Und wenn er umkehrt und die Absicht zum Fasten fasst, so ist sein Fasten gültig, so als ob er den Tag begonnen hätte, ohne die Absicht zum Fasten gefasst zu haben. Denn die Absicht des Fastenbrechens hat die Pflicht nur deshalb zunichtegemacht, weil sie das Unterbrechen der Absicht beinhaltet, die für den gesamten Tag rechtlich erforderlich ist, und weil einige Teile des Tages frei davon waren. Das freiwillige Fasten (Nafl) unterscheidet sich in dieser Hinsicht von der Pflicht, daher verhindert die Absicht des Fastenbrechens seine Gültigkeit nicht in einer Zeit, in der das Vorhandensein der Fastenabsicht keine Voraussetzung ist. Zudem ist die Absicht des Fastenbrechens nicht schwerwiegender als das Fehlen einer Absicht zu diesem Zeitpunkt, und deren Fehlen verhindert die Gültigkeit des Fastens nicht, wenn er danach [wieder] die Absicht fasst. Ebenso verhält es sich, wenn er die Absicht zum Fastenbrechen fasst und danach die Absicht zum Fasten fasst. Dies ist anders als bei der obligatorischen Fastenpflicht (Wajib), da diese durch eine Absicht während des Tages nicht gültig wird. Von Ahmad ist überliefert, dass er sagte: Wenn er als Fastender den Tag beginnt und dann den Entschluss zum Fastenbrechen fasst, dann aber noch nicht gegessen hat, bis er es sich anders überlegt hat und dann sagt: "Nein, vielmehr werde ich mein Fasten [der Pflicht] vollenden", so genügt ihm das nicht, es sei denn, er ist für den gesamten Tag fest entschlossen zu fasten. Wäre es freiwilliges Fasten gewesen, wäre es einfacher gewesen. Der äußere Wortlaut entspricht dem, was wir dargelegt haben. Auf seine Gültigkeit deutet hin, dass der Prophet (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) seine Angehörigen zu fragen pflegte: "Gibt es ein Mittagessen?" Wenn sie sagten: "Nein", sagte er: "Dann bin ich also am Fasten."
Abschnitt: Wenn er die Absicht hat, dass er das Fasten in einer anderen Stunde brechen wird, sagte Ibn 'Aqil: Dies ist wie die Absicht des Fastenbrechens zu seinem Zeitpunkt. Wenn er jedoch im Zweifel über das Fastenbrechen ist, gibt es dazu zwei Meinungen, wie wir es beim Gebet erwähnt haben. Und wenn er die Absicht hat: "Wenn ich Essen finde, werde ich das Fasten brechen, und wenn ich keines finde, werde ich mein Fasten vollenden", so wurden dazu zwei Meinungen abgeleitet: Die erste ist, dass er das Fasten bricht, da er nicht bei der festen Absicht zum Fasten geblieben ist; ebenso ist der Beginn der Absicht mit einer solchen Bedingung nicht gültig. Die zweite ist, dass er das Fasten nicht bricht, da er das Fastenbrechen nicht mit einer korrekten Absicht beabsichtigt hat, denn die Absicht darf nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, weshalb das Fasten durch eine solche Absicht gar nicht erst zustande kommt.
(1) In M: "Sawm". (2) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 340 erwähnt. (3) Siehe 2/133, 134. (4) In A, B und M: "biniyya" (mit einer Absicht).
وإن عَادَ فنَوَى الصَّوْمَ، صَحَّ صَوْمُه، كما لو أصْبَحَ غيرَ ناوٍ لِلصَّوْمِ؛ لأنَّ نِيَّةَ الفِطْرِ إنَّما أبْطَلَتِ الفَرْضَ لما فيه من قَطْعِ النِّيَّةِ المُشْتَرَطَةِ فى جَمِيعِ النَّهارِ حُكْمًا، وخُلُوِّ بعض أجْزَاءِ النَّهارِ عنها، والنَّفْلُ مُخَالِفٌ لِلْفَرْضِ فى ذلك، فلم تَمْنَعْ صِحَّتَهُ نِيَّةُ الفِطْر فى زَمَنٍ لا يُشْتَرَطُ وُجُودُ نِيَّةِ الصَّوْمِ فيه، ولأنَّ نِيَّةَ الفِطْرِ لا تَزِيدُ على عَدَمِ النِّيَّةِ فى ذلك الوَقْت، وعَدَمُها لا يَمْنَعُ صِحَّةَ الصَّوْمِ إذا نَوَى بعدَ ذلك، فكذلك إذا نَوَى الفِطْرَ، ثم نَوَى الصَّوْمَ بعدَه، بخِلَافِ الوَاجِبِ، فإنَّه لا يَصِحُّ بِنِيَّةٍ من النَّهارِ. وقد رُوِىَ عن أحمدَ، أنَّه قال: إذا أَصْبَحَ صَائِمًا، ثم عَزَمَ على الفِطْرِ، فلم يُفْطِرْ حتى بَدَا له، ثم قال: لا، بل أُتِمُّ صَوْمِى من الوَاجِبِ. لم يُجْزِئْه حتى يكونَ عَازِمًا على الصَّوْمِ (١) يَوْمَه كُلَّه، ولو كان تَطوُّعًا كان أَسْهَلَ. وظَاهِرُ هذا مُوَافِقٌ لما ذَكَرْنَاهُ. وقد دَلَّ على صِحَّتِه أن النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- كان يَسْأَلُ أهْلَه: "هَلْ مِنْ غَدَاءٍ؟ " فإنْ قالوا: لا. قال: "إنِّى إذًا صَائِمٌ" (٢).
فصل: وإن نَوَى أنَّه سَيُفْطِرُ سَاعَةً أُخْرَى. فقال ابنُ عَقِيلٍ: هو كنِيَّةِ الفِطْرِ فى وَقْتِه، وإن تَرَدَّدَ فى الفِطْرِ، فعلَى وَجْهَيْن، كما ذَكَرْنَا فى الصَّلاةِ (٣)، وإن نَوَى أنَّنى إن وَجَدْتُ طَعَامًا أفْطَرْتُ، وإن لم أجِدْ أَتْمَمْتُ صَوْمِى. خُرِّجَ فيه وَجْهَانِ؛ أحَدُهما، يُفْطِرُ؛ لأنَّه لم يَبْقَ جَازِمًا بِنِيَّةِ الصَّوْمِ، وكذلك لا يَصِحُّ ابْتِدَاءُ النِّيَّةِ بِمِثْلِ هذا. والثانى: لا يُفْطِرُ؛ لأنَّه لم يَنْوِ الفِطْرَ نِيَّةً (٤) صَحِيحَةً، فإنَّ النِّيَّةَ لا يَصِحُّ تَعْلِيقُها على شَرْطٍ، ولذلك لا يَنْعَقِدُ الصَّوْمُ بِمِثْلِ هذه النِّيَّةِ.
(١) فى م: "صوم".(٢) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٤٠.(٣) انظر ٢/ ١٣٣، ١٣٤.(٤) فى أ، ب، م: "بنية".