ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 38Kapitel: Zakāt auf Kleinvieh (Schafe und Ziegen)

Übersetzung · DE

Kapitel über die Almosensteuer (Sadaqa) auf Schafe

Diese ist gemäß der Sunna und dem Konsens (Ijma') verpflichtend. Was die Sunna betrifft, so bezieht man sich auf das, was Anas in dem Buch von Abu Bakr überlieferte, dessen Anfang wir bereits erwähnt haben (1). Er sagte: "Bei der Almosensteuer auf Schafe, wenn es sich um weidendes Vieh handelt, gilt: Wenn es vierzig bis einhundertzwanzig sind, so ist eine Schafgabe zu entrichten. Wenn sie über einhundertzwanzig bis zweihundert steigen, so sind zwei Schafe zu entrichten. Wenn sie über zweihundert bis dreihundert steigen, so sind drei Schafe zu entrichten. Wenn sie über dreihundert steigen, so ist für jede hundert ein Schaf zu entrichten. Wenn der Weideviehbestand eines Mannes um weniger als ein einziges Schaf unter vierzig liegt, so ist keine Almosensteuer darauf zu entrichten, es sei denn, ihr Besitzer möchte dies. Man soll bei der Almosensteuer weder ein abgelebtes (altes) Tier aussondern, noch eines mit einem Augenfehler, noch einen Ziegenbock, außer wenn der Almosenbeauftragte es wünscht." Es gibt außer diesem noch viele andere Berichte, und die Gelehrten sind sich über die Pflicht zur Zakat auf sie einig.

405 - Frage: Abu al-Qasim sagte: "Bei weniger als vierzig weidenden Schafen ist keine Almosensteuer zu entrichten. Besitzt jemand vierzig Schafe und lässt sie den Großteil des Jahres weiden, so ist darauf ein Schaf fällig, bis einhundertzwanzig erreicht sind. Wenn es eines mehr wird, so sind bis zweihundert zwei Schafe fällig. Wenn es eines mehr wird, so sind drei Schafe fällig."

Dies alles ist Gegenstand eines Konsenses. Ibn al-Mundhir sagte: "Außer bei gefüttertem Vieh, das weniger als ein halbes Jahr lang weidet, gemäß der Meinungsverschiedenheit, die wir dazu erwähnt haben (2). Und es wurde von Mu'adh, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert,"

Anmerkungen

(1) Zuvor in Abschnitt 10 erwähnt. (2) Im Original und in M ausgelassen. (3) In M: "und er wählte", ein Lesefehler. (1) In M: "er sagte es". (2) Am Anfang von Frage 398, Seite 13.

ZurückBand 4 · Seite 38Weiter
Zurück4·38Weiter