in der Nacht schröpfen ließ. So überlieferte es ebenfalls al-Juzajani. Dies deutet darauf hin, dass er wusste, dass der Hadith, den er selbst überlieferte, aufgehoben wurde. Es ist möglich, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sich schröpfen ließ und sein Fasten brach, so wie von ihm (Friede sei auf ihm) überliefert wurde, dass er erbrach und daraufhin das Fasten brach (12). Falls eingewendet wird: „Es wurde überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sah, wie der Schröpfende und der Geschröpfte lästerten, und er daraufhin diesen Satz sprach“, so sagen wir: Die Authentizität dieser Überlieferung ist nicht belegt. Zudem ist der Wortlaut allgemeiner als der Anlass, und es ist verpflichtend, den allgemeinen Wortlaut anzuwenden [nicht nur den spezifischen] Anlass. Außerdem haben wir bereits den Hadith erwähnt, der den Grund für das Verbot des Schröpfens darlegt, nämlich die Furcht vor Schwäche, wodurch die Begründung durch etwas anderes (15) hinfällig wird, oder es ist möglich, dass jeder der beiden Punkte ein eigenständiger Grund ist. Überdies führt übler Nachrede [Ghiba] dem Konsens zufolge nicht zum Fastenbruch, weshalb es nicht zulässig ist, den Hadith auf eine Weise auszulegen, die dem Konsens widerspricht. Ahmad sagte: „Dass der Hadith so ist, wie er vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert wurde: ‚Derjenige, der schröpft, und derjenige, der geschröpft wird, haben ihr Fasten gebrochen‘ (16), ist uns lieber, als dass er sich auf das Lästern beziehe; denn wer sich dem Schröpfen enthalten will, kann dies tun, während das bei der üblen Nachrede für die Menschen schwieriger ist – wer bleibt schon davor bewahrt!“ Falls eingewendet wird: „Wenn der Grund für das Verbot die Schwäche ist, die den Fastenden dadurch befällt, so erfordert dies nicht den Fastenbruch, sondern lediglich die Verpöntheit [Karaha], und der Sinn seiner Worte ‚Derjenige, der schröpft, und derjenige, der geschröpft wird, haben ihr Fasten gebrochen‘ bedeutet, dass sie dem Fastenbruch nahegekommen sind.“ So sagen wir: Dies ist eine Auslegung, die eines Beweises bedarf, zumal dies im Falle des Schröpfenden nicht haltbar ist, da ihn keine Schwäche befällt (17).
Drittes Kapitel: Dass das Fasten durch alles gebrochen wird, was man in das Innere des Körpers oder in einen Hohlraum des Körpers einführt,
(12) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über den Fastenden, der sich vorsätzlich zum Erbrechen bringt, aus dem Buch über das Fasten, Sunan Abi Dawud: 1/555; ad-Darimi in: Kapitel über das Erbrechen des Fastenden, aus dem Buch über das Fasten, Sunan ad-Darimi 2/14; und Imam Ahmad in: al-Musnad 5/195, 276, 277, 283, 6/443. (13) In der Handschrift (M): „das Handeln“. (14) In der Handschrift (M): „nicht auf den spezifischen“. (15) In der Handschrift (M): „mit etwas anderem“. (16) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits auf der vorherigen Seite aufgeführt. (17) Im Original befindet sich nach dieser Stelle der Zusatz: „und Ähnliches“.