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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 421Abschnitt

Übersetzung · DE

Die Menschen waren morgens fastend, als sie zu 'Umar kamen. Sie erwähnten ihm dies, und er fragte einen von ihnen: "Fastest du?" Er antwortete: "Nein, ich faste." Er fragte: "Was hat dich dazu bewegt?" Er sagte: "Ich würde nicht fasten, nachdem ich den Neumond gesehen habe." Und er sagte zum anderen: "Fastest du?" Er antwortete: "Ja, ich faste." Er fragte: "Was hat dich dazu bewegt?" Er sagte: "Ich würde das Fasten nicht brechen, während die Leute fasten." Zu demjenigen, der das Fasten brach, sagte er: "Wäre die Position dieses anderen nicht gewesen, hätte ich dir den Kopf schwer zugesetzt." Dann wurde unter den Leuten ausgerufen: "Geht hinaus!" Dies überlieferte Sa'id von Ibn 'Ulayya von Ayyub von Abu Raja' (5). Er wollte ihn nur wegen des Fastenbrechens aufgrund seiner eigenen Sichtung bestrafen und hielt die Strafe von ihm fern aufgrund der Vollständigkeit des Zeugnisses durch ihn und seinen Gefährten. Wäre ihm das Fastenbrechen erlaubt gewesen, hätte er ihn weder getadelt noch ihm gedroht. 'Aisha sagte: "Nur der Imam und die Gemeinschaft der Muslime brechen das Fasten am Tag des Festes." Es ist nicht bekannt, dass ihnen in ihrer Ära jemand widersprochen hätte, daher gilt es als Konsens (Ijma'). Und weil es ein Tag ist, der als zum Ramadan gehörend bestimmt wurde, ist das Fastenbrechen an ihm nicht zulässig, wie am Tag zuvor. Dies unterscheidet sich von dem Fall, wenn eine Beweisführung vorliegt, denn dann ist er als zu Shawwal gehörend bestimmt, im Gegensatz zu unserer Fragestellung. Zu ihrem Einwand, er habe die Gewissheit, dass es Shawwal sei, sagen wir: Die Gewissheit wird nicht bestätigt; denn es ist möglich, dass sich der Sehende getäuscht hat, wie überlieferte wurde, dass ein Mann zur Zeit 'Umars sagte: "Ich habe den Neumond gesehen." Er sagte zu ihm: "Wische dir über das Auge." Er wischte darüber und dann sagte er zu ihm: "Siehst du ihn noch?" Er sagte: "Nein." Er sagte: "Vielleicht hat sich ein Haar deiner Augenbraue über dein Auge gebogen, und du hast es für einen Neumond gehalten." Oder etwas in diesem Sinne.

Abschnitt: Wenn zwei Personen ihn sehen, aber nicht vor dem Richter aussagen, so ist es für denjenigen, der ihr Zeugnis hört, zulässig, das Fasten zu brechen, sofern er ihre Gerechtigkeit (Adala) kennt. Und für jeden der beiden selbst ist es zulässig, das Fasten aufgrund ihrer eigenen Aussage zu brechen, gemäß dem Wort des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): "Wenn zwei Personen bezeugen, dann fastet und brecht das Fasten" (7). Wenn sie vor dem Richter aussagen und er ihr Zeugnis wegen Unkenntnis über ihren Zustand zurückweist, so ist es für denjenigen, der ihre Gerechtigkeit kennt, zulässig, das Fasten aufgrund ihrer Aussage zu brechen; denn die Zurückweisung durch den Richter ist hier keine Willkür seinerseits, sondern lediglich ein Abwarten aufgrund fehlenden Wissens. Dies ist wie das Innehalten.

Anmerkungen

(5) Und er wurde von 'Abd al-Razzaq überliefert, im Kapitel: "Die Menschen waren morgens fastend, als der Neumond gesehen wurde", aus dem Buch des Fastens. Al-Musannaf 4/165. (6) In M: "weil es". (7) Dessen Herleitung bereits auf Seite 417 voranging.

Arabisch (Quelle)

أصْبَحَ النَّاسُ صِيَامًا. فأتَيَا عمرَ. فذَكَرَا ذلك له، فقال لأحَدِهما: أصَائِمٌ أنْتَ؟ قال: بَلْ مُفْطِرٌ. قال: ما حَمَلَكَ على هذا؟ قال: لم أكُنْ لأصُومَ وقد رَأَيْتُ الهِلَالَ. وقال لِلآخَرِ، قال: أنا صَائِمٌ. قال: ما حَمَلَكَ على هذا؟ قال: لم أكُنْ لأُفْطِرَ والناسُ صِيَامٌ. فقال للذى أفْطَرَ: لولا مكانُ هذا لأوْجَعْتُ رَأْسَكَ. ثم نُودِي في النَّاسِ: أن اخْرُجُوا. أخْرَجَهُ سَعِيدٌ، عن ابنِ عُليَّةَ عن أيُّوبَ، عن أبي رَجَاء (٥). وإنَّما أرادَ ضَرْبَه لإفْطارِه بِرُؤْيَتِه، ودَفَعَ عنه الضَّرْب لِكَمالِ الشَّهَادَةِ به وبِصَاحِبِه. ولو جازَ له الفِطْرُ لَما أنْكَرَ عليه، ولا تَوَعَّدَهُ. وقالتْ عائشةُ: إنَّما يُفْطِرُ يومَ الفِطْرِ الإمامُ وجماعةُ المُسْلِمِينَ. ولم يُعْرَفْ لهما مُخَالِفٌ في عَصْرِهِما، فكان إجْمَاعًا، ولأنَّه يومٌ مَحْكُومٌ به من رمضانَ، فلم يَجُزِ الفِطْرُ فيه كاليومِ الذي قبلَه، وفارَقَ ما إذا قامَتِ البَيِّنَةُ، فإنَّه مَحْكُومٌ به مِن شَوَّال، بخِلافِ مَسْألَتِنا. وقَوْلُهم: إنَّه يَتَيَقَّنُ أنَّه من شَوَّال. قُلْنا: لا يَثْبُتُ اليَقِينُ؛ فإنَّه (٦) يَحْتَمِلُ أنْ يكونَ الرَّائِي خُيِّلَ إليه، كما رُوِيَ أنَّ رجلًا في زَمَنِ عمرَ، قال: لقد رَأيْتُ الهِلالَ. فقال له: امْسَحْ عَيْنَكَ. فمَسَحَها، ثم قال له: تَرَاهُ؟ قال: لا. قال: لَعَلَّ شَعْرَةً من حاجِبِكَ تَقَوَّسَتْ على عَيْنِكَ، فَظَنَنْتَها هِلَالًا. أو ما هذا معناه.

فصل: فإن رَآهُ اثْنانِ، ولم يَشْهَدَا عندَ الحاكِمِ، جازَ لِمَنْ سَمِعَ شَهَادَتَهما الفِطْرُ، إذا عَرَفَ عَدالَتَهما، ولِكُلِّ واحدٍ منهما الفِطْرُ بقَوْلِهما؛ لِقَوْلِ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "وإذَا شَهِدَ اثْنَانِ فَصُومُوا وأَفْطِرُوا" (٧). وإن شَهِدَا عند الحَاكِمِ، فَرَدَّ شَهادَتَهما؛ لِجَهْلِه بِحَالِهما، فلِمَنْ عَلِمَ عَدالَتَهما الفِطْرُ بِقَوْلِهما؛ لأنَّ رَدَّ الحَاكِمِ هاهُنا ليس تَحَكُّمٌ منه، وإنَّما هو تَوَقُّفٌ لِعَدَمِ عِلْمِه. فهو كالوُقُوفِ

Anmerkungen

(٥) وأخرجه عبد الرزاق، في: باب أصبح الناس صياما وقد رئى الهلال، من كتاب الصيام. المصنف ٤/ ١٦٥.(٦) في م: "لأنه".(٧) تقدم تخريجه في صفحة ٤١٧.

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