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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 425519 - Rechtsfrage: Er sagte: (Bezüglich der Tage des Taschriq gibt es eine weitere Überlieferung von Abu Abd Allah, möge Allah ihm gnädig sein, dass man sie für das verpflichtende Fasten fasten darf)

Übersetzung · DE

und was man von ihnen als Vorrat mitnimmt", aus dem Buch der Opfertiere. Sahih al-Bukhari 3/55, 7/134. Und Muslim, im Kapitel: "Das Verbot des Fastens am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opferfestes", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/799. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: "Über das Fasten an den beiden Festtagen", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/563. Und at-Tirmidhi, im Kapitel: "Was über die Abscheulichkeit (Karaha) des Fastens am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opferfestes überliefert wurde", aus den Kapiteln über das Fasten. 'Aridat al-Ahwadhi 3/300. Und Ibn Maja, im Kapitel: "Über das Verbot des Fastens am Tag des Fastenbrechens und des Opferfestes", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Maja 1/549. Und Imam Malik, im Kapitel: "Der Befehl zum Gebet vor der Predigt an den beiden Festtagen", aus dem Buch der Festtage. Al-Muwatta 1/178. Und Imam Ahmad, im Musnad 1/24, 34, 40. (4) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel: "Das Fasten am Tag des Opferfestes", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/55, 56. Und Muslim, im Kapitel: "Das Verbot des Fastens am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opferfestes", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/799. Ebenso herausgegeben ist der Hadith von Abu Huraira durch Imam Malik, im Kapitel: "Das Fasten am Tag des Fastenbrechens, des Opferfestes und für immer", aus dem Buch des Fastens. Und im Kapitel: "Was über das Fasten an den Tagen von Mina überliefert wurde", aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Muwatta 1/300, 376. Und Imam Ahmad, im Musnad 2/511, 529.

(1) In M: "Beide sind übereinstimmend überliefert". Der Hadith von Nubayscha wurde nicht von al-Bukhari herausgegeben, siehe Tuhfat al-Ashraf 9/6. Er wurde von Muslim herausgegeben, im Kapitel: "Das Verbot des Fastens an den Tagen des Tashriq", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/800. Ebenso herausgegeben von al-Bayhaqi, im Kapitel: "Die Tage, an denen das Fasten untersagt wurde", aus dem Buch des Fastens. As-Sunan al-Kubra 4/297. Und Imam Ahmad, im Musnad 5/75. (2) Ba'al: Der Geschlechtsverkehr und das Liebesspiel eines Mannes mit seiner Ehefrau.

Anmerkungen

und am Tag des Opferfestes. Von Abu Sa'id liegt eine ähnliche Überlieferung vor. Beide sind übereinstimmend (von Bukhari und Muslim) überliefert. Das Verbot impliziert die Ungültigkeit und die Unzulässigkeit des Untersagten. Was das Fasten an diesen beiden Tagen als festgelegtes Gelübde betrifft, so besteht darüber eine Meinungsverschiedenheit. Wir werden dies später erwähnen, so Allah, der Erhabene, will.

519 - Frage; Er sagte: "Und bezüglich der Tage des Tashriq gibt es von Abu 'Abd Allah (möge Allah ihm gnädig sein) eine andere Überlieferung, dass man sie als Pflichtfasten fasten darf."

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch das Fasten an den Tagen des Tashriq untersagt ist; aufgrund der Überlieferung von Nubayscha al-Hudhali, der sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Die Tage des Tashriq sind Tage des Essens, Trinkens und Gedenkens an Allah, den Mächtigen und Erhabenen." (Überliefert von Muslim). Es wurde von 'Abd Allah ibn Hudhafa überliefert, er sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) schickte mich während der Tage von Mina aus, um zu rufen: "O Menschen, wahrlich, dies sind Tage des Essens, Trinkens und des Geschlechtsverkehrs." Jedoch ist dies eine Überlieferung von...

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