Buch des Fastens
Das Fasten (as-Siyam) bedeutet sprachlich: das Enthalten. Man sagt: "Sama an-nahar" (der Tag fastete), wenn der Lauf der Sonne zum Stillstand kam. Allah, der Erhabene, sagte im Bericht über Maria: "Ich habe dem Allerbarmer Fasten gelobt" (1), das heißt Schweigen (2), denn es ist ein Enthalten vom Sprechen. Der Dichter sagte (3):
Pferde im Fasten, und Pferde, die nicht fasten, unter dem Staub, und andere, die auf den Zügeln kauen.
Er meint mit den "fastenden" Pferden jene, die sich vom Wiehern enthalten. Das Fasten im religiösen Sinne (asch-Schari'ah) ist ein Begriff für das Enthalten von spezifischen Dingen zu einer spezifischen Zeit, deren Darlegung folgen wird, so Allah, der Erhabene, will. Das Fasten im Monat Ramadan ist verpflichtend (wajib), und die Grundlage für diese Verpflichtung sind das Buch (der Koran), die Sunna und der Konsens (Ijma). Was das Buch betrifft, so ist es das Wort Allahs, des Erhabenen: "O ihr, die ihr glaubt, euch ist das Fasten vorgeschrieben, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben wurde" bis zu Seinem Wort: "Wer also von euch den Monat erlebt, der soll in ihm fasten" (4). Was die Sunna betrifft, so ist es das Wort des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken): "Der Islam wurde auf fünf (Säulen) errichtet", und er nannte darunter das Fasten im Ramadan. Von Talha ibn Ubaydullah wird überliefert, dass ein Beduine (5) mit zerzaustem Haar zum Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) kam und sagte: "O Gesandter Allahs, informiere mich darüber, was Allah mir an Fasten auferlegt hat?" Er antwortete: "Den Monat Ramadan." Er fragte: "Habe ich noch ein anderes zu leisten?" Er sagte: "Nein, außer du willst freiwillig etwas tun." Er fragte: "So informiere mich darüber, was Allah mir an Zakat auferlegt hat?" Da informierte ihn der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) über die Gesetze.
(1) Sure Maryam, 26. (2) In M: "samtuha" (ihr Schweigen). (3) Es ist an-Nabigha adh-Dhubyani. Diwan (in der Bearbeitung von Ibn as-Sikkit), 212. (4) Sure al-Baqara, 183-185. (5) In M: "rajulan" (einen Mann).