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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 397504 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Frau ihre Menstruation oder den Wochenfluss hat, so unterbricht sie das Fasten und holt es nach; wenn sie dennoch fastet, ist es nicht gültig)

Übersetzung · DE

und er kehrt nicht (5) mehr zu dem zurück, wovon er befreit wurde. Deshalb sagte al-Khiraqi: "Wer krank ist, bei dem keine Genesung zu erwarten ist, oder ein alter Mann, der sich nicht auf einem Reittier halten kann, der beauftrage jemanden, der für ihn die Hadsch und die Umra vollzieht; dies ist für ihn ausreichend, auch wenn er später wieder gesund wird." Es ist jedoch möglich, dass die Nachholung für ihn verpflichtend bleibt, da die Speisung ein Ersatz für die Hoffnungslosigkeit (6) ist und wir das Schwinden der Hoffnungslosigkeit (7) festgestellt haben; dies ähnelt dem Fall einer Frau, die ihre Wartezeit (Idda) nach dem Ausbleiben der Menstruation durch Monate zählt, dann aber doch ihre Menstruation bekommt.

504 - Problemstellung: Er sagte: (Wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt oder das Wochenbett erreicht, bricht sie das Fasten und holt es nach (1); wenn sie [dennoch] fastet, ist es für sie nicht gültig.)

Die Gelehrten sind sich einig, dass es für die menstruierende Frau und die Wöchnerin nicht erlaubt ist zu fasten, dass sie im Ramadan das Fasten brechen und es nachholen müssen und dass das Fasten nicht gültig ist, falls sie dennoch fasten. Aisha sagte: "Wir hatten zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, unsere Menstruation und wurden angewiesen, das Fasten nachzuholen, aber nicht das Gebet nachzuholen." Dies ist übereinstimmend überliefert (2). Der Befehl richtet sich an den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Abu Sa'id sagte: Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sprach: "Ist es nicht so, dass eine von euch, wenn sie ihre Menstruation hat, weder betet noch fastet? Das ist ein Mangel in ihrer Religion." Dies überlieferte al-Bukhari (3). Die menstruierende Frau und die Wöchnerin sind gleichgestellt, da das Blut des Wochenbetts das Menstruationsblut ist und für beide das gleiche Urteil gilt. Sobald die Menstruation zu irgendeinem Teil des Tages eintritt, ist das Fasten dieses Tages ungültig, egal ob dies zu Beginn oder am Ende geschah. Wenn eine menstruierende Frau die Absicht zum Fasten fasst und sich des Essens und Trinkens enthält, obwohl sie weiß, dass dies verboten ist, so vervollständigt sie zwar den Tag, aber er wird ihr nicht angerechnet.

Anmerkungen

(5) In B und M: "ya'dil" (entspricht/ändert). (6) In A, B und M: "ya's" (Hoffnungslosigkeit). (7) In B und M: "al-ya's" (die Hoffnungslosigkeit). (1) Fehlt in: A, B. (2) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 1/387 dargelegt. (3) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 1/386 dargelegt.

Arabisch (Quelle)

عليه، فلم يَعُدْ (٥) إلى الشُّغْلِ بما بَرِئَتْ منه، ولهذا قال الخِرَقِيُّ: فمَن كان مَرِيضًا لا يُرْجَى بُرْؤُهُ، أو شَيْخًا لا يَسْتَمْسِكُ على الرَّاحِلَةِ، أقامَ من يَحُجُّ عنه ويَعْتَمِرُ، وقد أجْزَأَ عنه، وإن عُوفِىَ. واحْتَمَلَ أن يَلْزَمَهُ القَضاءُ؛ لأنَّ الإِطْعامَ بَدَلُ إياسٍ (٦)، وقد تَبَيَّنَّا ذهابَ الإِياسِ (٧)، فأشْبَهَ مَن اعْتَدَّتْ بالشُّهُورِ عند اليَأْسِ من الحَيْضِ، ثم حاضَتْ.

٥٠٤ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا حَاضَتِ المَرْأَةُ، أوْ نَفِسَتْ، أَفْطَرَتْ وقَضَتْ (١)؛ فَإنْ صَامَتْ، لَمْ يُجْزِئْهَا)

أجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ علَى أن الحَائِضَ والنُّفَساءَ لا يَحِلُّ لهما الصومُ، وأنَّهما يُفْطِرانِ رمضانَ، ويَقْضِيانِ، وأنَّهما إذا صامَتا لم يُجْزِئْهُما الصَّوْمُ. وقد قالتْ عائشةُ: كُنَّا نَحِيضُ على عَهْدِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فنُؤْمَرُ بقَضاءِ الصَّوْمِ، ولا نُؤْمَرُ بِقَضاءِ الصلاةِ. مُتَّفَقٌ عليه (٢). والأمْرُ إنَّما هو للنَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. وقال أبو سَعِيدٍ: قال النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "ألَيْسَ إحْدَاكُنَّ إذَا حَاضتْ لم تُصَلِّ ولم تَصُمْ، فَذلِكَ مِنْ نُقْصَانِ دِينِهَا". رَوَاهُ البُخَارِيُّ (٣). والحائِضُ والنُّفَساءُ سَوَاءٌ؛ لأنَّ دَمَ النِّفاسِ هو دَمُ الحَيْضِ، وحُكْمُه حُكْمُه. ومتى وُجِدَ الحَيْضُ في جُزْءٍ من النَّهَارِ فَسَدَ صَوْمُ ذلك اليومِ، سَوَاءٌ وُجِدَ في أَوَّلِه أو في آخِرِه، ومتى نَوَتِ الحائِضُ الصومَ، وأمْسَكَتْ، مع عِلْمِها بِتَحْرِيمِ ذلك، أتَمَّتْ، ولم يُجْزِئْها.

Anmerkungen

(٥) في ب، م: "يعدل".(٦) في أ، ب، م: "يأس".(٧) في ب، م: "اليأس".(١) سقط من: أ، ب.(٢) تقدم تخريجه في ١/ ٣٨٧.(٣) تقدم تخريجه في ١/ ٣٨٦.

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