wie zum Gehirn oder zum Rachen und Ähnliches, was in seinen Magen gelangt, sofern es durch seine eigene Wahl dorthin gelangt ist und es etwas war, dessen man sich hätte enthalten können. Dies gilt unabhängig davon, ob es auf gewohnte Weise durch den Mund gelangte oder auf ungewohnte Weise, wie durch das Einflößen von Medizin in den Hals [Wajur] (18) oder das Einbringen in eine Mundseite [Ladud] (19), oder durch die Nase wie mittels Nasentropfen, oder was durch das Ohr ins Gehirn gelangt, oder was vom Auge in den Rachen gelangt wie Kajal [Kuhl], oder was durch einen Einlauf in das Körperinnere gelangt, oder was bei der Behandlung einer tiefen Rumpfwunde [Ja'ifa] (20) in das Körperinnere gelangt, oder vom Heilmittel einer Kopfwunde, die bis zur Hirnhaut reicht [Ma'muma] (21), in sein Gehirn gelangt. All dies führt zum Fastenbruch, da es aufgrund seiner eigenen Wahl in sein Körperinneres gelangt ist; es gleicht somit dem Essen. Dasselbe gilt, wenn er sich selbst eine Wunde zufügt oder ihm ein anderer auf seinen Wunsch hin eine Wunde zufügt und diese in sein Inneres reicht, gleichgültig, ob es dort verbleibt oder wieder herauskommt. Dies ist die Auffassung von asch-Schafi'i. Malik hingegen sagte: „Durch Nasentropfen wird das Fasten nicht gebrochen, es sei denn, sie gelangen in den Rachen, und das Fasten wird nicht gebrochen, wenn er eine Kopfwunde [Ma'muma] oder eine Rumpfwunde [Ja'ifa] behandelt.“ Es gibt eine abweichende Überlieferung von ihm (22) bezüglich des Einlaufs. Er begründete seine Ansicht damit, dass nichts davon in den Rachen gelangt sei, weshalb es demjenigen ähnelt, das weder das Gehirn noch das Körperinnere erreicht. Unsere Position ist, dass dasjenige, das durch die eigene Wahl in das Körperinnere des Fastenden gelangt, das Fasten bricht, genau wie dasjenige, das den Rachen erreicht. Das Gehirn ist ein Hohlraum, und was dorthin gelangt, nährt den Körper, weshalb es das Fasten bricht, wie der Hohlraum des restlichen Körpers (23).
Kapitel: Was den Kajal [Kuhl] betrifft, so bricht er das Fasten, wenn man seinen Geschmack im Rachen wahrnimmt oder weiß, dass er dorthin gelangt ist; andernfalls bricht er das Fasten nicht. Dies hat Ahmad ausdrücklich so festgelegt. Ibn Abi Musa sagte: „Was er an Geschmack wahrnimmt, wie bei pulverförmigen Substanzen [Dharur], Aloe-Extrakt [Sabir] oder flüssigen Mitteln [Qatur], bricht das Fasten.“ Wenn man jedoch nur eine geringe Menge unparfümierten Antimon-Kajals [Ithmid] aufträgt,
(18) Wajur: Medizin, die in den Hals gegossen wird. (19) Ladud: Medizin, die mittels eines Nasen- oder Applikationsrohres in eine Seite des Mundes eingebracht wird. (20) Ja'ifa: Eine Wunde, die das Innere (den Bauchraum) erreicht. (21) Ma'muma: Eine Wunde, die bis zur Hirnhaut reicht; dies ist die schwerste Art der Kopfverletzungen. (22) D. h.: Es gibt eine abweichende Überlieferung von ihm. (23) Scheich al-Islam Ibn Taymiyya sagte, nachdem er die Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten bezüglich des Kajals, des Einlaufs, dessen, was in die Harnröhre geträufelt wird, und der Behandlung von Kopf- und Rumpfwunden erwähnt hatte: „Das Offensichtlichere ist, dass das Fasten durch nichts davon gebrochen wird.“ Er begründete seine Ansicht mit einer langen Darlegung; siehe dazu in al-Fatawa 25/233-237.