Ma'mar, Yunus, Al-Awza'i, Al-Layth, Musa ibn Uqba, Ubayd Allah ibn Umar, Irak ibn Malik, Isma'il ibn Umayya, Muhammad ibn Abi Atiq und andere überlieferten von Az-Zuhri, von Humayd ibn Abd ar-Rahman, von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu demjenigen, der seine Frau (im Ramadan) berührte, sagte: „Hast du einen Sklaven, den du befreien kannst?“ Er sagte: „Nein.“ Er fragte: „Bist du in der Lage, zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten?“ Er sagte: „Nein.“ Er fragte: „Hast du die Möglichkeit, sechzig Bedürftige zu speisen?“ Er sagte: „Nein.“ Und er erwähnte den Rest des Hadiths. Dies ist der Wortlaut der Rangfolge (Tartib), und das Festhalten an diesem ist vorzuziehen gegenüber der Überlieferung von Malik, da die Gefährten von Az-Zuhri sich einig sind, ihn so zu überliefern, mit Ausnahme von Malik und Ibn Jurayj, soweit uns bekannt ist. Die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers bei diesen beiden ist größer als bei den anderen seiner Gefährten. Zudem ist die Rangfolge ein zusätzliches Element (Ziyada), und das Festhalten an der Ziyada ist verbindlich. Außerdem ist unser Hadith der Wortlaut des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), während ihr Hadith der Wortlaut des Überlieferers ist, wobei es möglich ist, dass er ihn mit „oder“ (aw) überlieferte, weil er annahm, dass die Bedeutung beider Wortlaute gleich sei. Zudem ist es eine Sühneleistung, die das Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten beinhaltet, weshalb sie einer Rangfolge unterliegt, wie die Sühneleistung für den Dhihar und für (unbeabsichtigten) Totschlag.
Abschnitt: Wenn er keinen Sklaven besitzt, geht er zum Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten über. Wir kennen keinen Dissens bezüglich der Aufnahme des Fastens in die Sühneleistung für den Beischlaf, außer einer vereinzelten Meinung (Shudhudh), der keine Beachtung geschenkt wird, da sie der gefestigten Sunna widerspricht. Es gibt keinen Dissens unter denjenigen, die es für verpflichtend halten, dass es zwei aufeinanderfolgende Monate sind, ebenfalls aufgrund der Überlieferung. Wenn er noch nicht mit dem Fasten begonnen hat und dann einen Sklaven findet, ist er zur Sklavenbefreiung verpflichtet; denn der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) fragte denjenigen, der seine Frau berührte, nach dem, wozu er in der Lage war, als er ihn über die Sklavenbefreiung informierte, und fragte ihn nicht nach dem, wozu er zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war – das ist der Zeitpunkt der Verpflichtung. Zudem hat er das Ersatzobjekt gefunden, bevor er sich mit dem Ersatz (dem Fasten) befasst hat, weshalb es für ihn verpflichtend wurde, genauso als hätte er es bereits zum Zeitpunkt der Verpflichtung besessen. Wenn er jedoch vor der...
(5) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 373 aufgeführt. (6) Im Original: "yukhalif". In A: "li-mukhalafatihi". (7) In B, M: "hal".