"Was ist mit dir?". Er sagte: "Ich bin über meine Frau hergefallen, während ich fastete." Da sagte der Gesandte Gottes (Gott segne ihn und gebe ihm Heil): "Findest du einen Sklaven, den du befreien kannst?" Er sagte: "Nein." Er sagte: "Bist du fähig, zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten?" Er sagte: "Nein." Er sagte: "Findest du Nahrung für sechzig Arme?" Er sagte: "Nein." Dann verweilte der Prophet (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) eine Zeit lang, und während wir in diesem Zustand waren, wurde dem Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Heil) ein 'Araq [Korb] gebracht, in dem Datteln waren. Und der 'Araq ist der Miktal [Korb]. Er sagte: "Wo ist der Fragende?" Er sagte: "Ich." Er sagte: "Nimm dies und spende es." Da sagte der Mann: "An jemanden, der ärmerer ist als ich, o Gesandter Gottes? Bei Gott, es gibt zwischen den beiden Lavafeldern [von Medina] keine Familie, die ärmer wäre als meine Familie." Da lachte der Prophet (Gott segne ihn und gebe ihm Heil), bis seine Backenzähne sichtbar wurden, und sagte dann: "Speise damit deine Angehörigen." Dies ist übereinstimmend überliefert. Es ist nicht zulässig, die Ausführung [Ada'] in dieser Angelegenheit mit der Nachholung [Qada] gleichzusetzen; denn die Ausführung ist an eine bestimmte Zeit gebunden, durch die sie bestimmt wird, während die Nachholung im Verantwortungsbereich [Dhimma] liegt. In die Wiedergutmachung des Gebets geht kein Vermögen ein, anders als in unserem Fall.
Die dritte Frage ist, dass für den Beischlaf außerhalb des Geschlechtsorgans, wenn er mit Ejakulation einhergeht, zwei Überlieferungen von Ahmad vorliegen; die erste ist, dass eine Sühneleistung darauf anfällt, und dies ist die Ansicht von Malik, 'Ata', al-Hasan, Ibn al-Mubarak und Ishaq, weil es ein Fastenbrechen durch Beischlaf ist, das die Sühneleistung erzwingt, wie der Beischlaf im Geschlechtsorgan. Die zweite Ansicht ist, dass darauf keine Sühneleistung anfällt, und dies ist die Rechtsschule von al-Shafi'i,
(6) Al-Miktal: Ein Korb, der aus Palmblättern geflochten wird. (7) Al-Bukhari hat es herausgegeben, im: Kapitel "Wenn er im Ramadan den Beischlaf vollzieht...", und im: Kapitel "Darf derjenige, der im Ramadan den Beischlaf vollzieht, Speisen spenden...", aus dem Buch des Fastens. Ebenso im: Kapitel "Wenn er ein Geschenk macht und der andere es entgegennimmt, ohne 'ich habe es angenommen' zu sagen", aus dem Buch der Schenkungen. Und im: Kapitel "Die Unterhaltspflicht des Bedürftigen für seine Angehörigen", aus dem Buch des Unterhalts. Und im: Kapitel "Lächeln und Lachen", sowie im: Kapitel "Was über die Aussage des Mannes: 'Wehe dir' gesagt wurde", aus dem Buch der Etikette (Adab). Und im: Kapitel "Seine (des Erhabenen) Aussage: 'Gott hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben...", sowie im: Kapitel "Wer den Bedürftigen bei der Sühneleistung trifft", und im: Kapitel "Wer demjenigen, der Sühne leistet, zehn [Arme] gibt...", aus dem Buch der Sühneleistungen. Und im: Kapitel "Wer eine Sünde begangen hat...", aus dem Buch der Strafmaße (Hudud). Sahih al-Bukhari 3/41, 42, 210, 7/86, 8/29, 47, 180, 181, 8/206. Und Muslim, im: Kapitel "Das Verbot des Beischlafs am Tage des Ramadan...", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/781, 782. Ebenso haben es Abu Dawud herausgegeben, im: Kapitel "Über die Sühneleistung für denjenigen, der im Ramadan seine Frau besucht", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/557. Und at-Tirmidhi, im: Kapitel "Was über die Sühneleistung für den Fastenbruch im Ramadan gesagt wurde", aus dem Buch des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/250. Und Imam Malik, im: Kapitel "Die Sühneleistung für denjenigen, der im Ramadan das Fasten bricht", aus dem Buch des Fastens. Al-Muwatta 1/296. Und Imam Ahmad, im: Musnad 2/208, 241, 273, 516.
"ما لَكَ؟ ". قال: وَقَعْتُ على امْرَأَتِى وأنا صَائِمٌ. فقال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "هل تَجِدُ رَقَبَةً تَعْتِقُها؟ " قال: لا، قال: "فَهَلْ تَسْتَطِيعُ أنْ تَصُومَ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ؟ " قال: لا، قال: "فَهَلْ تَجِدُ إطْعَامَ سِتِّينَ مِسْكِينًا؟ " قال: لا، قال: فمَكَثَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فبَيْنَا نحن على ذلك أتِىَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بِعَرَقٍ فيه تَمْرٌ. والعَرَق: المِكْتَل (٦)، فقال: "أيْنَ السَّائِلُ؟ " فقال: أنا، قال: "خُذْ هذَا، فتَصَدَّقْ به" فقال الرَّجُلُ: على أفْقَرَ مِنِّى يا رسولَ اللهِ؟ فوَاللهِ ما بين لَابَتَيْهَا أهْلُ بَيْتٍ أفْقَرَ مِن أهْلِ بَيْتِى. فضَحِكَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- حتى بَدَتْ أَنْيَابُه، ثم قال: "أَطْعِمْهُ أَهْلَكَ". مُتَّفَقٌ عليه (٧). ولا يجوزُ اعْتِبَارُ الأدَاءِ فى ذلك بالقَضاءِ؛ لأنَّ الأدَاءَ يَتَعَلَّقُ بِزَمَنٍ مَخْصُوصٍ يَتَعَيَّنُ به، والقَضَاءُ مَحَلُّه الذِّمَّةُ، والصلاةُ لا يَدْخُلُ فى جُبْرَانِها المالُ، بخِلافِ مَسْألَتِنَا. المسألة الثالثة، أنَّ الجِماعَ دُونَ الفَرْجِ، إذا اقْتَرَنَ به الإِنْزَالُ، فيه عن أحمدَ رِوَايَتَانِ؛ إحْدَاهُما، عليه الكَفَّارَةُ، وهذا قول مَالِكٍ، وعَطاءٍ، والحسنِ، وابنِ المُبارَكِ، وإسحاقَ؛ لأنَّه فِطْرٌ بجِمَاعٍ، فأوْجَبَ الكَفَّارَةَ، كالجِمَاعِ فى الفَرْجِ، والثانية: لا كَفَّارَةَ فيه. وهو مَذْهَبُ الشَّافِعِىِّ،
(٦) المكتل: زنبيل يعمل من الخوص.(٧) أخرجه البخارى، فى: باب إذا جامع فى رمضان. . .، وفى: باب المجامع فى رمضان هل يطعم. . .، من كتاب الصوم. وفى: باب إذا وهب هبة فقبضها الآخر ولم يقل: قبلت، من كتاب الهبة. وفى: باب نفقة المعسر على أهله، من كتاب النفقات. وفى: باب التبسم والضحك، وفى: باب ما جاء فى قول الرجل: ويحك، من كتاب الأدب. وفى: باب قوله تعالى: قد فرض اللَّه لكم تحلة أيمانكم. . .، وفى: باب من أصاب المعسر فى الكفارة، وفى: باب معطى فى الكفارة عشرة. . . من كتاب الكفارات. وفى: باب من أصاب ذنبا. . .، من كتاب الحدود. صحيح البخارى ٣/ ٤١، ٤٢، ٢١٠، ٧/ ٨٦، ٨/ ٢٩، ٤٧، ١٨٠، ١٨١، ٨/ ٢٠٦. ومسلم، فى: باب تحريم الجماع فى نهار رمضان. . .، من كتاب الصيام. صحيح مسلم ٢/ ٧٨١، ٧٨٢.كما أخرجه أبو داود، فى، باب فى كفارة من أتى أهله فى رمضان، من كتاب الصوم. سنن أبى داود ١/ ٥٥٧. والترمذى، فى: باب ما جاء فى كفارة الفطر فى رمضان، من كتاب الصيام. عارضة الأحوذى ٣/ ٢٥٠. والإِمام مالك، فى: باب كفارة من أفطر فى رمضان، من كتاب الصيام. الموطأ ١/ ٢٩٦. والإِمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٢٠٨، ٢٤١، ٢٧٣، ٥١٦.