wenn er jedoch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit annimmt, dass dies geschehen wird, so ist ihm das Küssen verhasst (makruh); denn er setzt sein Fasten dem Risiko des Fastenbruchs aus und ist vor dessen Verderben nicht sicher. Es wurde von Umar überliefert, dass er sagte: "Ich sah den Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) im Traum, und er wandte sich von mir ab. Da sagte ich zu ihm: Was ist mit mir? Er sagte: "Du küsst, während du fastest" (52). Und weil die Gottesverehrung, wenn sie den Beischlaf verbietet, auch das Küssen verbietet, wie beim Ihram (Weihezustand). Das Küssen ist in diesem Zustand jedoch nicht verboten; denn es wurde überliefert, dass ein Mann küsste, während er fastete, und er schickte seine Frau, damit sie den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) befragte. Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) informierte sie darüber, dass er küsst, während er fastet. Da sagte der Mann: "Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ist nicht wie wir, Allah hat ihm seine vergangenen und zukünftigen Sünden vergeben." Da wurde der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) zornig und sagte: "Ich bin wahrlich derjenige von euch, der Allah am meisten fürchtet, und derjenige unter euch, der am besten weiß, was ich zu meiden habe." Überliefert von Muslim mit dieser Bedeutung (53). Und weil das Hinführen zum Verderben des Fastens zweifelhaft ist, und ein Verbot nicht durch Zweifel begründet werden kann. Wenn es sich hingegen um jemanden handelt, bei dem das Küssen kein Verlangen auslöst, wie bei einem sehr betagten Greis (54), so gibt es hierzu zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass es ihm nicht verhasst ist. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa und asch-Schafi'i; denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) küsste, während er fastete, da er sein Verlangen unter Kontrolle hatte, und wer kein Verlangen hat, ist in diesem Sinne gleichgestellt. Abu Huraira überlieferte, dass ein Mann den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) nach dem Berühren für den Fastenden fragte, woraufhin er es ihm gestattete. Dann kam ein anderer zu ihm, fragte ihn und er verbot es ihm. Da stellte sich heraus, dass derjenige, dem er es gestattete, ein Greis war, und derjenige, dem er es verbot, ein junger Mann war. Dies wurde von Abu Dawud herausgegeben (55). Und weil es eine Berührung ohne Verlangen ist, ähnelt sie dem Berühren mit der Hand aus Notwendigkeit. Die zweite Überlieferung besagt, dass es verhasst ist; denn er ist nicht sicher vor dem Aufkommen von Verlangen, und weil das Fasten eine Gottesverehrung ist, die den Beischlaf verbietet, so sind beim Küssen währenddessen derjenige, bei dem es Verlangen auslöst, und der andere gleichgestellt, wie beim Ihram. Was hingegen das Berühren ohne Verlangen angeht, wie das Berühren ihrer Hand, um ihre Krankheit zu erkennen, so ist dies keinesfalls verhasst; denn dies ist auch beim Ihram nicht verhasst, daher ist es beim Fasten ebenfalls nicht verhasst, gleich dem Berühren ihrer Kleidung.
(52) Herausgegeben von al-Baihaqi im Kapitel "Die Verhasstheit des Küssens für denjenigen, bei dem es Verlangen auslöst" aus dem Buch des Fastens (as-Sunan al-Kubra 4/232) und von Ibn Abi Schaiba im Kapitel "Wer das Küssen für den Fastenden gestattete" aus dem Buch des Fastens (al-Musannaf 3/62). (53) Im Kapitel "Erklärung, dass das Küssen während des Fastens nicht verboten ist..." aus dem Buch des Fastens (Sahih Muslim 2/779). Ebenso herausgegeben von Imam Malik im Kapitel "Was über die Erlaubnis zum Küssen für den Fastenden berichtet wurde" aus dem Buch des Fastens (al-Muwatta 1/291, 292) und von Imam Ahmad im Musnad (5/434). (54) In B und M: "al-Haram". Und al-Hamm ist der hochbetagte, dem Tode nahe Greis. (55) Im Kapitel "Die Verhasstheit dessen für den jungen Mann" aus dem Buch des Fastens (Sunan Abi Dawud 1/556).