Sadaqat verfasste, sagte er: „Dies ist die Sadaqa, die der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zur Pflicht machte und deren Entrichtung er befahl.“ Darin hieß es: „Bei fünfundzwanzig Kamelen ist eine Bint Makhad zu entrichten; wenn keine Bint Makhad vorhanden ist, dann ein männliches Ibn Labun.“ Dies beweist, dass er das spezifische Objekt meinte, da er es beim Namen nannte. Seine Aussage: „Wenn keine Bint Makhad vorhanden ist, [dann ein männliches Ibn Labun]“ (16). Wäre der finanzielle Wert oder der Preis gemeint, wäre dies nicht zulässig, denn fünfundzwanzig Kamele sind nicht frei vom finanziellen Wert einer Bint Makhad. Ebenso seine Aussage: „dann ein männliches Ibn Labun“; denn hätte er den finanziellen Wert gemeint, wäre er zum finanziellen Wert einer Bint Makhad verpflichtet gewesen, nicht zum finanziellen Wert eines Ibn Labun. Abu Dawud und Ibn Maja haben mit ihren Überlieferungsketten von Mu'adh (17) überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihn in den Jemen entsandte und sagte: „Nimm Getreide vom Getreide, Schafe von den Schafen, Kamele von den Kamelen und Rinder von den Rindern.“ Und weil die Zakat dazu dient, die Not des Bedürftigen zu lindern und aus Dankbarkeit für den Segen des Reichtums, und da die Bedürfnisse vielfältig sind, sollte auch die Verpflichtung vielfältig sein, damit den Armen von jeder Art das erreicht, was ihre Not lindert, und die Dankbarkeit für den Segen durch den Ausgleich mit derselben Art erreicht wird, mit der Gott einen gesegnet hat. Außerdem: Wer den Wert entrichtet, ist von der vorgeschriebenen Art abgewichen, daher reicht es ihm nicht aus, genauso als ob er etwas Minderwertiges anstelle von etwas Hochwertigem entrichten würde. Was den Hadith von Mu'adh betrifft, den sie bezüglich der Jizya (Kopfsteuer) (18) anführen, so beweist dies, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihm befahl, die Sadaqa unter deren Bedürftigen zu verteilen, und ihn nicht anwies, sie nach Medina zu bringen. In jenem Hadith heißt es: „denn es ist nützlicher für die Muhajirun in Medina.“
473 - Rechtsfrage; er sagte: (Und er entrichtet sie, wenn er zum Gebetsplatz hinauszieht.)
Das Empfohlene (Mustahabb) ist es, die Sadaqat al-Fitr am Tag des Fitr (Fest des Fastenbrechens) vor dem Gebet zu entrichten, weil der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – befahl, dass sie entrichtet wird, bevor die Leute zum Gebet hinausziehen, wie im Hadith von Ibn 'Umar (1) und im Hadith von...
(16) Fehlt in der Originalhandschrift und in (b). (17) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 157 erfolgt. (18) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 1/275 erfolgt. (1) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 281 erfolgt.