Und weil es sich um ein Fastenbrechen aufgrund einer Person handelt, die von Natur aus dazu unfähig ist, ist die Sühne dafür verpflichtend, wie beim sehr alten Mann (9). Ihr Bericht befasste sich nicht mit der Sühne, daher war diese – wie die Nachholung (Qada) – von einem Beleg abhängig, da der Hadith sich nicht damit befasste, während der Zustand des Kranken leichter ist als der dieser beiden, weil er aufgrund seiner selbst das Fasten bricht. Wenn dies feststeht, so ist das Pflichtmaß für die Speisung eines Armen ein Mudd an Weizen oder ein halber Sa' an Datteln oder Gerste. Die Meinungsverschiedenheit darüber ist wie die Meinungsverschiedenheit über die Speisung der Armen bei der Sühne für den Geschlechtsverkehr. Wenn dies feststeht, so ist die Nachholung für beide zwingend. Ibn Umar und Ibn Abbas sagten: Es gibt für sie keine Nachholung, weil der Vers sie beide einschließt und darin nichts außer der Speisung enthalten ist, und weil der Prophet - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - sagte: "Wahrlich, Allah hat der Schwangeren und der Stillenden das Fasten erlassen" (10). Unser Argument ist, dass beide imstande sind, die Nachholung zu leisten, weshalb sie für sie verpflichtend ist, wie für die menstruierende Frau und die Frau im Wochenbett; der Vers hat die Speisung zur Pflicht gemacht und sich nicht zur Nachholung geäußert, weshalb wir diese aus einem anderen Beweis abgeleitet haben. Mit dem Erlass des Fastens ist das Erlassen während der Dauer ihres Entschuldigungsgrundes gemeint, so wie es im Hadith von 'Amr ibn Umayya vom Propheten - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - gekommen ist: "Wahrlich, Allah hat dem Reisenden das Fasten erlassen" (11). Sie gleichen nicht dem sehr alten Mann, weil er zur Nachholung unfähig ist, während sie dazu in der Lage sind. Ahmad sagte: "Ich neige zum Hadith von Abu Hurayra", das heißt, ich folge nicht der Aussage von Ibn Abbas und Ibn Umar bezüglich des Verbots der Nachholung.
503 - Problem; Er sagte: (Und wenn er aufgrund des hohen Alters unfähig zum Fasten ist, so bricht er das Fasten und speist für jeden Tag einen Armen.)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn das Fasten den sehr alten Mann oder die sehr alte Frau anstrengt und ihnen große Beschwerde bereitet, so dürfen sie das Fasten brechen und für jeden Tag einen Armen speisen. Dies ist die Ansicht
(9) Fehlt in: M. (10) Die Quellenangabe wurde bereits auf 3/119 erbracht. (11) Die Quellenangabe wurde bereits in der Fußnote auf 3/119 bei al-Nasa'i erbracht.
ولأنَّه فِطْرٌ بِسَبَبِ نَفْسٍ عاجِزَةٍ عن طَرِيقِ الخِلْقَةِ، فوَجَبَتْ به الكَفَّارَةُ، كَالشَّيْخِ الهِمِّ (٩)، وخَبَرُهمْ لم يَتَعَرَّضْ لِلْكَفَّارَةِ، فكانتْ مَوْقُوفَةً على الدَّلِيلِ، كالقَضاءِ، فإنَّ الحَدِيثَ لم يَتَعَرَّضْ له، والمَرِيضُ أخَفُّ حالًا من هاتَيْنِ؛ لأنَّه يُفْطِرُ بِسَبَبِ نَفْسِه. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ الوَاجِبَ في إطْعَامِ المِسْكِينِ مُدُّ بُرٍّ، أو نِصْفُ صاعٍ من تَمْرٍ، أو شَعِيرٍ. والخِلافُ فيه، كالخِلافِ في إطْعامِ المَساكِينِ في كَفَّارَةِ الجِماعِ، إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ القَضاءَ لازِمٌ لهما. وقال ابنُ عمرَ، وابنُ عَبَّاسٍ: لا قَضَاءَ عَليهما؛ لأنَّ الآيةَ تَنَاوَلَتْهُما، وليس فيها إلَّا الإِطْعَامُ، ولأنَّ النبيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "إنَّ اللهَ وَضَعَ عَنِ الْحَامِلِ والمُرْضِعِ الصَّوْمَ" (١٠). ولَنا، أنَّهما يُطِيقَانِ القَضاءَ، فَلَزِمَهُما، كالحائِضِ والنُّفَساءِ، والآيةُ أوْجَبَتِ الإطْعامَ، ولم تَتَعَرَّضْ لِلْقَضاءِ، فأخَذْنَاهُ من دَلِيلٍ آخَرَ. والمُرَادُ بِوَضْعِ الصَّوْمِ وَضْعُهُ في مُدَّةِ عُذْرِهما، كما جاءَ في حَدِيثِ عَمْرِو بن أُمَيَّةَ، عن النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إنَّ اللَّه وَضَعَ عَنِ الْمُسَافِرِ الصَّوْمَ" (١١). ولا يُشْبِهَانِ الشَّيْخَ الهِمَّ، لأنَّه عاجِزٌ عن القَضاءِ، وهما يَقْدِرَانِ عليه. قال أحمدُ: أذْهَبُ إلى حَدِيثِ أبى هُرَيْرَةَ. يعنى ولا أقولُ بِقَوْلِ ابنِ عَبَّاسٍ وابنِ عمرَ في مَنْعِ القَضاءِ.
٥٠٣ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا عَجَزَ عَنِ الصَّوْمِ لِكِبَرٍ أَفْطَرَ، وأطْعَمَ لِكُلِّ يَوْمٍ مِسْكِينًا)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّ الشَّيْخَ الكَبِيرَ، والعَجُوزَ، إذا كان يُجْهِدُهما الصَّومُ، ويَشُقُّ عليهما مَشَقَّةً شَدِيدَةً، فلهما أن يُفْطِرَا ويُطْعِمَا لِكُلِّ يَوْم مِسْكِينًا. وهذا قولُ
(٩) سقط من: م.(١٠) تقدم تخريجه في ٣/ ١١٩.(١١) تقدم تخريجه في حاشية ٣/ ١١٩ عند النسائي.