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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 326

Übersetzung · DE

für Ramadan". Wenn sie sie also sehen, wird das Fasten für sie einstimmig verpflichtend. Wenn sie sie nicht sehen und der Himmel klar ist, ist es ihnen nicht erlaubt, an diesem Tag zu fasten, es sei denn, es fällt mit einem Fasten zusammen, das sie ohnehin pflegen, wie etwa jemand, dessen Gewohnheit es ist, einen Tag zu fasten und einen Tag nicht, oder das Fasten am Donnerstag, oder das Fasten am letzten Tag des Monats und Ähnliches, wenn es mit seinem Fasten zusammenfällt. Oder wenn jemand bereits Tage zuvor gefastet hat, dann besteht kein Einwand gegen sein Fasten, gemäß dem, was Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Keiner von euch soll Ramadan durch das Fasten eines oder zwei Tage im Voraus vorwegnehmen, es sei denn, es handelt sich um einen Mann, der ohnehin eine Fastenübung pflegte, so soll er sie fasten." Dies ist ein (in den Sammlungen von al-Bukhari und Muslim) übereinstimmend überlieferter Hadith (2). Ammar sagte: "Wer an dem Tag fastet, an dem Zweifel besteht, hat Abu al-Qasim (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) ungehorsam gehandelt." At-Tirmidhi (3) sagte: "Dies ist ein guter, authentischer Hadith (Hasan Sahih)." Die Gelehrten lehnten das Fasten am Tag des Zweifels (Yaum al-Shakk) und die Vorwegnahme des Ramadans durch einen oder zwei Tage ab, wegen des Verbots des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) diesbezüglich (4). Von al-Qasim ibn Muhammad wurde überliefert, dass er nach dem Fasten des letzten Tages von Sha'ban gefragt wurde: "Ist dies verpönt?" Er antwortete: "Nein, es sei denn, die Mondsichel ist verdeckt (5)." Dem Wort des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu folgen, ist jedoch vorrangiger. Was die Vorwegnahme des Monats um mehr als zwei Tage betrifft, so ist dies nicht verpönt.

Anmerkungen

(2) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel "Niemand soll Ramadan durch das Fasten eines oder zwei Tage im Voraus vorwegnehmen", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/35, 36. Und Muslim, in: Kapitel "Nehmt Ramadan nicht durch das Fasten eines oder zwei Tage im Voraus vorweg", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/762. Ebenso überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel "Über denjenigen, der Sha'ban mit Ramadan verbindet", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/545. Und at-Tirmidhi, in: Kapitel "Was über das Verbot der Vorwegnahme des Monats durch Fasten überliefert wurde", aus den Kapiteln des Fastens. Aridat al-Ahwadhi 3/200, 201. Und an-Nasa'i, in: Kapitel "Die Vorwegnahme vor dem Monat Ramadan", Kapitel "Über die Erwähnung der Meinungsverschiedenheit bezüglich Yahya ibn Abi Kathir und Muhammad ibn 'Amr bezüglich Abu Salama darin", aus dem Buch des Fastens. Al-Mujtaba 4/122, 123. Und Ibn Majah, in: Kapitel "Was über das Verbot der Vorwegnahme des Ramadans durch Fasten überliefert wurde", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Majah 1/528. Und ad-Darimi, in: Kapitel "Das Verbot der Vorwegnahme des Fastens vor der Sichtung", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/4. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/234, 281, 347, 408, 438, 477, 497, 513, 521, 4/314. (3) In: Kapitel "Was über das Verpöntsein des Fastens am Tag des Zweifels überliefert wurde", aus den Kapiteln des Fastens. Aridat al-Ahwadhi 3/202. Ebenso überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel "Das Wort des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken): 'Wenn ihr die Mondsichel seht, so fastet'", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/34. Und Abu Dawud, in: Kapitel "Das Verpöntsein des Fastens am Tag des Zweifels", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/545. Und an-Nasa'i, in: Kapitel "Das Fasten am Tag des Zweifels", aus dem Buch des Fastens. Al-Mujtaba 4/126. Und Ibn Majah, in: Kapitel "Was über das Fasten am Tag des Zweifels überliefert wurde", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Majah 1/527. (4) Fehlt im Original, A und B. (5) In M: "yughma" (verdeckt sein).

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