Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 463 – Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn das Fundgut (Luqta) nach Ablauf eines Jahres wie das restliche Eigentum des Finders wird, beginnt für dieses eine neue Jahresfrist, wonach er Zakat darauf entrichtet. Wenn der Eigentümer kommt, entrichtet [dieser] die Zakat für das Jahr, in dem der Finder daran gehindert war, darüber zu verfügen.“ · ShamelaTranslate