Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 517 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn für einen Gefangenen die Monate unklar sind und er einen Monat fastet in der Absicht, dass es Ramadan ist, und es trifft mit diesem oder dem darauf folgenden zusammen, so genügt es ihm; trifft es jedoch mit dem davor liegenden zusammen, so genügt es ihm nicht) · ShamelaTranslate