ihm zusteht. Zudem besteht die Verpflichtung darin, den Bedürftigen in den Besitz seines Essens gelangen zu lassen, während die bloße Speisung lediglich eine Gestattung (ibaha) und kein Eigentumsübertrag (tamlik) ist. Nach dieser Überlieferung (riwaya) gilt: Wenn er jedem Bedürftigen das Maß zuteilt, das ihm zusteht, und es ihm zu essen gibt, so muss man prüfen: Wenn er sagt: „Dies gehört dir, du kannst darüber verfügen, wie du willst“, so genügt dies, da er es ihm in den Besitz übertragen hat. Wenn er jedoch nichts zu ihm sagt, so ist es möglich, dass es genügt, da er ihm das zu essen gegeben hat, was ihm zusteht, womit es dem Fall ähnelt, als hätte er es ihm übereignet. Es ist aber auch möglich, dass es nicht genügt, da er es ihm nicht in den Besitz übertragen hat. Die zweite Überlieferung besagt, dass es genügt, sechzig Bedürftige zu versammeln und sie zu speisen. Abu Dawud sagte: Ich hörte, wie Ahmad gefragt wurde über eine Frau, die im Ramadan ihr Fasten brach, dann ein weiterer Ramadan kam, und sie dann starb. Er fragte: „Wie viele Tage hat sie gefastet?“ Er antwortete: „Dreißig Tage.“ Er sagte: „Dann versammle dreißig Bedürftige, speise sie einmal und mache sie satt.“ Dies begründet sich damit, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu demjenigen, der (im Ramadan) Beischlaf vollzog, sagte: „Speise sechzig Bedürftige.“ Dieser hat sie gespeist, und Allah, der Erhabene, sagte: „...so ist die Speisung von sechzig Bedürftigen.“ Und bezüglich der Sühne für einen (gebrochenen) Eid sagte Er: „...die Speisung von zehn Bedürftigen von dem Durchschnitt dessen, womit ihr eure Angehörigen speist.“ Dieser hat sie gespeist. Es wurde von Anas überliefert, dass er im Ramadan sein Fasten brach, die Bedürftigen versammelte, Schüsseln aufstellte und sie speiste. Da er sechzig Bedürftige speiste, genügt es ihm, so als hätte er es ihnen übereignet. Nach dieser Überlieferung gilt: Wenn er sie mit dem Maß speist, das ihnen zusteht, genügt es ihm. Wenn er sie mit weniger als dem speist, sie aber satt macht, so ist die offensichtliche Aussage von Ahmad, dass es ihm genügt, weil er sie gespeist hat. Es ist jedoch auch möglich, dass es ihm nicht genügt, da er ihnen nicht das zu essen gab, was ihnen zusteht.
Abschnitt: Als Sühne genügt das, was auch als Fitra-Abgabe genügt, nämlich Weizen, Gerste, deren Mehl, Datteln und Rosinen. Bezüglich getrocknetem Joghurt (aqit) gibt es zwei Ansichten, und bezüglich Brot zwei Überlieferungen. Ebenso wird das Urteil über Mehl (sawiq) daraus abgeleitet.
(8) In M zusätzlich: „ihm“. (9) Aus dem Original, B, M ausgefallen. (10) Die Überlieferung desjenigen, der Beischlaf vollzog, wurde auf den Seiten 366 und 373 vorangestellt. (11) Sure al-Mujadila 4. (12) Sure al-Ma'ida 89.
يَجِبُ له، ولأنَّ الوَاجِبَ تَمْلِيكُ المِسْكِينِ طَعَامَهُ، والإطْعامُ إباحَةٌ، وليس بِتَمْلِيكٍ. فعلَى هذه الرِّوايَةِ؛ إنْ أفْرَدَ لِكُلِّ مِسْكِينٍ قَدْرَ الوَاجِبِ له، فأطْعَمَهُ إيَّاهُ، نَظَرْتَ؛ فإنْ قال (٨): هذا لك تَتَصَرَّفُ فيه كَيْفَ شِئْتَ. أجْزَأَهُ؛ لأنَّه قد مَلَّكَهُ إيَّاهُ. وإن لم يَقُلْ له شَيْئًا، احْتَمَلَ أنْ يُجْزِئَهُ؛ لأنَّه قد أطْعَمَهُ ما يَجِبُ له، فأشْبَهَ ما لو مَلَّكَهُ إيَّاهُ (٩)، واحْتَمَلَ أنْ لا يُجْزِئَهُ؛ لأنَّه لم يُمَلِّكْهُ إيَّاهُ. والرِّوَايَةُ الثانيةُ، يُجْزِئُه أن يَجْمَعَ سِتِّينَ مِسْكِينًا فيُطْعِمَهم. قال أبو دَاوُدَ: سمعتُ أحمدَ يُسْأَلُ عن امْرَأةٍ أفْطَرَتْ رمضانَ، ثم أَدرَكَها رمضانُ آخَرُ، ثم مَاتَتْ. قال: كم أفْطَرَتْ؟ قال: ثلاثِينَ يَوْمًا. قال: فاجْمَعْ ثلاثِينَ مِسْكِينًا، وأطْعِمْهم مَرَّةً وَاحِدَةً، وأشْبِعْهم. وذلك لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال لِلْمُجَامِعِ: "أَطْعِمْ سِتِّينَ مِسْكِينًا" (١٠). وهذا قد أطْعَمَهم، وقال اللهُ تعالى: {فَإِطْعَامُ سِتِّينَ مِسْكِينًا} (١١). وقال فى كَفَّارَةِ اليَمِينِ: {إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ} (١٢). وهذا قد أطْعَمَهُم. وَرُوِىَ عن أنَسٍ، أنَّه أفْطَرَ فى رمضانَ، فجَمَعَ المَسَاكِينَ، ووَضَعَ جِفَانًا، فأطْعَمَهم. ولأنَّه أَطْعَمَ سِتِّينَ مِسْكِينًا فَأجْزَأهُ، كما لو مَلَّكَهُ إيَّاه. فعلَى هذه الرِّوَايَةِ، إن أطْعَمَهم قَدْرَ الوَاجِبِ لهم أجْزَأَهُ، وإنْ أطْعَمَهم دُونَ ذلك فأشْبَعَهم، فظاهِرُ كلام أحمدَ أنَّه يُجْزِئُه؛ لأنَّه قد أطْعَمَهم. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يُجْزِئَه؛ لأنَّه لم يُطْعِمْهم ما وَجَبَ لهم.
فصل: ويُجْزِئُ فى الكَفَّارَةِ ما يُجْزِئُ فى الفِطْرَةِ، مِن البُرِّ والشَّعِيرِ ودَقِيقِهما، والتَّمْرِ والزَّبِيبِ، وفى الأقِطِ وَجْهانِ، وفى الخُبْزِ رِوايَتَانِ، وكذلك يُخَرَّجُ فى
(٨) فى م زيادة: "له".(٩) سقط من: الأصل، ب، م.(١٠) تقدم حديث المجامع صفحة ٣٦٦، ٣٧٣.(١١) سورة المجادلة ٤.(١٢) سورة المائدة ٨٩.