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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 36

Übersetzung · DE

zwischen Gazellen und Schafen, und dass auf sie einhellig Zakat anfalle; nach dieser Ansicht werden sie bei der Zakatpflicht ihrem Geschlecht bei den Haustieren zugerechnet, vervollständigen deren Schwellenwert und gelten als eine ihrer Arten. Die Ansicht, dass keine Zakat auf sie anfällt, ist jedoch korrekter, denn das Grundprinzip ist die Nicht-Verpflichtung, und eine solche wird nur durch einen Text, einen Konsens oder eine Analogie begründet. Es gibt diesbezüglich jedoch keinen Text und keinen Konsens; dies betrifft lediglich das Weidevieh aus den acht Paaren, und diese (Kreuzungen) fallen weder unter dessen Bezeichnung, noch dessen Rechtsnorm, noch dessen Wesen, noch dessen Bedeutung. Denn ein aus zwei Dingen hervorgegangenes Mischwesen unterscheidet sich durch seine Bezeichnung, sein Geschlecht und seine Rechtsnorm von diesen beiden, wie etwa das Maultier, das aus Pferd und Esel hervorgeht, der S-ma' (eine Hyäne-Wolf-Kreuzung), der aus Wolf und Hyäne hervorgeht, und der 'Isbar, der aus männlicher Hyäne und Wölfin hervorgeht. Ebenso verhält es sich mit dem, was aus Gazellen und Ziegen hervorgeht: Es ist weder Ziege noch Gazelle, und die Texte des Gesetzgebers umfassen es nicht. Auch eine Analogie kann nicht darauf angewandt werden, da die Unterschiede zwischen ihnen zu groß sind und ihre Rechtsnormen abweichen, insofern als es weder als Hadi-Opfer, noch als Opfertier (Udhiyya), noch für ein Blutgeld (Diya) genügt. Wenn man es als Schaf verkaufte, würde der Vertrag es nicht einschließen, und würde man einen Bevollmächtigten mit dem Kauf eines Schafes beauftragen, wäre dies nicht in der Bevollmächtigung enthalten. Zudem erzielt man mit ihm nicht das, was man mit Schafen erzielt: weder Milch noch reichliche Nachkommenschaft. Vielmehr ist das Offensichtliche, dass es überhaupt keine Nachkommen zeugen kann, denn das aus zwei Dingen hervorgegangene Mischwesen ist unfruchtbar, wie etwa Maultiere. Was aber keine Nachkommen zeugt, gibt auch keine Milch, daher ist eine Analogie ausgeschlossen, und es fällt unter keinen Text noch Konsens, weshalb die Verpflichtung zur Zakat hier eine willkürliche Entscheidung durch bloße Meinung wäre.

Anmerkungen

(2) In A und M: "von". (3) In M: "wurde festgestellt". (4) In A und B: "in ihr". (5) In M: "ihren Arten". (6) In M: "und dem Raubtier" (eine Entstellung). (7) In M: "und dem 'Isar" (ein Fehler). (8) Im Original: "die Gazelle und die Ziege ist keine Ziege". (9) So in den Manuskripten. (10) In M: "das Schaf". (11) In M: "sich fortpflanzt". (12) In M: "zwei Dingen".

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