vollständiges Sāʿ.
Abschnitt: Es ist zulässig, die Abgabe aus jeder der genannten Arten zu entrichten, auch wenn sie für den Zahler kein Grundnahrungsmittel darstellt. Malik sagte: „Man entrichtet vom überwiegenden Grundnahrungsmittel der Stadt“, und wir haben bereits die Ansicht von asch-Schafi'i erwähnt. Unser Argument ist, dass die Nachricht über die Sadaqa (Almosen) mit einer Wahlmöglichkeit zwischen diesen Arten überliefert wurde, daher ist die Wahlmöglichkeit darin verpflichtend. Zudem ist der Übergang zu einer der genannten Arten zulässig, genau wie der Übergang zu einer höherwertigen Art. Das Ziel der Bedürftigkeit wird durch das Geben von Grundnahrungsmitteln aus den (genannten) Gattungen erreicht. Dies wird auch dadurch belegt, dass er (der Prophet) die Wahl zwischen Datteln, Rosinen und Aqit (getrockneter Quark) ließ, obwohl Rosinen und Aqit keine Grundnahrungsmittel für die Bewohner von Medina waren; dies beweist, dass es nicht erforderlich ist, dass es ein Grundnahrungsmittel für denjenigen ist, der es entrichtet.
472 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer den Wert entrichtet, dem reicht es nicht aus.)
Abu Dawud sagte: Es wurde zu Ahmad gesagt, während ich zuhörte: „Darf ich Dirham entrichten?“ – er meinte damit bei der Sadaqat al-Fitr. Er sagte: „Ich fürchte, dass es ihm nicht ausreicht, da es gegen die Sunna des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – verstößt.“ Und Abu Talib sagte: Ahmad sagte zu mir: „Man entrichtet nicht deren Wert.“ Man sagte zu ihm: „Leute sagen, dass 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz den Wert annahm.“ Er sagte: „Sie lassen die Aussage des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – beiseite und sagen: 'So-und-so hat es gesagt!' Ibn 'Umar sagte: 'Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – hat (die Sadaqat al-Fitr) zur Pflicht gemacht' (1).“ Und Gott der Erhabene sagte: {Gehorcht Gott und gehorcht dem Gesandten} (2). Und eine Gruppe von Leuten, die die Sunan (Überlieferungen) zurückweisen, sagen: „So-und-so hat es gesagt, so-und-so hat es gesagt.“ Die offenkundige Lehrmeinung (Madhhab) von ihm ist, dass es nicht zulässig (3) ist, den Wert bei irgendeiner Form von Zakat zu entrichten. Dies ist auch die Ansicht von Malik und asch-Schafi'i. ath-Thawri und Abu Hanifa sagten: „Es ist zulässig.“ Dies wurde auch von 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz und al-Hasan überliefert. Es wurde auch von Ahmad eine ähnliche Ansicht wie die ihre überliefert, jedoch in Bezug auf andere Abgaben als die Fitra (Sadaqat al-Fitr). Abu Dawud sagte: Ahmad wurde über einen Mann befragt, der die Datteln (5) seiner Palmen verkauft hatte. Er sagte: „Der Zehnt (Zakat) liegt auf dem, der sie verkauft hat.“ Man sagte zu ihm:
(1) Dies ist die bereits auf Seite 281 erwähnte Überlieferung. (2) Sure an-Nisa' 59. (3) In (b) und (m): „es reicht ihm aus“. (4) Fehlt in der Originalhandschrift und in (b). (5) In (b) und (m): „Früchte“.
صَاعًا كامِلًا.
فصل: ومن أيِّ الأصْنافِ المَنْصُوصِ عليها أخْرَجَ جازَ، وإن لم يكن قُوتًا له، وقال مالِكٌ: يُخْرِجُ من غالِبِ قُوتِ البَلَدِ، وذَكَرْنَا قَوْلَ الشَّافِعِىِّ. ولَنا، أنَّ خَبَرَ الصَّدَقَةِ وَرَدَ بِحَرْفِ التَّخْيِيرِ بين هذه الأصْنافِ، فوَجَبَ التَّخْيِيرُ فيه، ولأنَّه عَدَلَ إلى مَنْصُوصٍ عليه، فجازَ، كما لو عَدَلَ إلى الأعْلَى، والغِنَى يَحْصُلُ بِدَفْعِ قُوتٍ من الأجْناسِ، ويَدُلُّ على ما ذَكَرْنا أنَّه خَيَّرَ بين التَّمْرِ والزَّبِيبِ والأَقِطِ، ولم يكنِ الزَّبِيبُ والأَقِطُ قوتًا لأهْلِ المَدِينَةِ، فدَلَّ على أنَّه لا يُعْتَبَرُ أن يكونَ قُوتًا لِلمُخْرِجِ.
٤٧٢ - مسألة؛ قال: (ومَنْ أَعْطَى الْقِيمَةَ، لَمْ تُجْزِئْهُ)
قال أبو دَاوُدَ: قِيلَ لأحمدَ وأنا أسْمَعُ: أُعْطِى دَرَاهِمَ -يَعْنِى فى صَدَقَةِ الفِطْرِ- قال: أخافُ أنْ لا يُجْزِئَهُ خِلَافُ سُنَّةِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. وقال أبو طالِبٍ، قال لى أحمدُ: لا يُعْطِى قِيمَتَهُ، قِيلَ له: قَوْمٌ يَقُولُونَ: عمرُ بن عبدِ العزيزِ كان يَأْخُذُ بالقِيمَةِ، قال: يَدَعُونَ قَوْلَ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، ويَقُولُونَ: قال فلانٌ! قال ابنُ عمرَ: فَرَضَ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- (١). وقال اللهُ تعالى: {أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ} (٢). وقال قَوْمٌ يرُدُّون السُّنَنَ: قال فُلَانٌ، قال فُلَانٌ. وظاهِرُ مذهبِه أنَّه لا يجوزُ (٣) إخْراجُ القِيمَةِ فى شىءٍ من الزَّكَوَاتِ. وبه قال مالِكٌ، والشَّافِعِىُّ. وقال الثَّوْرِىُّ، وأبو حنيفةَ: يجوزُ. وقد (٤) رُوِىَ ذلك عن عمرَ بن عبدِ العزيزِ، والحسنِ، وقد رُوِىَ عن أحمدَ مِثْلُ قَوْلِهم، فيما عَدَا الفِطْرَةَ. قال أبو دَاوُدَ: سُئِلَ أحمدُ، عن رَجُلٍ باعَ تَمْرَ (٥) نَخْلِه. قال: عُشْرُه على الذى بَاعَه. قِيلَ له:
(١) هو الحديث المتقدم فى صفحة ٢٨١.(٢) سورة النساء ٥٩.(٣) فى ب، م: "يجزئه".(٤) سقط من: الأصل، ب.(٥) فى ب، م: "ثمرة".