Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 487 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wer in der Nacht die Absicht fasste, dann vor der Morgendämmerung ohnmächtig wurde und erst bei Sonnenuntergang wieder zu sich kam, dessen Fasten für diesen Tag ist nicht gültig) · ShamelaTranslate