durch das Fasten; denn es sind zwei Tage, welche die Ungläubigen verehren. Daher wäre ihre exklusive Bestimmung zum Fasten gegenüber anderen Tagen eine Übereinstimmung mit ihnen in deren Verehrung, weshalb sie, wie der Samstag, als verpönt gelten. Nach dieser Analogie verhält es sich mit jedem Fest der Ungläubigen oder jedem Tag, den sie exklusiv durch Verehrung hervorheben (15).
Abschnitt: Es ist verpönt, Rajab alleine durch das Fasten hervorzuheben. Ahmad sagte: Wenn ein Mann ihn fastet (16), so soll er an einem Tag oder an mehreren Tagen in ihm das Fasten brechen, sodass er ihn nicht vollständig fastet. Der Grund dafür ist das, was Ahmad (17) mit seinem Isnad von Kharasha ibn al-Hurr überlieferte; er sagte: "Ich sah 'Umar, wie er die Handflächen derer schlug, die das Fasten im Rajab besonders praktizierten, bis sie diese in die Speisen legten, und er sagte: 'Esst, denn es ist nur ein Monat, den die Dschahiliyya (19) zu verehren pflegte.'" Mit seinem Isnad von Ibn 'Umar wird überliefert, dass er, wenn er die Menschen sah und das, was sie für Rajab vorbereiteten, dies missbilligte und sagte: "Fastet an ihm und brecht das Fasten." Von Ibn 'Abbas wurde Ähnliches überliefert. Und mit seinem Isnad von Abu Bakra wird überliefert, dass er zu seiner Familie eintrat, während bei ihnen neue Körbe und Krüge waren, worauf er fragte: "Was ist das?" Sie sagten: "Rajab, wir fasten ihn." Er sagte: "Habt ihr Rajab zu Ramadan gemacht?", worauf er die Körbe umstieß und die Krüge zerbrach. Ahmad sagte: "Wer das ganze Jahr fastet, der darf ihn fasten; ansonsten soll er ihn nicht durchgehend fasten, sondern er soll darin das Fasten brechen und ihn nicht dem Ramadan gleichstellen."
Abschnitt: Abu Qatada überlieferte, dass er sagte: Es wurde gefragt: "O Gesandter Allahs, wie steht es um jemanden, der die ganze Zeit fastet?" Er sagte: "Er hat weder gefastet, noch das Fasten gebrochen" oder "er hat nicht gefastet und nicht das Fasten gebrochen." At-Tirmidhi (20) sagte: Dies
(15) Scheich al-Islam Ibn Taymiyya widmete dem Gebot, den Festen der Götzendiener zu widersprechen, ein eigenes Kapitel in seinem Buch Iqtida' as-Sirat al-Mustaqim, Seite 177 und ff. (16) Im Original, A und B: "fastete". (17) Al-Haythami erwähnte es im Kapitel: "Über das Fasten im Rajab", aus dem Buch des Fastens, und schrieb es at-Tabarani im al-Awsat zu. Madschma' az-Zawa'id 3/191. Siehe auch: Haschiya al-Fath ar-Rabbani 10/193. (18) Im Original, A: "war". (19) In der Fußnote zum Taq-yid wird erwähnt, dass Sa'id ibn Mansur dies in seinen Sunan überlieferte und dass sein Isnad die Bedingungen der beiden Scheiche (al-Bukhari und Muslim) erfüllt. (20) Im Kapitel: "Über das, was zum Fasten der Lebenszeit (Dahr) berichtet wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/297. Ebenso herausgegeben von Muslim, im Kapitel: "Über die Empfehlung, drei Tage von jedem Monat zu fasten...", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/818, 819; und Abu Dawud, im Kapitel: "Über das freiwillige Fasten der Lebenszeit", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/565; und an-Nasa'i, im Kapitel: "Über das Verbot, die Lebenszeit zu fasten", aus dem Buch des Fastens. al-Mudschtaba 4/176; und Imam Ahmad, im Musnad 5/297, 311.
بِالصَّوْمِ؛ لأنَّهما يَوْمانِ يُعَظِّمُهما الكُفَّارُ، فيكون تَخْصِيصُهما بالصِّيامِ دونَ غَيْرِهما مُوَافَقَةً لهم فى تَعْظِيمِهما، فَكُرِهَ كَيَوْم السَّبْتِ. وعلى قِياسِ هذا، كلُّ عِيدٍ لِلْكُفَّارِ، أو يَوْمٍ يُفْرِدُونَهُ بِالتَّعْظِيمِ (١٥).
فصل: ويُكْرَهُ إفْرادُ رَجَبٍ بِالصَّوْمِ. قال أحمدُ: وإنْ صامَهُ (١٦) رَجُلٌ، أفْطَرَ فيه يَوْمًا أو أيَّامًا، بِقَدْرِ ما لا يَصُومُه كُلَّه. ووَجْهُ ذلك، ما رَوَى أحمدُ (١٧)، بإسْنَادِهِ عن خَرَشَة بن الْحُرِّ، قال: رَأَيْتُ عمرَ يَضْرِبُ أَكُفَّ المُتَرَجِّبِينَ، حتى يَضَعُوهَا فى الطَّعَامِ. ويقولُ: كُلُوا، فإنَّما هو شَهْرٌ كانت (١٨) تُعَظِّمُه الجَاهِلِيَّةُ (١٩). وبإسْنَادِهِ عن ابْنِ عمرَ، أنَّه كان إذا رَأَى النّاسَ، وما يُعِدُّونَ لِرَجَبٍ، كَرِهَهُ، وقال: صُومُوا منه، وأَفْطِرُوا. وعن ابنِ عَبَّاسٍ نحوُه، وبإسْنَادِهِ من أبى بَكْرَةَ، أنَّه دَخَلَ على أهْلِهِ، وعِنْدَهُمْ سِلَالٌ جُدُدٌ وكِيزَانُ، فقال: ما هذا؟ فقالوا: رَجَبٌ نَصُومُه. قال: أجَعَلْتُمْ رَجَب رمضانَ، فأكْفَأَ السِّلالَ، وكَسَرَ الكِيزَانَ. قال أحمدُ: مَن كان يَصُومُ السَّنَةَ صَامَهُ، وإلَّا فلا يَصُومُه مُتَوَالِيًا، يُفْطِرُ فيه، ولا يُشَبِّهُه بِرمضانَ.
فصل: ورَوَى أبو قَتادَةَ، قال: قِيلَ: يا رسولَ اللهِ، فكيف بمن صامَ الدَّهْرَ؟ قال: "لَا صَامَ وَلَا أَفْطَرَ، أوْ لَمْ يَصُمْ ولَمْ يُفْطِرْ". قال التِّرْمِذِىُّ (٢٠): هذا
(١٥) أفرد شيخ الإِسلام ابن تيمية فصلا فى الأمر بمخالفة أعياد المشركين، فى كتابه اقتضاء الصراط المستقيم، صفحة ١٧٧ وما بعدها.(١٦) فى الأصل، أ، ب: "صام".(١٧) ذكره الهيثمى، فى: باب فى صيام رجب، من كتاب الصيام، وعزاه للطبرانى فى الأوسط. مجمع الزوائد ٣/ ١٩١. وانظر: حاشية الفتح الربانى ١٠/ ١٩٣.(١٨) فى الأصل، أ: "كان".(١٩) فى حاشية اتقييد يذكر أن سعيد بن منصور رواه فى سننه، وأن إسناده على شرط الشيخين.(٢٠) فى: باب ما جاء فى صوم الدهر، من أبواب الصوم. عارضة الأحوذى ٣/ ٢٩٧.كما أخرجه مسلم، فى: باب استحباب صيام ثلاثة أيام من كل شهر. . .، من كتاب الصيام. صحيح =