bei dessen Sichtung. Wenn es euch verborgen bleibt, so berechnet ihn auf dreißig Tage." Überliefert von Muslim (7). Es ist authentisch (sahih) überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) das Fasten am Tag des Zweifels (Yaum asch-Schakk) untersagte. Dies ist übereinstimmend überliefert (muttafaqun alaih) (8). Und dies ist ein Tag des Zweifels. Zudem ist der ursprüngliche Zustand das Fortbestehen des Monats Scha'ban, daher darf man aufgrund von Zweifel nicht davon abweichen. Unser Beweis ist das, was Nafi' von Ibn Umar überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Der Monat hat nur neunundzwanzig Tage. Fastet daher nicht, bis ihr die Mondsichel seht, und brecht das Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie euch verborgen bleibt, so berechnet ihn." Nafi' sagte: Wenn neunundzwanzig Tage des Monats Scha'ban vergangen waren, sandte Abdullah (9) ibn Umar jemanden aus, der für ihn nach der Mondsichel Ausschau hielt. Wenn er sie sah, dann war es so. Wenn er sie nicht sah und weder Wolken noch Dunst die Sicht behinderten, begann er den nächsten Tag als Fastender nach dem Fastenbrechen. Wenn aber Wolken oder Dunst die Sicht behinderten, begann er den Tag als Fastender. [Überliefert von Abu Dawud] (10). Und die Bedeutung
= 2/762. Und at-Tirmidhi in: Kapitel 'Was darüber kam: Geht dem Monat nicht mit Fasten voraus', aus den Kapiteln über das Fasten. 'Aridat al-Ahwadhi 3/200. Und an-Nasa'i in: Kapitel 'Vervollständigung von Scha'ban auf dreißig Tage bei Bewölkung', aus dem Buch des Fastens. Al-Mujtaba 4/107, 108. Und ad-Darimi in: Kapitel 'Fasten bei der Sichtung der Mondsichel', aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/3. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 2/259, 263, 281, 287, 415, 422, 430, 438, 454, 456, 469, 497. (7) Im oben genannten Kapitel. Sahih Muslim 2/759, 760. Ebenso überliefert von an-Nasa'i in: Kapitel 'Erwähnung der Meinungsverschiedenheit über az-Zuhri in diesem Hadith', aus dem Buch des Fastens. Al-Mujtaba 4/108. Und ad-Darimi im obigen Kapitel. Sunan ad-Darimi 2/3. (8) Dies ist das, was überliefert wurde, dass Ammar ibn Yasir sagte: 'Wer am Tag des Zweifels fastet, hat Abu al-Qasim ungehorsam gehandelt.' Überliefert von al-Bukhari in: Kapitel 'Was der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: Wenn ihr die Mondsichel seht, so fastet...', aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/34. Wir haben ihn nicht bei Muslim gefunden. Seine Dokumentation wurde bereits auf Seite 326 erwähnt. (9) Aus M ausgefallen. (10) Aus dem Original und B ausgefallen. In deren Randnotizen steht: 'Das Richtige ist, dass er übereinstimmend überliefert ist (muttafaqun alaih)'. In der Randnotiz von B steht: 'Der erwähnte Hadith über Ibn Umar ist übereinstimmend überliefert bis zu seinen Worten: 'so berechnet ihn''. Er wurde auch von Imam Ahmad überliefert, mit dem Zusatz der Handlung von Ibn Umar. Dies sagte Ibn al-Jauzi. Er wurde von al-Jauzi erwähnt, der ihn auf die zwei Sahih-Werke bezog (mukharraj), Allah weiß es am besten. Der Hadith mit diesem Wortlaut wurde von Abu Dawud überliefert in: Kapitel 'Der Monat umfasst neunundzwanzig Tage', aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/542. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 2/5, 13. Ebenso ohne Erwähnung der Handlung von Ibn Umar überliefert von al-Bukhari in: Kapitel 'Was der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: Wenn ihr die Mondsichel seht, so fastet...', aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/34. Und von Muslim in: Kapitel 'Die Verpflichtung des Fastens im Ramadan aufgrund der Sichtung der Mondsichel', aus =