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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 296

Übersetzung · DE

..., also entrichtet er Datteln (6) oder deren Preis? Er sagte: Wenn er will, entrichtet er Datteln (6), und wenn er will, entrichtet er einen Teil des Preises. Dies ist ein Beweis für die Zulässigkeit, die Werte zu entrichten. Das Argument hierfür ist die Aussage von Mu'adh gegenüber den Leuten im Jemen: „Bringt mir ein Khamis (7) oder ein Labis (8), das ich von euch annehme, denn das ist für euch einfacher und für die Muhajirun in Medina nützlicher (9).“ Sa'id sagte: Sufyan berichtete uns von 'Amr und von Tawus, dieser sagte: Als Mu'adh in den Jemen kam, sagte er: „Bringt mir Handelswaren (an Kleidung), die ich von euch anstelle von Hirse und Gerste annehme, denn das ist für euch leichter und besser für die Muhajirun in Medina.“ Er sagte: Und Jarir berichtete uns von [Laith, von] (10) 'Ata', dieser sagte: 'Umar ibn al-Khattab nahm Handelswaren anstelle von Dirham als Sadaqa entgegen (11). Und zwar deshalb, weil das Ziel die Deckung der Bedürftigkeit ist, und dies unterscheidet sich nicht, solange der finanzielle Wert gleich bleibt, ungeachtet der verschiedenen Formen der Güter. Unser Gegenbeweis ist die Aussage von Ibn 'Umar: „Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – hat die Sadaqat al-Fitr als ein Sa' Datteln oder ein Sa' Gerste zur Pflicht gemacht (12).“ Wenn er davon abweicht, so hat er das Verpflichtende verlassen. Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Bei vierzig Schafen ist ein Schaf (zu entrichten)“ (13) und „Bei zweihundert Dirham sind fünf Dirham (zu entrichten)“ (14). Dies wurde als Erläuterung der allgemeinen Aussage Gottes, des Erhabenen – {Und entrichtet die Zakat} – offenbart. Daher ist das erwähnte Schaf die befohlene Zakat, und ein Befehl impliziert die Verpflichtung. Weil der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – die Sadaqa auf diese Weise zur Pflicht machte und befahl, sie zu entrichten; so steht in dem Schreiben von Abu Bakr (15), das er über die Sadaqat verfasste: „Dies ist die Sadaqa, die der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zur Pflicht machte und deren Entrichtung er befahl.“ Darin hieß es: „Bei fünfundzwanzig Kamelen ist eine Bint Makhad zu entrichten; wenn keine Bint Makhad vorhanden ist, dann ein männliches Ibn Labun.“ Dies beweist, dass er das spezifische Objekt meinte, da er es beim Namen nannte. Seine Aussage: „Wenn keine Bint Makhad vorhanden ist, [dann ein männliches Ibn Labun]“ (16). Wäre der finanzielle Wert oder der Preis gemeint, wäre dies nicht zulässig, denn fünfundzwanzig Kamele sind nicht frei vom finanziellen Wert einer Bint Makhad. Ebenso seine Aussage: „dann ein männliches Ibn Labun“; denn hätte er den finanziellen Wert gemeint, wäre er zum finanziellen Wert einer Bint Makhad verpflichtet gewesen, nicht zum finanziellen Wert eines Ibn Labun. Abu Dawud und Ibn Maja haben mit ihren Überlieferungsketten von Mu'adh (17) überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihn in den Jemen entsandte und sagte: „Nimm Getreide vom Getreide, Schafe von den Schafen, Kamele von den Kamelen und Rinder von den Rindern.“ Und weil die Zakat dazu dient, die Not des Bedürftigen zu lindern und aus Dankbarkeit für den Segen des Reichtums, und da die Bedürfnisse vielfältig sind, sollte auch die Verpflichtung vielfältig sein, damit den Armen von jeder Art das erreicht, was ihre Not lindert, und die Dankbarkeit für den Segen durch den Ausgleich mit derselben Art erreicht wird, mit der Gott einen gesegnet hat. Außerdem: Wer den Wert entrichtet, ist von der vorgeschriebenen Art abgewichen, daher reicht es ihm nicht aus, genauso als ob er etwas Minderwertiges anstelle von etwas Hochwertigem entrichten würde. Was den Hadith von Mu'adh betrifft, den sie bezüglich der Jizya (Kopfsteuer) (18) anführen, so beweist dies, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihm befahl, die Sadaqa unter deren Bedürftigen zu verteilen, und ihn nicht anwies, sie nach Medina zu bringen. In jenem Hadith heißt es: „denn es ist nützlicher für die Muhajirun in Medina.“

473 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er entrichtet sie, wenn er zum Gebetsplatz hinauszieht.)

Das Empfohlene (Mustahabb) ist es, die Sadaqat al-Fitr am Tag des Fitr (Fest des Fastenbrechens) vor dem Gebet zu entrichten, weil der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – befahl, dass sie entrichtet wird, bevor die Leute zum Gebet hinausziehen, wie im Hadith von Ibn 'Umar (1) und im Hadith von...

Anmerkungen

(6) In (b) und (m): „Datteln“ (als Sammelbegriff). (7) Ein Khamis-Gewand: dessen Länge fünf Ellen beträgt. (8) Al-Labis: Ein Kleidungsstück, das viel getragen wurde und abgenutzt ist. (9) Überliefert von ad-Daraqutni in: Kapitel „Keine Sadaqa auf Gemüse“, aus dem Buch der Zakat. Sunan ad-Daraqutni 2/100. Und al-Baihaqi in: Kapitel „Wer die Annahme von Werten bei der Zakat erlaubte“, aus dem Buch der Zakat. As-Sunan al-Kubra 4/113. (10) Fehlt in der Originalhandschrift. (11) Überliefert von Ibn Abi Shaiba in: Kapitel „Was sie über die Annahme von Handelswaren als Sadaqa sagten“, aus dem Buch der Zakat. Al-Musannaf 3/181. (12) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 281 erfolgt. (13) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 41 erfolgt. (14) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 216 erfolgt. (15) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 10 erfolgt.

Arabisch (Quelle)

فيُخْرِجُ تَمْرًا (٦)، أو ثَمَنَه؟ قال: إنْ شاءَ أخْرَجَ تَمْرًا (٦)، وإن شَاءَ أخْرَجَ من الثَّمَنِ. وهذا دَلِيلٌ على جَوَازِ إخْرَاجِ القِيَمِ. ووَجْهُه قَوْلُ مُعَاذٍ لأهْلِ اليَمَنِ: ائْتُونِى بخَمِيسٍ (٧) أو لَبِيسٍ (٨) آخُذُه منكم، فإنَّه أَيْسَرُ عليكم، وأنْفَعُ لِلْمُهَاجِرِينَ بالمَدِينَةِ (٩). وقال سَعِيدٌ: حَدَّثَنا سفيانُ عن عمرو، وعن طَاوُسٍ، قال: لَمَّا قَدمَ مُعَاذٌ اليَمَنَ، قال: ائْتُونِى بعَرْضِ ثِيَابٍ آخُذُه مِنْكُم مكانَ الذُّرَةِ والشَّعِيرِ، فإنَّه أهْوَنُ عليكم، وخَيْرٌ لِلْمُهَاجِرِينَ بالمَدِينَةِ. قال: وحَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عن [لَيْثٍ، عنْ] (١٠) عَطاءٍ، قال: كان عمرُ بن الخَطَّابِ يَأْخُذُ العُرُوضَ فى الصَّدَقَةِ من الدَّرَاهِمِ (١١). ولأنَّ المَقْصُودَ دَفْعُ الحاجَةِ، ولا يَخْتَلِفُ ذلك بعدَ اتِّحَادِ قَدْرِ الماليَّة باخْتِلَافِ صُوَرِ الأمْوالِ. ولَنا، قَوْلُ ابنِ عمرَ: فَرَضَ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- صَدَقَةَ الفِطْرِ صَاعًا من تَمْرٍ، وصَاعًا من شَعِيرٍ (١٢). فإذا عَدَلَ عن ذلك فقد تَرَكَ المَفْرُوضَ. وقال النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "فِى أرْبَعِينَ شاةٍ شَاةٌ" (١٣) و "فِى مِائتَىْ دِرْهَمٍ خَمْسَةُ دَرَاهِمَ" (١٤). وهو وَارِدٌ بَيَانًا لِمُجْمَلِ قَوْلِه تعالى: {وَآتُوا الزَّكَاةَ} فتكونُ الشَّاةُ المَذْكُورَةُ هى الزكاةُ المَأْمُورُ بها، والأمْرُ يَقْتَضِى الوُجُوبَ. ولأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فَرَضَ الصَّدَقَةَ على هذا الوَجْهِ، وأمَرَ بها أن تُؤَدَّى، ففى كِتَابِ أبى بكرٍ (١٥) الذى كَتَبَه فى

Anmerkungen

(٦) فى ب، م: "ثمرا".(٧) ثوب خميس: طوله خمسة أذرع.(٨) اللبيس: الثوب قد أكثر لبسه فأخلق.(٩) أخرجه الدارقطنى، فى: باب ليس فى الخضروات صدقة، من كتاب الزكاة. سنن الدارقطنى ٢/ ١٠٠. والبيهقى، فى: باب من أجاز أخذ القيم فى الزكوات، من كتاب الزكاة. السنن الكبرى ٤/ ١١٣.(١٠) سقط من: الأصل.(١١) أخرجه ابن أبى شيبة، فى: باب ما قالوا فى أخذ العروض فى الصدقة، من كتاب الزكاة. المصنف ٣/ ١٨١.(١٢) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٨١.(١٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٤١.(١٤) تقدم تخريجه فى صفحة ٢١٦.(١٥) تقدم تخريجه فى صفحة ١٠.

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