wie mit einem Spatel [Mil] oder Ähnlichem, so bricht dies das Fasten nicht. Dies hat Ahmad ausdrücklich festgelegt. Ibn 'Aqil sagte: „Wenn der Kajal scharf ist, bricht er das Fasten, andernfalls nicht.“ Eine ähnliche Auffassung wie die von uns dargelegte äußerten die Gefährten von Malik. Von Ibn Abi Laila und Ibn Shubruma wurde überliefert, dass Kajal das Fasten des Fastenden bricht. Abu Hanifa und asch-Schafi'i sagten: „Er bricht es nicht“, aufgrund dessen, was vom Propheten - Segen und Heil seien auf ihm - überliefert wurde, dass er im Ramadan Kajal auftrug, während er fastete (24). Und weil das Auge kein Zugangsweg ist, tritt der Fastenbruch nicht durch das ein, was von dort hineingelangt, so als ob er sich den Kopf einölte. Unsere Position ist: Er hat in seinen Rachen etwas gelangen lassen, dessen Verzehr durch den Mund verboten ist, daher bricht er das Fasten dadurch, so als hätte er es durch die Nase hineingelangen lassen. Was sie überlieferten, ist nicht authentisch. At-Tirmidhi sagte (25): „Es ist nichts Authentisches vom Propheten - Segen und Heil seien auf ihm - im Kapitel über den Kajal für den Fastenden überliefert worden.“ Zudem ist dies dahingehend auszulegen, dass er Kajal auftrug, von dem nichts (in den Rachen) gelangt. Ihre Aussage: „Das Auge ist kein Zugangsweg“, ist nicht korrekt, denn man nimmt dessen Geschmack im Rachen wahr, und wer Antimon-Kajal [Ithmid] aufträgt, würgt es später hoch. Ahmad sagte: „Ein Mensch berichtete mir, dass er nachts Kajal auftrug und es tagsüber hochwürgte.“ Des Weiteren ist es für das Gelangen (in das Innere) nicht Voraussetzung, dass es durch eine Körperöffnung geschieht, als Beweis dafür, dass (26) er, wenn er sich selbst eine tiefe Rumpfwunde [Ja'ifa] zufügt, das Fasten bricht.
Kapitel: Was nicht vermieden werden kann, wie das Herunterschlucken von Speichel, bricht das Fasten nicht, da dessen Vermeidung beschwerlich ist; es gleicht somit dem Staub auf der Straße und dem Sieben von Mehl. Wenn er ihn jedoch ansammelt und dann absichtlich schluckt, bricht es das Fasten nicht, da er aus seinem Magen in sein Körperinneres gelangt; es gleicht dem Fall, in dem er ihn nicht ansammelt. Hierzu gibt es eine weitere Ansicht, dass es das Fasten bricht, da ihm die Vermeidung möglich war, was dem Fall ähnelt, in dem er beabsichtigt, Straßenstaub zu schlucken. Die erste Ansicht ist jedoch korrekter, denn Speichel bricht das Fasten nicht, wenn er ihn nicht ansammelt, selbst wenn er die Absicht hat, ihn zu schlucken; ebenso verhält es sich, wenn er ihn ansammelt, anders als beim Straßenstaub. Wenn jedoch sein Speichel auf seine Kleidung, zwischen seine Finger oder zwischen seine Lippen gelangte und er ihn dann wieder aufnahm und schluckte, oder wenn er den Speichel eines anderen schluckte, bricht dies das Fasten, denn er hat ihn außerhalb seines Mundes geschluckt, was dem ähnelt, als hätte er etwas anderes geschluckt.
(24) Von Ibn Madscha überliefert in: Kapitel über das, was über den Siwak und Kajal für den Fastenden gesagt wurde, aus dem Buch über das Fasten. Sunan Ibn Madscha 1/536. Und von al-Baihaqi in: Kapitel über den Fastenden, der Kajal aufträgt, aus dem Buch über das Fasten. Al-Sunan al-Kubra 4/262. In beiden wird nicht erwähnt, dass dies im Ramadan geschah. (25) In seinen Sunan. Siehe: 'Aridat al-Ahwadhi 3/258. (26) In den Handschriften A, B und M: „Ma“ (was).
كالمِيلِ ونَحْوِه، لم يُفْطِرْ. نَصَّ عليه أحمدُ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: إن كان الكُحْلُ حَادًّا، فَطَّرَهُ، وإلَّا فلا. ونحوَ ما ذَكَرْنَاهُ قال أصْحابُ مالِكٍ. وعن ابْنِ أبِى لَيْلَى، وابْنِ شُبْرُمَةَ، أنَّ الكُحْلَ يُفَطِّرُ الصَّائِمَ. وقال أبو حنيفةَ، والشَّافِعِيُّ: لا يُفَطِّرُه، لما رُوِى عن النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أنَّه اكْتَحَلَ في رمضانَ وهو صَائِمٌ (٢٤). ولأنَّ العَيْنَ ليستْ مَنْفَذًا، فلم يُفْطِرْ بالدَّاخِلِ منها، كما لو دَهَنَ رَأسَهُ. ولَنا، أنَّه أوْصَلَ إلى حَلْقِه ما هو مَمْنُوعٌ من تَنَاوُلِه بِفِيهِ فأفْطَرَ به، كما لو أوْصَلَهُ من أنْفِه، وما رَوَوْهُ لم يَصِحَّ، قال التِّرْمِذِىُّ (٢٥): لم يَصِحَّ عن النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- في بَابِ الكُحْلِ لِلصَّائِمِ شيءٌ. ثم يَحْمِلُه على أنَّه اكْتَحَلَ بما لا يَصِلُ. وقَوْلُهم: ليستِ العَيْنُ مَنْفَذًا. لا يَصِحُّ، فإنَّه يُوجَدُ طَعْمُه في الحَلْقِ، ويَكْتَحِلُ بالإثْمِدِ فيتَنَخَّعُهُ. قال أحمدُ: حَدَّثَنِى إنْسَانٌ أنَّه اكْتَحَلَ باللَّيْلِ فتَنَخَّعَهُ بالنَّهَارِ. ثم لا يُعْتَبَرُ في الوَاصِلِ أنْ يكونَ من مَنْفَذٍ، بِدَلِيلِ أنَّه (٢٦) لو جَرَحَ نَفْسَه جَائِفَةً، فإنَّه يُفْطِرُ.
فصل: وما لا يُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه، كابْتِلَاعِ الرِّيقِ، لا يُفَطِّرُه، لأنَّ اتِّقَاءَ ذلك يَشُقُّ، فأشْبَه غُبَارَ الطَّرِيقِ، وغَرْبَلَةَ الدَّقِيقِ. فإن جَمَعَهُ ثم ابْتَلَعَهُ قَصْدًا لم يُفَطِّرْهُ؛ لأنَّه يَصِلُ إلى جَوْفِهِ من مَعِدَتِه، أَشْبَهَ ما إذا لم يَجْمَعْهُ. وفيه وَجْهٌ آخَرُ، أنَّه يُفَطِّرُه؛ لأنَّه أمْكَنَه التَّحَرُّزُ منه، أشْبَهَ ما لو قَصَدَ ابْتِلَاعَ غُبَارِ الطَّرِيقِ. والأوَّلُ أصَحُّ؛ فإنَّ الرِّيقَ لا يُفَطِّرُ إذا لم يَجْمَعْهُ، وإن قَصَدَ ابْتِلَاعَه، فكذلك إذا جَمَعَه، بخِلافِ غُبارِ الطَّرِيقِ، فإن خَرَجَ رِيقُه إلى ثَوْبِه، أو بين أصَابِعِه، أو بين شَفَتَيْه، ثم عَادَ فَابْتَلَعَه، أو بَلَعَ رِيقَ غيرِه، أفْطَرَ؛ لأنَّه ابْتَلَعَه من غير فَمِهِ، فأَشْبَه
(٢٤) أخرجه ابن ماجه، في: باب ما جاء في السواك والكحل للصائم، من كتاب الصيام. سنن ابن ماجه ١/ ٥٣٦. والبيهقي، في: باب الصائم يكتحل، من كتاب الصيام. السنن الكبري ٤/ ٢٦٢. وليس فيهما أنه كان في رمضان.(٢٥) في سننه. انظر: عارضة الأحوذي ٣/ ٢٥٨.(٢٦) في أ، ب، م: "ما".