dass die Pflichtabgabe sich nach einhunderteinundzwanzig (3) nicht ändert, bis sie zweihundertzweiundvierzig erreicht, um das Doppelte von einhunderteinundzwanzig zu sein. Dies ist von ihm nicht gesichert überliefert. Sa'id überlieferte von Khalid, von (4) Mughira, von al-Sha'bi, von Mu'adh, der sagte: Wenn die Anzahl der Schafe zweihundert erreichte, änderte er sie nicht, bis sie zweihundertvierzig erreichte, worauf er drei Schafe davon nahm. Wenn sie dreihundert erreichte, änderte er sie nicht, bis sie dreihundertvierzig erreichte, worauf er vier davon nahm. Der Wortlaut des Hadith, den wir erwähnten, ist ein Beweis dagegen, und der Konsens gegen diese Aussage ist ein Beweis für deren Fehlerhaftigkeit; zudem hat al-Sha'bi Mu'adh nicht persönlich getroffen.
406 - Frage: Er sagte: "Wenn sie zunehmen, so ist für jede hundert Schafe ein Schaf zu entrichten."
Der Wortlaut dieser Aussage deutet darauf hin, dass die Pflichtabgabe sich nach zweihunderteins nicht ändert, bis sie vierhundert erreicht; dann wird für jede hundert ein Schaf fällig, und die Ruhepause (Waqs) liegt zwischen zweihunderteins und vierhundert, was einhunderteinundneunzig entspricht. Dies ist eine der beiden Überlieferungen von Ahmad und die Meinung der meisten Rechtsgelehrten. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass wenn sie über dreihunderteins (1) steigen, vier Schafe fällig sind, und sich die Pflicht danach nicht ändert, bis sie fünfhundert erreicht, wobei dann für jede hundert ein Schaf fällig ist und die große Ruhepause zwischen dreihunderteins und fünfhundert liegt, was ebenfalls einhunderteinundneunzig entspricht. Dies ist die Wahl von Abu Bakr. Dies wurde auch von al-Nakha'i und al-Hasan ibn Salih überliefert, weil der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - die dreihundert als Grenze für die Ruhepause und als Zielpunkt festgelegt hat, weshalb eine Änderung des Mindestbetrags (Nisab) darauf folgen muss, wie bei den zweihundert. Unser Argument ist das Wort des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden -: "Wenn sie zunehmen, so ist für jede hundert
(3) Im Original: "und einer". (4) In A und M: "ibn" ist ein Fehler. Und Khalid ist Ibn 'Abd Allah ibn 'Abd al-Rahman al-Wasiti; er überliefert von Mughira ibn Miqsam al-Dabbi, und Sa'id ibn Mansur überliefert von ihm. Siehe: Tahdhib al-Tahdhib 3/100, 10/269. (5) In M: "erreichte". (1) In M: "und eins".