al-Buchari und Muslim überlieferten ihn (49). Es wird mit der Vokalisation des Ra mit Fatha und Sukun überliefert. Al-Chattabi sagte: Die Bedeutung beider ist gleich, nämlich das Bedürfnis der Seele und ihr Wunsch. Es wurde auch gesagt, dass es bei Sukun das Körperglied bedeute, und bei Fatha das Bedürfnis. Es wurde von Umar ibn al-Chattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: "Ich fühlte mich zugetan und küsste, während ich fastete. Dann sagte ich: O Gesandter Allahs, ich habe heute eine große Sache getan, ich habe geküsst, während ich fastete. Er sagte: "Was meinst du, wenn du den Mund aus einem Gefäß ausspülst, während du fastest?" Ich sagte: "Daran ist nichts auszusetzen." Er sagte: "Warum also?" Überliefert von Abu Dawud (50). Er verglich das Küssen mit dem Ausspülen des Mundes (Madhmada), insofern als beide Vorstufen des Verlangens sind, und dass das Ausspülen des Mundes, wenn kein Wasser heruntergeschluckt wird, das Fasten nicht bricht, während es das Fasten bricht, wenn es heruntergeschluckt wird. Ahmad stufte diesen Hadith jedoch als schwach ein und sagte: "Dies ist ein Windhauch, daran ist nichts Wahres." Der zweite Zustand: Wenn es zum Samenerguss kommt, bricht er das Fasten ohne uns bekannten Dissens; dies aufgrund dessen, was wir von den Andeutungen der beiden Berichte erwähnt haben, und weil es ein Erguss durch körperliche Berührung ist, was dem Erguss durch Geschlechtsverkehr ohne Eindringen in das Glied ähnelt. Der dritte Zustand: Wenn es zum Austritt von Lustflüssigkeit (Madh) kommt, bricht er nach der Lehrmeinung unseres Imams und Malik das Fasten. Abu Hanifa und asch-Schafi'i sagten: Er bricht es nicht. Dies wurde auch von al-Hasan, asch-Scha'bi und al-Awza'i überliefert, weil es ein Austritt ist, der keine Ganzkörperwaschung (Ghusl) erfordert, ähnlich dem Urin. Wir entgegnen: Es ist ein Austritt, der von Verlangen begleitet wird, entstanden durch körperliche Berührung, daher verdirbt er das Fasten wie das Sperma und unterscheidet sich dadurch vom Urin. Das Berühren aus Verlangen ist hierbei dem Küssen gleichzusetzen. Wenn dies feststeht, so gilt für denjenigen, der küsst: Wenn er ein übermäßiges Verlangen hat, sodass er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass er beim Küssen einen Samenerguss haben wird, dann ist ihm das Küssen nicht erlaubt; denn es ist ein Grund, der sein Fasten verdirbt, daher ist es verboten, wie das Essen. Wenn er ein Verlangen hat,
(49) Aus A, B und M ausgefallen. Der Hadith wurde von al-Buchari im Kapitel "Über das Berühren des Fastenden" aus dem Buch des Fastens (Sahih al-Buchari 3/39) und von Muslim im Kapitel "Erklärung, dass das Küssen während des Fastens nicht verboten ist..." aus dem Buch des Fastens (Sahih Muslim 2/777) überliefert. Ebenso wurde er von at-Tirmidhi im Kapitel "Was über das Berühren des Fastenden berichtet wurde" aus den Kapiteln über das Fasten (Aridat al-Ahwadhi 3/260), von Ibn Madscha im Kapitel "Was über das Berühren des Fastenden berichtet wurde" aus dem Buch des Fastens (Sunan Ibn Madscha 1/538), von Imam Malik im Kapitel "Was über die Strenge beim Küssen des Fastenden berichtet wurde" aus dem Buch des Fastens (al-Muwatta 1/293) und von Imam Ahmad im Musnad (6/40, 42, 44, 98, 113, 126, 128, 156, 201, 216, 230, 266) überliefert. (50) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 356. (51) In B und M: "Wenn".
البُخَارِيُّ، ومُسْلِمٌ (٤٩). ويُرْوَى بِتَحْرِيكِ الرَّاءِ وسُكُونِها، قال الخَطَّابِيُّ: مَعْنَاهُما واحِدٌ وهو حَاجَةُ النَّفْسِ ووَطرُهَا. وقِيلَ بالتَّسْكِينِ: العُضْوُ. وبِالفَتْحِ: الحاجَةُ. وَرُوِىَ عن عمرَ بن الخَطَّابِ، رَضِىَ اللَّه عنه، أنَّه قال: هَشَشْتُ فَقَبَّلْتُ وأنا صَائِمٌ، فقلتُ: يا رسولَ اللهِ، صَنَعْتُ اليَوْمَ أمْرًا عَظِيمًا، قَبَّلْتُ وأنا صَائِمٌ. فقال: "أرَأَيْتَ لو تَمَضْمَضْتَ مِنْ إنَاءٍ وأنْتَ صَائِمٌ؟ " قلتُ: لا بَأْسَ به، قال: "فَمَهْ؟ ". رَوَاهُ أبو دَاوُدَ (٥٠). شَبَّهَ القُبْلَةَ بالمَضْمَضَةِ من حيثُ إنها من مُقَدِّمَاتِ الشَّهْوَةِ، وإنَّ المَضْمَضَةَ إذا لم يَكُنْ معها نُزُولُ الماءِ لم يُفْطِرْ، وإن كان معها نُزُولُه أفْطَرَ. إلا أن أحْمَدَ ضَعَّفَ هذا الحَدِيثَ، وقال: هذا رِيحٌ، ليس من هذا شيءٌ. الحالُ الثاني، أن يُمْنِىَ فَيُفْطِرَ بغيرِ خِلَافٍ نَعْلَمُه؛ لما ذَكَرْنَاهُ من إِيماءِ الخَبَرَيْنِ، ولأنَّه إنْزَالٌ بِمُباشَرَةٍ، فأشْبَه الإنْزَالَ بالجِماعِ دُونَ الفَرْجِ. الحالُ الثالث، أن يُمْذِىَ فَيُفْطِرَ عند إمَامِنَا ومالِكٍ. وقال أبو حنيفةَ، والشَّافِعِيُّ: لا يُفْطِرُ. ورُوِىَ ذلك عن الحسنِ، والشَّعْبِيِّ، والأوْزاعِيِّ، لأنه خَارِجٌ لا يُوجِبُ الغُسْلَ، أشْبَه البَوْلَ. ولَنا، أنَّه خَارِجٌ تَخَلَّلَهُ الشَّهْوَةُ، خَرَجَ بالمُباشَرَةِ، فأفْسَدَ الصَّوْمَ، كالمَنِيِّ، وفارَقَ البَوْلَ بهذا، واللَّمْسُ لِشَهْوَةٍ كالقُبْلَةِ في هذا. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ المُقَبِّلَ إنْ (٥١) كان ذا شَهْوَةٍ مُفْرِطَةٍ، بحيثُ يَغْلِبُ على ظَنِّه أنَّه إذا قَبَّلَ أنْزَلَ، لم تَحِلَّ له القُبْلَةُ؛ لأنها مُفْسِدَةٌ لِصَوْمِه، فحرُمَتْ، كَالأكْلِ. وإن كان ذَا شَهْوَةٍ،
(٤٩) سقط من: أ، ب، م. والحديث أخرجه البخاري، في: باب المباشرة للصائم، من كتاب الصوم. صحيح البخاري ٣/ ٣٩. ومسلم، في: باب بيان أن القبلة في الصوم ليست محرمة. . .، من كتاب الصيام. صحيح مسلم ٢/ ٧٧٧.كما أخرجه الترمذي، في: باب ما جاء في المباشرة للصائم، من أبواب الصوم. عارضة الأحوذى ٣/ ٢٦٠. وابن ماجه، في: باب ما جاء في المباشرة للصائم، من كتاب الصيام. سنن ابن ماجه ١/ ٥٣٨. والإمام مالك، في: باب ما جاء في التشديد في القبلة للصائم، من كتاب الصيام. الموطأ ١/ ٢٩٣. والإمام أحمد، في: المسند ٦/ ٤٠، ٤٢، ٤٤، ٩٨، ١١٣، ١٢٦، ١٢٨، ١٥٦، ٢٠١، ٢١٦، ٢٣٠، ٢٦٦.(٥٠) تقدم تخريجه في صفحة ٣٥٦.(٥١) في ب، م: "إذا".