Er sagte: „Ein Sāʿ Weizen zwischen je zweien.“ Überliefert von Abu Dawud (3). Von 'Amr ibn Schu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – einen Ausrufer durch die Pässe von Mekka sandte: „Wahrlich, die Sadaqat al-Fitr ist verpflichtend für jeden Muslim, ob männlich oder weiblich, frei oder Sklave, klein oder groß; zwei Mudd Weizen oder anderes (4), ein Sāʿ an Nahrung“ (5). At-Tirmidhi sagte: Dies ist ein Hadith (6), Hasan Gharib. Sa'id sagte: Huschaim berichtete uns von 'Abd al-Khaliq asch-Schaibani, er sagte: Ich hörte Sa'id ibn al-Musayyib sagen: Die Sadaqa wurde zur Zeit des Gesandten Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – und Abu Bakrs als ein halbes Sāʿ Weizen entrichtet. Huschaim sagte: Sufyan ibn Husain berichtete mir von az-Zuhri, von Sa'id ibn al-Musayyib, er sagte: Der Gesandte Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – hielt eine Ansprache, erwähnte dann die Sadaqat al-Fitr und drängte dazu, wobei er sagte: „Ein halbes Sāʿ Weizen oder ein Sāʿ (7) Datteln oder Gerste, für jeden (8) Freien und Sklaven, männlich und weiblich“ (9). Unser Argument dagegen ist das, was Abu Sa'id al-Khudri überlieferte: Wir pflegten die Zakat al-Fitr, als der Gesandte Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – unter uns war, als ein Sāʿ an Nahrung, oder ein Sāʿ an Gerste, oder ein Sāʿ an Datteln, oder ein Sāʿ an Rosinen, oder ein Sāʿ an getrocknetem Quark (Aqit) zu entrichten. Wir entrichteten dies ununterbrochen, bis Mu'awiya nach Medina kam und sprach; unter dem, was (10) er zu den Menschen sprach, war: „Ich sehe, dass zwei Mudd von syrischem Weizen einem Sāʿ an Datteln gleichkommen (11).“ Da übernahmen die Menschen dies. Abu Sa'id sagte: Ich werde es weiterhin so entrichten, wie ich es immer entrichtet habe. Ibn 'Umar überlieferte, dass der Prophet – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – die Sadaqat al-Fitr als ein Sāʿ an Datteln oder ein Sāʿ an Gerste vorschrieb, sagte (11) und die Leute wichen aus zu
(3) In: Kapitel dessen, wer ein halbes Sāʿ Weizen überlieferte, aus dem Buch der Zakat. Sunan Abi Dawud 1/375. (4) In M: „Siwaha“ (anderes davon). (5) Herausgegeben von at-Tirmidhi, in: Kapitel dessen, was über die Sadaqat al-Fitr gekommen ist, aus den Kapiteln über die Zakat. 'Aridat al-Ahwadhi 3/181. (6) In M die Ergänzung: „Sahih“. Dies steht nicht bei at-Tirmidhi. (7) Weggefallen in: dem Original, B. (8) Im Original die Ergänzung: „einer“. (9) Herausgegeben von Ibn Abi Schaiba, in: Kapitel zur Sadaqat al-Fitr, wer sagte ein halbes Sāʿ Weizen, aus dem Buch der Zakat. Al-Musannaf 3/170, 171. (10) In M: „Mimma“ (von dem, was). (11) Weggefallen in: A, M.