von Ibn Hamid und denjenigen, die ihm zustimmten. Ebenso verhält es sich mit Käse und ähnlichem.
470 - Frage: Er sagte: (Und die Wahl von Abu 'Abd Allah ist die Entrichtung von Datteln).
Dies vertrat auch Malik. Ibn al-Mundhir sagte: Malik hielt die Entrichtung von Ajwa-Datteln dabei für empfehlenswert. Asch-Schafi'i und Abu 'Ubaid wählten die Entrichtung von Weizen. Einige Gefährten von asch-Schafi'i sagten: Es ist möglich, dass asch-Schafi'i dies sagte, weil Weizen zu seiner Zeit und an seinem Ort teurer war, denn das Empfehlenswerte ist es, das Wertvollste und Vorzüglichste davon zu entrichten, gemäß der Aussage des Propheten – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm –, als er nach den besten Sklaven (zur Freilassung) gefragt wurde: „Diejenigen, die den höchsten Preis haben und bei ihren Besitzern am wertvollsten sind“ (1). Ahmad wählte die Entrichtung von Datteln lediglich in Nachahmung der Gefährten des Gesandten Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – und in ihrem Befolgen (2). Er überlieferte mit seiner Kette von Abu Mijlaz, dass er sagte: Ich sagte zu Ibn 'Umar (3): „Wahrlich, Allāh hat reichlich gegeben, und Weizen ist vorzüglicher als Datteln.“ Er antwortete: „Meine Gefährten haben einen Weg eingeschlagen, und ich liebe es, diesen Weg ebenfalls einzuschlagen.“ Der Wortlaut deutet darauf hin, dass eine Gruppe (4) der Gefährten Datteln entrichtete, weshalb Ibn 'Umar ihre Übereinstimmung und ihr Vorgehen liebte, und auch Ahmad liebte es, sie nachzuahmen und ihnen zu folgen. Al-Bukhari (5) überlieferte von Ibn 'Umar, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – hat die Sadaqat al-Fitr als einen Sāʿ Datteln oder einen Sāʿ Gerste vorgeschrieben, und die Leute setzten dies einem halben Sāʿ (6) Weizen gleich. So pflegte Ibn 'Umar Datteln zu entrichten.
(1) Al-Bukhari überlieferte es im „Kapitel: Welche Sklaven sind am besten?“ aus dem „Buch der Freilassung“ (Kitab al-'Itq), Sahih al-Bukhari 3/188. Muslim im „Kapitel: Darlegung, dass der Glaube an Allah den Erhabenen die beste Tat ist“ aus dem „Buch des Glaubens“, Sahih Muslim 1/69. Ibn Madscha im „Kapitel: Freilassung“ aus dem „Buch der Freilassung“, Sunan Ibn Madscha 2/843. Imam Malik im „Kapitel: Vorzug der Freilassung von Sklaven und der Freilassung der Unzüchtigen und des Kindes der Unzucht“ aus dem „Buch der Freilassung“, al-Muwatta 2/779, 780. Imam Ahmad im „Musnad“ 2/388, 5/150, 171, 265. (2) In den Handschriften B und M: „ihm“. (3) In Handschrift M mit dem Zusatz: „dass der Gesandte Allāhs – Allāhs Segen und Friede seien auf ihm – sagte“. (4) In Handschrift M mit dem Zusatz: „von“. (5) Der Nachweis des Hadith wurde bereits auf Seite 281 dargelegt. Diese Überlieferung findet sich bei al-Bukhari im „Kapitel: Sadaqat al-Fitr für den Freien und den Sklaven“ aus dem „Buch der Zakat“, Sahih al-Bukhari 2/162. (6) In den Kopien steht: „ein Sāʿ“. Die korrekte Lesart stammt aus: Sahih al-Bukhari.