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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 409

Übersetzung · DE

und Mudschahid, die Leute von Medina, al-Hasan, Said ibn al-Musayyib und Ubayd Allah ibn Abd Allah ibn Utba. Dies ist auch die Auffassung von Malik, Abu Hanifa, al-Thawri, al-Awza'i, al-Shafi'i und Ishaq. Die Pflicht zur aufeinanderfolgenden Durchführung (Tatabu') wurde von Ali, Ibn Umar, al-Nakh'i und al-Sha'bi überliefert. Dawud sagte: Es ist verpflichtend, aber nicht als Bedingung (shart) vorgeschrieben, aufgrund dessen, was Ibn al-Mundhir mit seiner Überlieferungskette von Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet - Gott segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte: "Wer noch Fastentage des Ramadan nachzuholen hat, der soll sie nacheinander fasten und nicht unterbrechen" (1). Unsere Argumentation beruht auf der allgemeinen Aussage Gottes des Erhabenen: {so ist eine Anzahl von anderen Tagen} (2), die nicht durch das Erfordernis der Aufeinanderfolge eingeschränkt ist. Wenn man einwendet: Es wurde von Aischa überliefert, dass sie sagte: Es wurde offenbart: "so ist eine Anzahl von anderen Tagen, aufeinanderfolgend", dann wurde "aufeinanderfolgend" gestrichen (3). Wir antworten darauf: Dies ist nach unserer Auffassung in seiner Authentizität nicht erwiesen, und selbst wenn es authentisch wäre, so ist das Wort, mit dem argumentiert wird, entfallen. Zudem gibt es die Aussage der Gefährten; Ibn Umar sagte: Wenn er auf Reisen ist, so kann er, wenn er will, verteilt fasten, und wenn er will, aufeinanderfolgend. Dies wurde auch als marfu'-Überlieferung auf den Propheten - Gott segne ihn und gebe ihm Frieden - zurückgeführt (4). Abu Ubaida ibn al-Dscharrah sagte über das Nachholen des Ramadan: Gott hat euch das Fastenbrechen [auf Reisen] erlaubt, und er möchte euch bei der Nachholung nicht in Bedrängnis bringen. Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Muhammad ibn al-Munkadir, dass dieser sagte: Mich erreichte die Nachricht, dass der Gesandte Gottes - Gott segne ihn und gebe ihm Frieden - über das Unterbrechen der Nachholung des Ramadan befragt wurde. Da sagte der Gesandte Gottes - Gott segne ihn und gebe ihm Frieden -: "Wenn einer von euch Schulden hätte und diese nach und nach in Dirham um Dirham abbezahlen würde, bis er die Schulden, die er hat, beglichen hat, hätte er dann seine Schuld getilgt?" Sie sagten: Ja, o Gesandter Gottes. Er sagte: "So ist Gott noch würdiger, Nachsicht und Vergebung zu üben als ihr" (5). Zudem handelt es sich um ein Fasten, das nicht an einen bestimmten Zeitraum (6) gebunden ist, weshalb die Aufeinanderfolge darin nicht verpflichtend ist, wie beim uneingeschränkten Gelübde. Die von ihnen angeführte Überlieferung ist nicht in ihrer Authentizität bestätigt, denn die Gelehrten der Sunan haben sie nicht erwähnt. Sollte sie dennoch authentisch sein, so deuten wir sie als Empfehlung (Istihbab), denn die aufeinanderfolgende Durchführung ist besser, da sie der Überlieferung entspricht, einen aus der Differenz entlässt und dem geleisteten Fasten (Ada') ähnelt. Gott weiß es am besten.

510 - Problem: Er sagte: (Wer mit einem freiwilligen Fasten begonnen hat und es abbricht, für den gibt es kein Nachholen, doch wenn er es nachholt, ist das gut.)

Anmerkungen

(1) Herausgegeben von al-Daraqutni, im: Kapitel über das Küssen für den Fastenden. Aus dem Buch des Fastens. Sunan al-Daraqutni 2/191, 192. Und al-Bayhaqi, im: Kapitel über die Nachholung des Monats Ramadan..., aus dem Buch des Fastens. Al-Sunan al-Kubra 4/259. (2) Sure al-Baqara 185. (3) Herausgegeben von al-Daraqutni, im vorangegangenen Kapitel. Sunan al-Daraqutni 2/192. Siehe: Tafsir al-Qurtubi 2/281. (4) Herausgegeben von al-Daraqutni, im: vorangegangenen Kapitel. Sunan al-Daraqutni 2/193. (5) Herausgegeben von al-Daraqutni, im: vorangegangenen Kapitel. Sunan al-Daraqutni 2/194. Und al-Bayhaqi, im: Kapitel über die Nachholung des Monats Ramadan. Aus dem Buch des Fastens. Al-Sunan al-Kubra 4/259. (6) In B, M: "bizimam" ist eine Entstellung.

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