Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 507 - Rechtsfrage: Er sagte: Einem Kranken ist es gestattet, das Fasten zu brechen, wenn das Fasten seine Krankheit verschlimmert. Wenn er sich dennoch durchringt und fastet, ist dies für ihn verpönt (makruh), aber es ist gültig. · ShamelaTranslate