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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 40407 – Rechtsfrage: Er sagte: (Weder ein Ziegenbock, noch ein altersschwaches Tier, noch ein mangelhaftes Tier darf für die Zakat entnommen werden)

Übersetzung · DE

ein Schaf" (2). Dies erfordert, dass für weniger als hundert nichts fällig ist. Im Buch der Almosen (Kitab al-Sadaqat), das sich im Besitz der Familie von Umar ibn al-Khattab befand, steht: "Wenn sie über dreihunderteins steigen, ist nichts darauf fällig, bis sie vierhundert Schafe erreichen (3), dann sind vier Schafe fällig" (4). Dies ist ein klarer Text (Nass), dem zu widersprechen nur durch einen gleichwertigen oder stärkeren Beweis zulässig ist. Die Festlegung des Mindestbetrags (Nisab) dient der Stabilisierung der Pflichtabgabe und nicht deren Endpunkt. Allah weiß es am besten.

407 - Frage: Er sagte: "Für die Almosen (Sadaqa) darf weder ein Ziegenbock (Tays), noch ein abgelebtes Tier (Harima), noch ein Tier mit einem Sehfehler (Dhat 'Uwar) genommen werden."

"Dhat al-'Uwar" bedeutet das fehlerhafte Tier. Diese drei Kategorien werden aufgrund ihrer Minderwertigkeit nicht genommen, denn Allah, der Erhabene, sprach: {Und wählt nicht das Schlechte davon aus, um davon zu spenden} (1). Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte: "Für die Almosen darf weder ein abgelebtes Tier, noch ein Tier mit einem Sehfehler, noch ein Ziegenbock genommen werden, außer was der Almosenempfänger (Musaddiq) will" (2). Es wurde gesagt: Der Ziegenbock der Schafe, also deren Zuchtbock, wird aufgrund seiner Vorzüglichkeit nicht genommen. Abu 'Ubaid überlieferte den Hadith (3) mit: "außer was der Almosengeber (Musaddaq) will" (4), mit einem Fatha auf dem Dal, was den Eigentümer des Vermögens bedeutet. Demnach bezöge sich die Ausnahme im Hadith nur auf den Ziegenbock allein. Al-Khattabi (5) erwähnte, dass alle Überlieferer ihm darin widersprechen und es "Musaddiq" (mit einem Kasra auf dem Dal) überliefern, was den Beauftragten (der die Almosen einsammelt) bedeutet. Er sagte: Der Ziegenbock wird wegen seines Mangels, des Verderbens seines Fleisches und seiner Eigenschaft als männliches Tier nicht genommen. Demzufolge nimmt (6) er nicht...

Anmerkungen

(2) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 10 erwähnt. (3) Fehlt im Original. (4) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 21 erwähnt. (1) Sure al-Baqara 267. (2) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 10 erwähnt. (3) In al-Amwal: 391. (4) In A und M: "und mit Fatha". (5) In Ma'alim al-Sunan 2/26. (6) In A und M: "wird genommen".

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