خَمْسَةٍ وعِشْرِينَ. ولو أنَّ له مائةً من الغَنَمِ، وعليه ما يُقَابِلُ سِتِّينَ، فعليه زَكاةُ الأَرْبَعِينَ. فإن كان عليه ما يُقَابِلُ إحْدَى وسِتِّينَ، فلا زَكَاةَ عليه؛ لأنَّه يَنْقُصُ النِّصابَ، وإن كان له مالانِ من جِنْسَيْنِ، وعليه دَيْنٌ جَعَلَهُ فى مُقَابَلَةِ ما يَقْضِى منه، فلو كان عليه (١٥) خَمْسٌ من الإِبِلِ [وله خَمْسٌ من الإِبلِ] (١٦) ومائتَا دِرْهَمٍ، فإن كانت عليه سَلَمًا أو دِيَةً، ونحوَ ذلك ممَّا يُقْضَى بالإِبِلِ، جَعَلْتَ الدَّيْنَ فى مُقَابَلَتِهَا، ووَجَبَتْ عليه زَكَاةُ الدَّرَاهِمِ. وإن كان أتْلَفها أَو غَصَبَها، جَعَلْتَ قِيمَتَها فى مُقَابَلَةِ الدَّرَاهِمِ؛ لأنَّها تُقْضَى منها. وإن كانت قَرْضًا، خُرِّجَ على الوَجْهَيْنِ فيما يُقْضَى منه، فإنَّ كانَتْ، إذا جَعَلْنَاهَا فى مُقابَلَةِ أحَدِ المالَيْنِ، فَضَلَتْ منها فَضْلَةٌ تَنْقُصُ النِّصابَ الآخَرَ، وإذا جَعَلْنَاها فى مُقَابَلَةِ الآخَرِ، لم يَفْضُلْ منها شىءٌ، كرَجُلٍ له خَمْسٌ من الإِبِلِ ومائتَا دِرْهَمٍ، وعليه سِتٌّ من الإِبِلِ قِيمَتُها مائتَا دِرْهَمٍ، إذا (١٧) جَعَلْنَاهَا في مُقَابَلَةِ المائتَيْنِ لم يَفْضُلْ من الدَّيْنِ شىءٌ، نَقَصَ نِصابَ السَّائِمَةِ، وإن (١٨) جَعَلْنَاهَا فى مُقَابَلَةِ الإِبِلِ فَضَلَ منها بَعِيرٌ، يَنْقُصُ نِصابَ
(١٥) فى م: "له".(١٦) سقط من: أ، م.(١٧) فى م: "وإذا".(١٨) فى م: "وإذا".