und ich lasse euch wissen, was ich davon meide." Dies wurde von Malik in seinem "al-Muwatta" und von Muslim in seinem "Sahih" überliefert (6).
501 - Problem; er sagte: (Und ebenso ist es bei der Frau, wenn ihre Menstruation in der Nacht endet; sie ist fastend, wenn sie die Absicht zum Fasten vor dem Anbruch der Morgendämmerung gefasst hat, und sie vollzieht den rituellen Waschgang, wenn sie den Morgen erreicht.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil für die Frau, deren Menstruation in der Nacht endet, genau das Urteil für den Junub ist. Bedingung ist, dass ihre Menstruation vor dem Anbruch der Morgendämmerung endet; denn wenn ein Teil davon noch am Tage verbleibt, verdirbt das Fasten. Ebenso ist Bedingung, dass sie die Absicht zum Fasten bereits in der Nacht nach deren Ende fasst; denn es gibt kein Fasten für denjenigen, der nicht die Absicht (Niyya) zum Fasten während der Nacht gefasst hat. Al-Awza'i, al-Hasan ibn Hayy, Abd al-Malik ibn al-Majishun und al-'Anbari sagten: "Sie muss nachholen, ob sie den Waschgang nun verzögert hat oder nicht; denn das rituelle Ereignis (Hadath) der Menstruation verhindert das Fasten, im Gegensatz zur Janaba." Unser Argument ist, dass es sich um ein Ereignis handelt, das den rituellen Waschgang (Ghusl) erforderlich macht. Das Hinauszögern des Waschgangs bis zum Morgen hindert daher nicht die Gültigkeit des Fastens, genauso wie bei der Janaba. Was sie angeführt haben, ist nicht korrekt, denn wer von der Menstruation rein geworden ist, ist keine menstruierende Frau mehr, sondern es liegt lediglich eine rituelle Unreinheit vor, die den Waschgang erfordert; sie ist daher wie der Junub. Wenn der Beischlaf, der den Waschgang erfordert, während des Fastens stattfinden würde, würde er es verderben, wie die Menstruation. Das Bestehen der Pflicht zum Waschgang nach ihr ist wie das Bestehen der Pflicht zum Waschgang nach der Menstruation. Einige Gelehrte haben sich auf das Wort Allahs, des Erhabenen, gestützt: {Nunmehr verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung unterscheidet} (2). Da Er den Geschlechtsverkehr bis zur Klärung der Morgendämmerung erlaubte, wurde erkannt, dass der Waschgang erst danach erfolgt.
502 - Problem; er sagte: (Die Schwangere, wenn sie um ihren Fötus fürchtet, und die Stillende, wenn sie um ihr Kind fürchtet, dürfen das Fasten brechen, müssen es nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schwangere und die Stillende, wenn sie um sich selbst fürchten, das Fasten brechen dürfen,
(6) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 362 erbracht. (1) Fehlt in: B, M. (2) Sure al-Baqara 187.