von Yahya ibn al-Hakam, dass Mu'adh sagte: „Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sandte mich aus, um die Almosen der Leute des Jemen einzusammeln, und befahl mir, von Rindern für jeweils dreißig Rinder einen Tabi‘ und für jeweils vierzig Rinder eine Musinna zu nehmen.“ Er sagte: „Sie boten mir an, dass ich das nehme, was zwischen vierzig und fünfzig liegt, sowie das, was zwischen sechzig und siebzig, zwischen achtzig und neunzig liegt, doch ich lehnte dies ab und sagte zu ihnen: ‚Bis ich den Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – diesbezüglich frage.‘ Ich kam an, informierte den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – darüber, und er befahl mir, für jeweils dreißig einen Tabi‘, für jeweils vierzig eine Musinna, für sechzig zwei Tabi‘s, für siebzig eine Musinna und einen Tabi‘, für achtzig zwei Musinnas, für neunzig drei Tabi‘s, für hundert eine Musinna und zwei Tabi‘s, für hundertzehn zwei Musinnas und einen Tabi‘ und für hundertzwanzig drei Musinnas oder vier Tabi‘s zu nehmen. Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – befahl mir zudem, dazwischen nichts zu nehmen, es sei denn, es erreicht das Alter einer Musinna oder eines Jada‘, womit er einen Tabi‘ meinte.“ Er behauptete, dass für das, was zwischen den Schwellenwerten liegt (Awqas), keine Abgabepflicht besteht. Was den Konsens (Ijma) betrifft, so ist uns keine Meinungsverschiedenheit über die Pflicht der Zakat auf Rinder bekannt. Abu Ubaid sagte: „Ich kenne niemanden unter den Menschen, der sich heute diesbezüglich uneinig wäre.“ Und weil sie eine Art des Viehbestandes (Bahimat al-An‘am) sind, ist die Zakat für das weidende Vieh (Sa'ima) verpflichtend, wie bei Kamelen und Schafen.
402 – Problem: Er sagte: „Und für weniger als dreißig weidende Rinder gibt es kein Almosen.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach Auffassung der Mehrheit der Gelehrten für weniger als dreißig Rinder keine Zakat anfällt. Es wurde von Sa'id ibn al-Musayyib und Az-Zuhri überliefert, dass sie sagten: „Für jeweils fünf Rinder gibt es ein Schaf.“ Dies deshalb, weil sie im Hinblick auf das Hadj-Opfer (Hady) und das Opfertier (Udhiyya) den Kamelen gleichgestellt wurden, also ebenso bei der Zakat. Unser Gegenargument ist das bereits erwähnte Überlieferte und der Umstand, dass die Schwellenwerte der Zakat nur durch einen expliziten Text (Nass) und Anordnung (Tawqif) festgelegt wurden. Da es für ihre Argumentation weder einen Text noch eine Anordnung gibt, ist sie nicht haltbar, und ihre Analogie (Qiyas) ist fehlerhaft, denn fünfunddreißig Schafe entsprechen zwar bei der Hady den fünf Kamelen, dennoch fällt für sie keine Zakat an. Wenn dies feststeht, so gibt es nach Ansicht der Mehrheit keine Zakat auf Rinder, die nicht weiden (Saima). Von Malik wurde überliefert, dass für Arbeitstiere und Stallvieh eine Abgabe zu entrichten ist, ähnlich seiner Auffassung zu den Kamelen. Die Diskussion dazu wurde bereits geführt. Von Ali – möge Gott mit ihm zufrieden sein – wurde überliefert, dass der Überlieferer sagte: „Ich vermute, er bezieht sich auf den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – bezüglich der Zakat für Rinder“, und sagte: „Für Arbeitstiere gibt es keine Abgabe.“ Dies wurde von Abu Dawud überliefert. Ebenso wurde von Amr ibn Shu'ayb, von seinem Vater, von seinem Großvater, vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert: „Für arbeitende Rinder gibt es keine Zakat.“ Dies ist eine einschränkende Bestimmung, auf die das Allgemeine zurückzuführen ist. Es wurde von Ali, Mu'adh und Jabir überliefert, dass sie sagten: „Keine Zakat auf arbeitende Rinder.“ Und dies, weil die Eigenschaft des Wachstums (Nama') bei der Zakat berücksichtigt wird und diese nur beim weidenden Vieh vorhanden ist.
403 – Problem: Er sagte: „Wenn er dreißig Rinder besitzt und sie den Großteil des Jahres weiden lässt, so ist für sie bis neununddreißig Rinder ein Tabi‘ oder eine Tabi‘a zu entrichten. Erreicht es vierzig, so ist eine Musinna zu entrichten, bis neunundfünfzig. Erreicht es sechzig, so sind zwei Tabi‘s zu entrichten, bis neunundsechzig. Erreicht es siebzig, so sind ein Tabi‘ und eine Musinna zu entrichten. Wenn sie darüber hinausgehen, so ist für jeweils dreißig ein Tabi‘ und für jeweils vierzig eine Musinna zu entrichten.“
Der Tabi‘ ist dasjenige Rind, das ein Jahr alt ist und in das zweite Lebensjahr eingetreten ist; man nannte es so, weil es seiner Mutter folgt.
(25) In M: "an". (26) In M: "Tiba'". (27) In M: "fiha". (28) In M: "balagha". (29) In M: "a'lamu". (1) In A, M: "wa-li-annaha".
عن يحيى بن الحَكَمِ، أن مُعَاذًا قال: بَعَثَنِى رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أُصَدِّقُ أهْلَ الْيَمَنِ، وأَمَرَنِى أن آخُذَ من البَقَرِ مِنْ كُلِّ ثَلَاثِينَ تَبِيعًا، ومِن كُلِّ أَرْبَعِينَ مُسِنَّةً. قال: فَعَرضُوا عَلَىَّ أن آخُذَ ما بين الأرْبَعِينَ والخَمْسِينَ، وما بين السِّتِّينَ والسَّبْعِينَ، وما بين الثَّمَانِينَ والتِّسْعِينَ، فأَبَيْتُ ذلك. وقلتُ لهم: حتى أسْأَلَ رسول اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فى (٢٥) ذلك. فَقَدِمْتُ، فأَخْبَرْتُ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فأَمَرَنِى أن آخُذَ مِن كل ثَلَاثِينَ تَبيعًا، ومن كل أَرْبَعِينَ مُسِنَّةً ومن السِّتِّين تَبِيعَيْنِ، ومِن السَّبْعِينَ مُسِنَّةً وتَبِيعًا، ومن الثَّمَانِينَ مُسِنَّتَيْنِ، ومن التِّسْعِينَ ثَلَاثَةَ أتْباعٍ (٢٦)، ومِن المائَةِ مُسِنَّةً وتَبِيعَيْنِ، ومن العَشَرَةِ ومائةٍ مُسِنَّتَيْنِ وتَبِيعًا، ومِن العِشْرِينَ ومائةٍ ثَلَاثَ مُسِنَّاتٍ أو أرْبَعَة أتْبَاعٍ (٢٦)، وأمَرَنِى رَسُولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أن لا آخُذَ فيما (٢٧) بين ذلك شيئًا إلَّا أن يَبْلُغَ (٢٨) مُسِنَّةً أو جَذَعًا. يعنى تَبِيعًا. وزَعَمَ أنَّ الأَوْقَاصَ لا فَرِيضَةَ فيها. وأمَّا الإجْمَاعُ فلا نعلمُ (٢٩) اخْتِلَافًا فى وُجُوبِ الزَّكَاةِ فى البَقَرِ. قال أبو عُبَيْدٍ: لا أعْلَمُ النَّاسَ يَخْتَلِفُونَ فيه اليومَ. ولأنَّها أحَدُ أصْنَافِ بَهِيمَة الأنْعامِ، فوَجَبَتِ الزكاةُ فى سَائِمَتِها، كالإبِلِ والغَنَمِ.
٤٠٢ - مسألة؛ قال: (ولَيْسَ فيما دُونَ ثَلَاثِينَ مِنَ الْبَقَرِ سَائِمَةً صَدقَةٌ)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّه لا زكاةَ فيما دُونَ الثَّلَاثِينَ من البَقَرِ فى قَوْلِ جُمْهُورِ العُلَماءِ. وحُكِىَ عن سَعِيدِ بنِ المُسَيَّبِ، والزُّهْرِىِّ أنَّهما قالا: فى كل خَمْسٍ شاةٌ. لأنَّها (١) عُدِلَتْ بالإبِلِ فى الهَدْىِ والأُضْحِيَةِ، فكذلك فى الزكاةِ. ولَنا، ما تَقَدَّمَ من
(٢٥) فى م: "عن".(٢٦) فى م: "تباع".(٢٧) فى م: "فيها".(٢٨) فى م: "بلغ".(٢٩) فى م: "أعلم".(١) فى ا، م: "ولأنها".