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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 355Abschnitt

Übersetzung · DE

als wenn er den Speichel eines anderen schluckte. Falls man einwendet: „Es ist jedoch von 'Aischa überliefert, dass der Prophet - Segen und Heil seien auf ihm - sie küsste, während er fastete, und ihre Zunge saugte.“ Dies wurde von Abu Dawud (27) überliefert. Wir entgegnen: Von Abu Dawud wurde überliefert, dass er sagte: „Diese Überlieferungskette ist nicht authentisch.“ Es ist zudem möglich, [dass er] (28) während des Fastens küsste und ihre Zunge außerhalb dessen saugte. Es ist auch möglich, dass er sie saugte, ohne sie dann zu schlucken. Zudem ist nicht erwiesen, dass die Feuchtigkeit, die auf ihrer Zunge war, in seinen Mund überging; es gleicht dem Fall, in dem man einen befeuchteten Kieselstein im Mund behält, oder als wenn man Wasser in den Mund nimmt und es wieder ausspuckt. Wenn man einen Kieselstein oder eine Münze im Mund behält, diese herausnimmt und noch eine Speichelfeuchtigkeit daran haftet, und sie dann wieder in den Mund zurückführt, so ist zu unterscheiden: Wenn die daran haftende Speichelmenge groß ist und man sie schluckt, bricht dies das Fasten. Ist sie jedoch gering, so bricht das Schlucken des eigenen Speichels das Fasten nicht. Einige unserer Gefährten sagten: „Es bricht das Fasten, weil er die Feuchtigkeit, die am Körper haftete, schluckte.“ Unsere Gegenargumentation lautet: Das Loslösen dieser Feuchtigkeit und deren Eindringen in den Rachen ist nicht erwiesen, daher bricht es das Fasten nicht, ebenso wie beim Ausspülen des Mundes oder beim Gebrauch eines feuchten oder befeuchteten Siwaks. Verstärkt wird dies durch den Hadith von 'Aischa über das Saugen an ihrer Zunge. Wenn er seine Zunge herausstreckt, an der Feuchtigkeit haftet, diese dann wieder hineinführt und seinen Speichel schluckt, bricht er das Fasten nicht.

Kapitel: Wenn er Schleim [Nukhama] schluckt, gibt es dazu zwei Überlieferungen. Die eine besagt, dass dies das Fasten bricht. Hanbal sagte: Ich hörte Abu 'Abd Allah [Ahmad ibn Hanbal] sagen: „Wenn er schleimt und ihn dann hinunterschluckt, so hat er das Fasten gebrochen.“ Denn der Schleim steigt vom Kopf herab, während der Speichel aus dem Mund kommt. Wenn er Schleim aus seinem Körperinneren hochwürgt und ihn dann hinunterschluckt, bricht er das Fasten. Dies ist die Auffassung von asch-Schafi'i, weil deren Vermeidung möglich war; es gleicht somit dem Blut und weil sie von außerhalb des Mundes kommt, gleicht sie dem Erbrochenen. Die zweite Überlieferung besagt, dass dies das Fasten nicht bricht. Er sagte in der Überlieferung von al-Marwudhi: „Es trifft dich keine Nachholpflicht [Qada'], wenn du Schleim schluckst, während du fastest.“ Denn dies ist im Mund gewöhnlich und kommt nicht von außen, daher gleicht es dem Speichel.

Kapitel: Wenn aus seinem Mund Blut fließt oder er aufgestoßenes Material [Qals] (29) oder Erbrochenes in den Mund bekommt und es dann hinunterschluckt, bricht er das Fasten.

Anmerkungen

(27) In: Kapitel über den Fastenden, der Speichel schluckt, aus dem Buch über das Fasten. Sunan Abi Dawud 1/556. Ebenso von Imam Ahmad überliefert in: Al-Musnad 6/123, 234. (28) In der Handschrift M: „dass er war“. (29) Al-Qals: Dasjenige, das vom Magen in den Mund gelangt, ohne dass es Erbrochenes ist.

Arabisch (Quelle)

ما لو بَلَعَ غيرَه. فإن قِيلَ: فقد رَوَتْ عائشةُ، أنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- كان يُقَبِّلُها وهو صَائِمٌ، ويَمُصُّ لِسَانَها. رَوَاهُ أبو دَاوُدَ (٢٧). قلنا: قد رُوِىَ عن أبِى دَاوُدَ أنَّه قال: هذا إسْنَادٌ ليس بِصَحِيحٍ. ويجوزُ [أن يكونَ] (٢٨) يُقَبِّلُ في الصَّوْمِ، ويَمُصُّ لِسَانَها في غيرِه. ويجوزُ أن يَمُصَّهُ، ثم لا يَبْتَلِعُهُ، ولأنَّه لم يَتَحَقَّق انْفِصَالُ ما على لِسَانِها من البَلَلِ إلي فَمِهِ، فأشْبَهَ ما لو تَرَكَ حَصَاةً مَبْلُولَةً في فِيهِ، أو لو تَمَضْمَضَ بماءٍ ثم مَجَّهُ. ولو تَرَكَ في فَمِهِ حَصَاةً أو دِرْهَمًا، فأخْرَجَهُ وعليه بَلَّةٌ من الرِّيقِ، ثم أعَادَهُ في فِيهِ، نَظَرْتَ؛ فإن كان ما عَلَيْهِ من الرِّيقِ كَثِيرًا فَابْتَلَعَه أفْطَرَ، وإن كان يَسِيرًا لم يُفْطِرْ بِابْتِلَاعِ رِيقِه. وقال بعضُ أصْحابِنَا: يُفْطِرُ لِابْتِلَاعِه ذلك البَلَلَ الذى كان على الجِسْمِ. ولَنا، أنَّه لا يَتَحَقَّقُ انْفِصَالُ ذلك البَلَلِ، ودُخُولُه إلى حَلْقِه، فلا يُفَطِّرُه، كالمَضْمَضَةِ والتَّسَوُّكِ بالسِّوَاكِ الرَّطْبِ وَالمَبْلُولِ. ويُقَوِّى ذلك، حديثُ عائشةَ في مَصِّ لِسَانِها. ولو أَخْرَجَ لِسَانَه وعليه بَلَّةٌ، ثم عادَ فأدْخَلَهُ وَابْتلَعَ رِيقَهُ، لم يُفْطِرْ.

فصل: وإن ابْتَلَعَ النُّخَامَةَ ففيها رِوايَتَانِ، إحْدَاهُما، يُفْطِرُ. قال حَنْبَلٌ: سمعتُ أبا عبدِ اللهِ يَقُولُ: إذا تَنَخَّمَ، ثم ازْدَرَدَهُ، فقد أفْطَرَ. لأنَّ النُّخَامَةَ من الرَّأْسِ تَنْزِلُ، والرِّيقَ من الفَمِ. ولو تَنَخَّعَ من جَوْفِه، ثم ازْدَرَدَهُ، أفْطَرَ. وهذا مذهبُ الشَّافِعِيِّ؛ لأنَّه أمْكَنَ التَّحَرُّزُ منها، أشْبَهَ الدَّمَ، ولأنَّها من غيرِ الفَمِ، أشْبَهَ القَىْءَ. والرِّوَايَةُ الثانيةُ، لا يُفْطِرُ. قال، في رِوَايَةِ المَرُّوذِىِّ: ليس عليك قَضَاءٌ إذا ابْتَلَعْتَ النُّخَامَةَ وأنْتَ صَائِمٌ. لأنَّه مُعْتَادٌ في الفَمِ، غيرُ وَاصِلٍ من خَارِجٍ، أشْبَهَ الرِّيقَ.

فصل: فإن سَالَ فَمُه دَمًا، أو خَرَجَ إليه قَلْسٌ (٢٩) أو قَىْءٌ، فَازْدَرَدَهُ أفْطرَ،

Anmerkungen

(٢٧) في: باب الصائم يبلع الريق، من كتاب الصيام. سنن أبي داود ١/ ٥٥٦. كما أخرجه الإمام أحمد، في: المسند ٦/ ١٢٣، ٢٣٤.(٢٨) في م: "أنه كان".(٢٩) القلس: ما خرج من البطن إلى الفم وليس بقيء.

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