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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 294Abschnitt

Übersetzung · DE

er sagte: „Mehl oder Sult.“ Beide wurden von an-Nasa'i überliefert (7).

Abschnitt: Es ist zulässig, Mehl zu entrichten. Ahmad hat dies explizit festgehalten. Dasselbe gilt für Sawiq (geröstetes Getreidemehl). Ahmad sagte: „Es wurde von Ibn Sirin überliefert: Sawiq oder Mehl.“ Malik und asch-Schafi'i sagten: „Die Entrichtung dieser beiden reicht nicht aus“, aufgrund des Hadith von Ibn 'Umar und weil ihr Nutzen gemindert wurde; sie sind daher wie Brot. Unser Argument ist der Hadith von Abu Sa'id und seine darin enthaltene Aussage: „...oder einen Sāʿ Mehl“. Zudem sind Mehl und Sawiq reine Bestandteile des Getreides, die abgemessen und gelagert werden können, daher ist ihre Entrichtung zulässig, genau wie vor dem Mahlen. Dies liegt daran, dass das Mahlen lediglich die Teile trennt und dem Bedürftigen die Mühe abnimmt; es ähnelt also dem Fall, als wenn man die Kerne aus den Datteln entfernen und sie dann entrichten würde. Es unterscheidet sich von Brot (8), Harisa (Getreidebrei) und Kabula (9), da bei diesen Bestandteile außer dem Getreide enthalten sind und sie aus dem Zustand der Lagerfähigkeit und Messbarkeit herausgetreten sind. Das Gebotene ist ein Sāʿ, welches ein Maß ist. Der Hadith von Ibn 'Umar erfordert nicht das, was sie erwähnten, und sie haben nicht nach ihm gehandelt.

Abschnitt: Es ist nicht zulässig, Brot zu entrichten, da es nicht mehr messbar und lagerfähig ist. Ebenso wenig Harisa, Kabula und Ähnliches aus demselben Grund, noch Essig oder Dibs (Traubendicksaft), da diese keine Grundnahrungsmittel sind. Es ist auch nicht zulässig, Getreide mit Mängeln zu entrichten, wie solches, das von Würmern befallen oder feucht geworden ist, noch altes Getreide, dessen Geschmack sich verändert hat, gemäß der Aussage Gottes des Erhabenen: {Und suchet nicht das Schlechte davon aus, um es auszugeben} (10). Falls das alte Getreide jedoch seinen Geschmack nicht verändert hat, außer dass der neue Ertrag wertvoller ist als dieses, ist die Entrichtung zulässig, da kein Mangel vorliegt; am besten ist jedoch die Entrichtung des qualitativ Höherwertigen. Ahmad sagte: „Ibn Sirin mochte es, das Getreide zu reinigen, und dies ist mir lieber, damit es vollkommen sei und frei von dem, was sich sonst darunter mischt.“ Wenn das, was sich darunter mischt, einen Teil des Maßes einnimmt und in solchem Maße vorhanden ist, dass es als Mangel angesehen wird, reicht es nicht aus. Wenn es jedoch nicht in großem Maße vorhanden ist, ist die Entrichtung zulässig, sofern man über das Sāʿ hinaus eine Menge hinzufügt, die die Menge der fremden Beimischungen übersteigt, sodass das Entrichtete ein vollständiges Sāʿ ergibt.

Anmerkungen

(7) Die Überlieferungen wurden bereits auf den Seiten 281, 282 erwähnt. (8) In den Abschriften: „der Hadith“. (9) Al-Kabula: al-'Asida (ein dicker Brei aus Mehl und Fett). (10) Sure al-Baqara 267.

Arabisch (Quelle)

فقال: دَقِيقٍ أو سُلْتٍ. رَوَاهُما النَّسَائِىُّ (٧).

فصل: ويجوزُ إخْراجُ الدَّقِيقِ. نَصَّ عليه أحمدُ. وكذلك السَّوِيقُ، قال أحمدُ: وقد رُوِىَ عن ابنِ سِيرِينَ سَويقٍ أو دَقِيقٍ. وقال مالِكٌ، والشَّافِعِىُّ: لا يُجْزِئُ إخْرَاجُهما؛ لِحَدِيثِ ابن عمرَ، ولأنَّ مَنَافِعَه نَقَصَتْ، فهو كالخُبْزِ. ولَنا، حَدِيثُ أبى سَعِيدٍ، وقَوْلُه فيه: "أو صَاعًا من دَقِيقٍ". ولأنَّ الدَّقِيقَ والسَّوِيقَ أجْزَاءُ الحَبِّ بَحْتًا يُمْكِنُ كَيْلُه وادِّخَارُه، فجازَ إخْرَاجُه، كما قبل الطَّحْنِ، وذلك لأنَّ الطَّحْنَ إنَّما فَرَّقَ أجْزاءَهُ، وكَفَى الفَقِيرَ مُؤْنَتَه، فأشْبَهَ ما لو نَزَعَ نَوَى التَّمْرِ ثم أخْرَجَهُ. ويُفَارِقُ الخُبْزَ (٨) والهَرِيسَةَ والكَبُولَا (٩)؛ لأنَّ مع أجْزَاءِ الحَبِّ فيها مِن غيره، وقد خَرَجَ عن حالِ الادِّخَارِ والكَيْلِ، والمَأْمُور به صَاعٌ، وهو مَكِيلٌ، وحَدِيثُ ابنِ عمرَ لم يَقْتَضِ ما ذَكَرُوه، ولم يَعْمَلُوا به.

فصل: ولا يجوزُ إخْرَاجُ الخُبْزِ، لأنَّه خَرَجَ عن الكَيْلِ والادِّخَارِ. ولا الهَرِيسَةِ والكَبُولَا وأشْبَاهِهما؛ لذلك، ولا الخَلِّ ولا الدِّبْسِ؛ لأنَّهما ليسا قُوتًا. ولا يجوزُ أن يُخْرِجَ حَبًّا مَعِيبًا، كالمُسَوَّسِ والمَبْلُولِ، ولا قَدِيمًا تَغَيَّرَ طَعْمُه، لقولِ اللهِ تعالى: {وَلَا تَيَمَّمُوا الْخَبِيثَ مِنْهُ تُنْفِقُونَ} (١٠)، فإن كان القَدِيمُ لم يَتَغَيَّرْ طَعْمُه، إلَّا أن الحَدِيثَ أَكْثَرُ قِيمَةً منه، جازَ إخْرَاجُه؛ لِعَدَمِ العَيْبِ فيه، والأفْضَلُ إخْرَاجُ الأَجْوَدِ. قال أحمدُ: كان ابنُ سِيرِينَ يُحِبُّ أن يُنَقِّىَ الطَّعامَ، وهو أحَبُّ إلىَّ ليكونَ على الكَمَالِ، ويَسْلَمَ مما يُخَالِطُه من غيرِه. فإنْ كان المُخَالِطُ له يَأْخُذُ حَظًّا من المِكْيَالِ، وكان كَثِيرًا بحيث يُعَدُّ عَيْبًا فيه، لم يجْزِئْه، وإن لم يَكْثُر، جازَ إخْرَاجُه إذا زادَ على الصّاعِ قَدْرًا يَزِيدُ على ما فيه من غيرِه، حتى يكونَ المُخْرَجُ

Anmerkungen

(٧) تقدم تخريجهما فى صفحة ٢٨١، ٢٨٢.(٨) فى النسخ: "الخبر".(٩) الكبولاء: العصيدة.(١٠) سورة البقرة ٢٦٧.

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