Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 501 - Rechtsfrage: Er sagte: (Ebenso verhält es sich mit einer Frau, deren Menstruation in der Nacht endet; sie gilt als fastend, wenn sie vor Einbruch der Morgendämmerung die Absicht zum Fasten fasst, und sie führt den Ghasl am Morgen durch) · ShamelaTranslate