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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 383Abschnitt

Übersetzung · DE

Er speist einen Mud von welcher Sorte er auch will. Dies ist die Ansicht von 'Ata', al-Awza'i und ash-Shafi'i, da Abu Huraira im Hadith über denjenigen, der (im Ramadan) Beischlaf vollzog, überlieferte, dass dem Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) ein Korb mit Datteln gebracht wurde, dessen Menge fünfzehn Sa' betrug. Er sagte: „Nimm dies und speise davon an deiner statt.“ Überliefert von Abu Dawud. Wir argumentieren mit dem, was Ahmad überlieferte: Es berichtete uns Isma'il, uns berichtete Ayyub, von Abu Yazid al-Madani, der sagte: Eine Frau aus dem Stamm Banu Bayada kam mit einem halben Wasq an Gerste. Da sagte der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu demjenigen, der den Dhihar vollzogen hatte: „Speise davon, denn zwei Mud an Gerste entsprechen einem Mud an Weizen.“ Zudem ist die Sühne für ein Versehen (fidyat al-adha) unbestritten ein halber Sa' an Datteln oder Gerste, und ebenso verhält es sich hier. Ein Mud an Weizen nimmt den Stellenwert eines halben Sa' von anderem Getreide ein, was durch unseren Hadith belegt ist. Zudem ist das Genügen eines Mud davon die Auffassung von Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas, Abu Huraira und Zayd, und es gibt unter den Gefährten (Sahaba) niemanden, der ihnen widerspricht. Was den Hadith von Salama ibn Sakhr betrifft, so besteht darüber Uneinigkeit. Und bezüglich des Hadith der Gefährten von ash-Shafi'i ist es möglich, dass das, was dem Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) gebracht wurde, unterhalb des eigentlich Verpflichtenden lag und es ihm nur deshalb genügte, weil derjenige, der die Sühne leistete, außerstande war, etwas anderes zu erbringen.

Abschnitt: Wenn er Mehl (daqiq) oder geröstetes Mehl (sawiq) herausgibt, so genügt dies, aufgrund dessen, was wir bereits zuvor dargelegt haben. Wenn er jedoch die Bedürftigen zum Mittag- oder Abendessen einlädt, so genügt dies seiner (Ahmad) offenkundigeren Überlieferung zufolge nicht. Dies ist auch die offensichtliche Aussage von al-Khiraqi, denn er hat das Maß, das für die Entrichtung als genügend erachtet wird, auf einen Mud oder einen halben Sa' festgelegt. Wenn er sie speist, weiß man nicht, ob jeder Einzelne von ihnen das erhalten hat, was ihm an Verpflichtung zusteht. Der Grund dafür ist, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) die Menge, mit der jeder Bedürftige zu speisen ist, durch die von uns erwähnten Hadithe festgelegt hat, und diese sind eine Einschränkung (taqyid) für den allgemeinen (mutlaq) Begriff der Speisung. Das Allgemeine ist nach dem Eingeschränkten zu beurteilen, und es ist nicht bekannt, ob jeder Bedürftige das erhalten hat,

Anmerkungen

(4) Die Identifizierung der Überlieferung wurde auf Seite 366 vorangestellt. (5) Herausgegeben von al-Bayhaqi im Kapitel: „Es genügt nicht, weniger als sechzig Personen zu speisen...“ aus dem Buch des Dhihar. Al-Sunan al-Kubra 7/392. (6) In den Manuskripten: „Abu Zayd“. Die bestätigte Form steht in al-Sunan al-Kubra; er ist aus Basra, berichtet von Abu Huraira, und von ihm berichtet Ayyub. Siehe Tahdhib al-Tahdhib 2/280. (7) Aus A, B, M ausgefallen.

Arabisch (Quelle)

يُطْعِمُ مُدًّا مِنْ أىِّ الأنْواعِ شاءَ. وبهذا قال عَطاءٌ، والأوْزاعِىُّ، والشَّافِعِىُّ؛ لما رَوَى أبو هُرَيْرَةَ، فى حَدِيثِ المُجَامِعِ، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أُتِىَ بِمِكْتَلٍ من تَمْرٍ، قَدْرُه خَمْسَةَ عَشَرَ صاعًا، فقال: "خُذْ هذَا، فَأطْعِمْهُ عَنْكَ". رَوَاهُ أبو دَاوُدَ (٤). ولَنا، ما رَوَى أحمدُ (٥)، حَدَّثَنا إسماعيلُ، حَدَّثَنَا أيُّوبُ، عن أبى يَزِيدَ (٦) المَدَنِىِّ قال: جاءتِ امرأةٌ مِن بَنِى بَياضَةَ بِنِصْفِ وَسْقِ شَعِيرٍ، فقال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- لِلْمُظَاهِرِ: "أطْعِمْ هذَا، فَإنَّ مُدَّىْ شَعِيرٍ مَكانَ مُدِّ بُرًّ". ولأنَّ فِدْيَةَ الأذَى نِصْفُ صاعٍ من التَّمْرِ والشَّعِيرِ، بلا خِلافٍ، فكذا هذا. والمُدُّ مِن البُرِّ يَقُومُ مقَامَ نِصْفِ صاعٍ من غيرِه، بِدَلِيلِ حَدِيثِنا، ولأنَّ الإِجْزَاءَ بِمُدٍّ منه قولُ ابنِ عمرَ، وابنِ عَبَّاسٍ، وأبى هُرَيْرَةَ، وزيدٍ، ولا مُخالِفَ لهم فى الصَّحابَةِ. وأمَّا حَدِيثُ سَلَمَةَ بن صَخْرٍ، فقد اخْتُلِفَ فيه، وحَدِيثُ أصْحابِ الشَّافِعِىِّ يجوزُ أنْ يكونَ الذى أُتِىَ به النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قَاصِرًا عن الوَاجِبِ، فَاجْتُزِئَ به لِعَجْزِ المُكَفِّرِ عمَّا سِوَاه.

فصل: فإن أخْرَجَ من الدَّقِيقِ أو السَّوِيقِ أجْزَأَ؛ لما ذَكَرْنَاهُ فيما تَقَدَّمَ. وإن غَدَّى المَسَاكِينَ أو عَشَّاهُم، لم يُجْزِئْهُ، فى أظْهَرِ الرِّوَايَتَيْنِ عنه (٧). وهو ظَاهِرُ كلامِ الخِرَقِىِّ؛ لأنَّه قَدَّرَ ما يُجْزِئُ فى الدَّفْعِ بمُدٍّ أو نِصْفِ صاعٍ، وإذا أطْعَمَهم لا يَعْلَمُ أنَّ كُلَّ وَاحِدٍ منهم اسْتَوْفَى الوَاجِبَ له، وَوَجْهُ ذلك أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بَيَّنَ قَدْرَ ما يُطْعَمُه كُلُّ مِسْكِينٍ بما ذَكَرْنَا من الأحادِيثِ، وهى مُقَيّدَةٌ لِمُطْلَقِ الإطْعامِ المَذْكُورِ، والمُطْلَقُ يُحْمَلُ على المُقَيَّدِ، ولا يَعْلَمُ أنَّ كُلَّ مِسْكِينٍ اسْتَوْفَى ما

Anmerkungen

(٤) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٦٦.(٥) أخرجه البيهقى، فى: باب لا يجزئ أن يطعم أقل من ستين. . .، من كتاب الظهار. السنن الكبرى ٧/ ٣٩٢.(٦) فى النسخ: "أبى زيد". والمثبت فى السنن الكبرى، وهو من أهل البصرة، يروى عن أبى هريرة، وعنه أيوب. انظر تهذيب التهذيب ٢/ ٢٨٠.(٧) سقط من: أ، ب، م.

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