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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 363Abschnitt

Übersetzung · DE

um ihre Krankheit zu erkennen, so ist dies keinesfalls verhasst; denn dies ist auch beim Ihram nicht verhasst, daher ist es beim Fasten ebenfalls nicht verhasst, gleich dem Berühren ihrer Kleidung.

Abschnitt: Wenn er jedoch durch seine Hand masturbiert, so hat er eine verbotene Handlung begangen. Sein Fasten wird dadurch nicht ungültig, es sei denn, es kommt zum Samenerguss. Wenn er ejakuliert, so wird sein Fasten ungültig; denn dies ist im Sinne des Küssens hinsichtlich der Erregung des Verlangens. Wenn er jedoch ohne Verlangen ejakuliert, etwa weil der Samen oder der Lusttropfen (Madhy) aufgrund einer Krankheit austritt, so trifft ihn keine Schuld; denn dies tritt ohne Verlangen aus und ähnelt dem Urin. Da es zudem außerhalb seiner Willkür und ohne gezielte Herbeiführung geschieht, ähnelt es dem Samenerguss im Schlaf (Ihtilam). Wenn er einen Samenerguss im Schlaf hat, so wird sein Fasten nicht ungültig, da dies ohne seine Willkür geschieht, ähnlich wie wenn ihm etwas in den Hals gelangt, während er schläft. Wenn er in der Nacht Geschlechtsverkehr hatte und nach Tagesanbruch einen Samenerguss hat, so bricht er das Fasten nicht; denn er hat dies nicht am Tage durch eine Handlung herbeigeführt, ähnlich wie wenn er in der Nacht etwas gegessen hätte und ihn am Tage das Erbrechen überkäme.

Fünftes Kapitel: Wenn er den Blick wiederholt (56) und es daraufhin zum Samenerguss kommt. Für das wiederholte Betrachten gibt es drei Zustände: Der erste ist, dass damit kein Samenerguss einhergeht; in diesem Fall wird das Fasten ohne Meinungsverschiedenheit nicht ungültig. Der zweite ist, dass damit ein Samenerguss von Samen einhergeht; hierbei wird das Fasten nach der Aussage unseres Imams sowie von 'Ata', al-Hasan al-Basri, Malik und al-Hasan ibn Salih ungültig. Dagegen sagten Jabir ibn Zaid, ath-Thawri, Abu Hanifa, asch-Schafi'i und Ibn al-Mundhir: Es wird nicht ungültig; denn es handelt sich um einen Samenerguss ohne körperliche Berührung, ähnlich dem Samenerguss durch bloßes Denken. Unser Argument ist, dass es sich um einen Samenerguss durch eine Handlung handelt, an der er Lust empfindet und die er vermeiden kann; daher führt es zur Ungültigkeit des Fastens, wie beim Samenerguss durch Berührung. Gedanken hingegen kann man nicht vermeiden, im Gegensatz zum wiederholten Betrachten. Der dritte Zustand ist das Austreten von Madhy durch wiederholtes Betrachten. Nach dem offensichtlichen Wortlaut von Ahmad wird das Fasten dadurch nicht ungültig; denn es gibt keinen Text (Nass) für den Fastenbruch, und man kann es nicht mit dem Samenerguss vergleichen, da es sich in den rechtlichen Bestimmungen davon unterscheidet, weshalb es beim ursprünglichen Zustand bleibt. Wenn er jedoch blickt und dann seinen Blick abwendet, so wird sein Fasten nicht ungültig, egal ob es zum Samenerguss kommt oder nicht.

Anmerkungen

(56) Fehlt in: A, B.

Arabisch (Quelle)

مَرَضَها، فليس بمَكْرُوهٍ بحالٍ؛ لأنَّ ذلك لا يُكْرَهُ في الإحْرامِ، فلا يُكْرَهُ في الصِّيامِ، كلَمْسِ ثَوْبِها.

فصل: ولو اسْتَمْنَى بِيَدِه، فقد فَعَلَ مُحَرَّمًا، ولا يَفْسُدُ صَوْمُه به إلَّا أن يُنْزِلَ، فإن أنْزَلَ فَسَدَ صَوْمُه؛ لأنَّه في مَعْنَى القُبْلَةِ في إثارَةِ الشَّهْوَةِ. فأمَّا إن أنْزَلَ لغيرِ شَهْوَةٍ، كالذى يَخْرُجُ منه المَنِىُّ أو المَذْىُ لِمَرَضٍ، فلا شىْءَ عليه؛ لأنَّه خَارِجٌ لغيرِ شَهْوَةٍ، أشْبَهَ البَوْلَ، ولأنَّه يَخْرُجُ من غيرِ اخْتِيَارٍ منه، ولا تَسَبُّبٍ إليه، فأشْبَهَ الاحْتِلامَ. ولو احْتَلَمَ لم يَفْسُدْ صَوْمُه، لأنَّه عن غيرِ اخْتِيَارٍ منه، فأشْبَهَ مَا لو دَخَلَ حَلْقَهُ شيءٌ وهو نَائِمٌ. ولو جَامَعَ في اللَّيْلِ، فأنْزَلَ بعدَ ما أصْبَحَ، لم يُفْطِرْ؛ لأنَّه لم يَتَسَبَّبْ إليه في النَّهَارِ، فأشْبَهَ ما لو أكَلَ شيئا في اللَّيْلِ، فذَرَعَهُ القَيْءُ في النَّهارِ.

الفصل الخامس: إذا كَرَّرَ النَّظَرَ (٥٦) فأنْزَلَ، ولِتَكْرَارِ النَّظَرِ أيضا ثَلَاثَةُ أَحْوَالٍ؛ أحدُها، أنْ لا يَقْتَرِنَ به إنْزَالٌ، فلا يَفْسُدُ الصَّوْمُ بغيرِ اخْتِلافٍ. الثانى، أن يَقْتَرِنَ به إنْزَالُ المَنِىِّ، فيَفْسُدُ الصَّوْمُ في قولِ إمَامِنَا، وعَطاءٍ، والحسنِ البَصْرِيّ، ومالِكٍ، والحسنِ بن صالِحٍ. وقال جابِرُ بن زَيْدٍ، والثَّوْرِىُّ، وأبو حنيفةَ، والشَّافِعِيُّ، وابنُ المُنْذِرِ: لا يَفْسُدُ؛ لأنَّه إنْزَالٌ عن غيرِ مُباشَرَةٍ، أشْبَهَ الإنْزَالَ بالفِكْرِ. ولَنا، أنَّه إنْزَالٌ بِفِعْلٍ يَتَلَذَّذُ به، ويُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه، فأفْسَدَ الصَّوْمَ، كالإنْزَالِ باللَّمْسِ، والفِكْرُ لا يُمْكِنُ التَّحَرُّزُ منه، بِخِلافِ تَكْرَارِ النَّظَرِ. الثالث: مَذَى بتَكْرَارِ النَّظَرِ. فظاهِرُ كَلَامِ أحمدَ، أنَّه لا يُفْطِرُ به؛ لأنَّه لا نَصَّ في الفِطْرِ، ولا يُمْكِنُ قِيَاسُه على إنْزَالِ المَنِيِّ، لِمُخَالَفَتِه إيَّاه في الأحْكامِ، فيَبْقَى على الأصْلِ. فأمَّا إن نَظَرَ، فصَرَفَ بَصَرَهُ، لم يَفْسُدْ صَوْمُه، سَوَاءٌ أنْزَلَ أو لم يُنْزِلْ.

Anmerkungen

(٥٦) سقط من: أ، ب.

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