Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 483 - Rechtsfrage: Abū al-Qāsim, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: „Wenn neunundzwanzig Tage von Schaʿbān vergangen sind, sollen sie nach dem Neumond Ausschau halten; ist der Himmel klar, so sollen sie an diesem Tag nicht fasten.“ · ShamelaTranslate