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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 389Abschnitt

Übersetzung · DE

dass er im Laufe des Tages das Alter der Reife erreicht, oder der Reisende weiß, dass er ankommt, so ist das Fasten vor dem Wegfall ihres Entschuldigungsgrundes für beide nicht verpflichtend, denn der Grund für die Erlaubnis (Rukhsa) ist vorhanden, weshalb deren Urteil Bestand hat, so als ob sie dies nicht gewusst hätten.

Abschnitt: Der Reisende, die menstruierende Frau und der Kranke sind ohne Meinungsverschiedenheit zum Nachholen (Qada) verpflichtet, wenn sie das Fasten gebrochen haben; dies aufgrund der Aussage Allahs des Erhabenen: „Wer aber von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine Anzahl von anderen Tagen (fasten)“ (Sura al-Baqara 185). Die implizite Bedeutung ist: „...und dann das Fasten bricht.“ Aisha sagte: „Wir pflegten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – zu menstruieren, und uns wurde befohlen, das Fasten nachzuholen.“ Wenn der Geisteskranke wieder bei Sinnen ist, der Unmündige die Reife erlangt oder der Ungläubige den Islam annimmt, während des Tages, und der Unmündige (zuvor) das Fasten gebrochen hatte, so gibt es bezüglich der Verpflichtung zum Nachholen zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Sie sind dazu nicht verpflichtet, weil sie keine Zeit erlebt haben, in der sie die Anbetung (Ibadah) hätten ausüben können; dies ähnelt dem Fall, in dem ihr Entschuldigungsgrund erst nach Ablauf der Zeit wegfällt. Die zweite besagt: Sie sind zum Nachholen verpflichtet, weil sie einen Teil der Zeit für die Anbetung erlebt haben, weshalb das Nachholen für sie verpflichtend wurde, so als hätten sie einen Teil der Zeit des Gebets erlebt.

499 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er isst, während er meint, dass die Morgendämmerung noch nicht angebrochen ist, obwohl sie angebrochen war, oder das Fasten bricht, während er meint, dass die Sonne untergegangen ist, obwohl sie nicht untergegangen war, so obliegt ihm das Nachholen.)

Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten unter den Rechtsgelehrten und anderen. Von Urwa, Mujahid, al-Hasan und Ishaq wurde überliefert: Es gibt für sie kein Nachholen; aufgrund dessen, was Zaid ibn Wahb überlieferte: „Ich saß in der Moschee des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – während des Ramadan zur Zeit von Umar ibn al-Khattab. Da wurde uns ein großes Gefäß mit Getränk aus dem Haus von Hafsa gebracht. Wir tranken, während wir meinten, es sei noch Nacht. Dann rissen die Wolken auf, und siehe, die Sonne war bereits aufgegangen.“ Er sagte: „Die Leute begannen zu sagen: Wir holen einen Tag an seiner Stelle nach. Da sagte Umar: Bei Allah, wir holen ihn nicht nach, denn wir haben uns nicht vorsätzlich zur Sünde geneigt.“ Und weil er nicht die Absicht hatte,

Anmerkungen

(5) Sura al-Baqara 185. (6) Vorangegangen in 1/387. (1) Plural von al-'Uss, dem großen Becher. (2) Tajanufna: Wir haben uns geneigt. (3) Überliefert von Abu Bakr ibn Abi Shayba, in: Kapitel dessen, was sie über den Mann sagten, der glaubt, dass die Sonne untergegangen sei, aus dem Buch des Fastens. Al-Musannaf 3/24.

Arabisch (Quelle)

أنَّه يَبْلُغُ فى أثْناء النَّهَارِ بالسِّنِّ، أو عَلِمَ المُسَافِرُ أنَّه يَقْدَمُ، لم يَلْزَمْهما الصِّيامُ قبلَ زَوَالِ عُذْرِهِما؛ لأنَّ سَبَبَ الرُّخْصَةِ مَوْجُودٌ، فَيَثْبُتُ حُكْمُها، كما لو لم يَعْلَما ذلك.

فصل: ويلْزَمُ المُسَافِرَ والحَائِضَ والمَرِيضَ القَضَاءُ، إذا أفْطرُوا، بغيرِ خِلافٍ؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {فَمَنْ كَانَ مِنْكُمْ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِنْ أَيَّامٍ أُخَرَ} (٥). والتَّقْدِيرُ: فأفْطَرَ. وقالتْ عائشةُ: كُنَّا نَحِيضُ على عَهْدِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فنُؤْمَرُ بِقَضاءِ الصَّوْمِ (٦). وإن أفَاقَ المَجْنُونُ، أو بَلَغَ الصَّبِىُّ، أوْ أسْلَمَ الكَافِرُ، فى أثْنَاء النَّهارِ، والصَّبِىُّ مُفْطِرٌ، ففى وُجُوبِ القَضاءِ رِوايَتَانِ؛ إحْدَاهما، لا يَلْزَمُهم ذلك؛ لأنَّهم لم يُدْرِكُوا وَقْتًا يُمْكِنُهم التَّلبُّسُ بالعِبادَةِ فيه، فأشْبَهَ ما لو زَالَ عُذْرُهُمْ بعدَ خُرُوجِ الوَقْتِ. والثانية: يَلْزَمُهم القَضاءُ؛ لأنَّهم أدْرَكُوا بعضَ وَقْتِ العِبادَةِ، فلَزِمَهم القَضاءُ، كما لو أدْرَكُوا بعضَ وَقْتِ الصلاةِ.

٤٩٩ - مسألة؛ قال: (وَإنْ أكَلَ يَظُنُّ أنَّ الفَجْرَ لَمْ يَطْلُعْ، وقَدْ كَانَ طَلَعَ، أو أفْطَرَ يَظُنُّ أنَّ الشَّمْسَ قَدْ غَابَتْ، ولَمْ تَغِبْ، فَعَلَيْهِ القَضَاءُ)

هذا قَوْلُ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ من الفُقَهاءِ وغَيْرِهم. وحُكِىَ عن عُرْوَةَ، ومُجاهِدٍ، والحسنِ، وإسحاقَ: لا قَضاءَ عليهم؛ لما رَوَى زيدُ بنُ وَهْبٍ، قال: كُنْتُ جَالِسًا فى مَسْجِدِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فى رمضانَ، فى زَمَنِ عمرَ بن الخَطَّابِ، فأُتِينَا بِعِسَاسٍ (١) فيها شَرَابٌ من بَيْتِ حَفْصَةَ، فشَرِبْنَا، ونحنُ نَرَى أنَّه من اللَّيْلِ، ثم انْكَشَفَ السَّحابُ، فإذا الشَّمْسُ طَالِعَةٌ. قال: فجَعَلَ النَّاس يَقُولُونَ: نَقْضِى يَوْمًا مَكَانَه. فقال عمرُ: واللهِ لا نَقْضِيه، ما تَجَانَفْنَا (٢) لإثْمٍ (٣). ولأنَّه لم يَقْصِد

Anmerkungen

(٥) سورة البقرة ١٨٥.(٦) تقدم فى ١/ ٣٨٧.(١) جمع العُسّ، وهو القدح الكبير.(٢) تجانفنا: تمايلنا.(٣) أخرجه أبو بكر بن أبى شيبة، فى: باب ما قالوا فى الرجل يرى أن الشمس قد غربت، من كتاب الصيام. المصنف ٣/ ٢٤.

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