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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 4 · Seite 427

Übersetzung · DE

fastet, wie jemand, der einen Tag fastet und einen Tag die Fastenzeit unterbricht, sodass sein Fastentag auf den Freitag fällt; oder jemand, dessen Gewohnheit es ist, den ersten Tag des Monats zu fasten, oder den letzten, oder den fünfzehnten, und ähnliches. Dies hat Ahmad in einer Überlieferung von al-Athram dargelegt. Er sagte: Abu 'Abd Allah wurde zum Fasten am Freitag befragt. Er erwähnte daraufhin den Hadith über das Verbot, ihn alleine zu fasten, und sagte dann: "Außer wenn es in das Fasten fällt, das er ohnehin praktiziert; doch den Freitag isoliert zu fasten, ist nicht erlaubt." Er sagte: Ich fragte: "Ein Mann fastet einen Tag und unterbricht das Fasten am nächsten; nun traf sein Fastenbrechen auf einen Donnerstag, sein Fastentag auf einen Freitag und sein Fastenbrechen auf einen Samstag, sodass er den Freitag isoliert fastete?" Er sagte: "Dieser hat nun nicht die Absicht gefasst, gezielt den Freitag zu fasten. Verpönt ist es nur, gezielt den Freitag auszuwählen." Abu Hanifa und Malik sagten: Es ist nicht verpönt, den Freitag allein zu fasten, da er ein Tag wie andere Tage ist. Unser Gegenargument ist das, was Abu Huraira überlieferte; er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: "Keiner von euch soll den Freitag fasten, es sei denn, er fastet einen Tag davor oder danach." Muhammad ibn 'Abbad sagte: Ich fragte Jabir: Hat der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) das Fasten am Freitag untersagt? Er sagte: Ja. (Beide Überlieferungen sind übereinstimmend [als authentisch anerkannt] (6)). Von Juwairiya bint al-Harith wird überliefert, dass der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) am Freitag zu ihr eintrat, während sie fastete. Er fragte: "Hast du gestern gefastet?" Sie sagte: "Nein." Er fragte: "Willst du morgen fasten?" Sie sagte: "Nein." Er sagte: "Dann unterbrich das Fasten." Überliefert von al-Bukhari (7). Es gibt noch weitere Hadithe außer diesen, und die Sunna des Gesandten Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) ist würdiger, befolgt zu werden. Und dieser

Anmerkungen

(6) Die erste Überlieferung wurde von al-Bukhari herausgegeben, im Kapitel: "Über das Fasten am Freitag...", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/54. Und von Muslim, im Kapitel: "Über die Verpönung, den Freitag isoliert zu fasten", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/81. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: "Über das Verbot, den Freitag exklusiv zum Fasten zu bestimmen", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/564. Und von at-Tirmidhi, im Kapitel: "Über das, was zur Verpönung des Fastens am Freitag allein berichtet wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/279. Und von Ibn Madscha, im Kapitel: "Über das Fasten am Freitag", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/549. Und von Imam Ahmad, im Musnad 2/303, 422, 458, 495, 526, 532. Die zweite Überlieferung wurde von al-Bukhari herausgegeben, im zuvor genannten Kapitel. Und von Muslim, im Kapitel, das bereits zuvor erwähnt wurde. Ebenso herausgegeben von ad-Darimi, im Kapitel: "Über das Verbot des Fastens am Freitag", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/19. (7) Im Kapitel: "Über das Fasten am Freitag...", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/54. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: "Über die Erlaubnis hierzu", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/564. Und von Imam Ahmad, im Musnad 6/324, 430.

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