In einer Überlieferung heißt es: "Und dies ist das vorzüglichste Fasten." Ich sagte: Ich vermag mehr als das. Er sagte: "Es gibt nichts Vorzüglicheres als das." Al-Buchari überlieferte es (26).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach der bekannten Ansicht von Ahmad gilt, dass die Mondsichel, wenn sie am Tage vor dem Zenit oder danach gesehen wird – und dies am Ende des Ramadan geschah –, nicht zum Fastenbrechen aufgrund ihrer Sichtung führen darf. Dies ist auch die Ansicht von 'Umar, Ibn Mas'ud, Ibn 'Umar, Anas, al-Awza'i, Malik, al-Laith, asch-Schafi'i, Ishaq und Abu Hanifa. Ath-Thawri und Abu Yusuf sagten: Wenn sie vor dem Zenit gesehen wird, so gehört sie zur vergangenen Nacht, und wenn sie danach gesehen wird, so gehört sie zur kommenden Nacht. Dies wurde auch von 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert. Sa'id hat es überliefert, weil der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Fastet bei ihrem Anblick und brecht das Fasten bei ihrem Anblick" (1). Sie haben sie nun gesehen, also sind das Fasten oder das Fastenbrechen Pflicht, und weil der Zeitpunkt vor dem Zenit näher an der vergangenen Nacht liegt. Dies wird als eine Überlieferung von Ahmad berichtet. Unser Argument ist das, was Abu Wa'il überlieferte: Zu uns kam ein Schreiben von 'Umar, als wir in Khanaqin (2) waren, in dem stand: Die Mondsichel ist mal größer und mal kleiner. Wenn ihr die Mondsichel am Tage seht, so brecht das Fasten nicht, bis ihr den Abend erreicht, es sei denn, zwei Männer bezeugen, dass sie sie gestern am Abend gesehen haben (3). Und weil dies die Ansicht von Ibn
(26) Im Kapitel: "Über das Fasten der Lebenszeit", Kapitel "Das Recht der Ehefrau auf das Fasten", Kapitel "Das Fasten Davids (Friede sei auf ihm)", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Buchari 3/52, 53. Ebenso überlieferte es Muslim im Kapitel: "Über das Verbot, die Lebenszeit zu fasten...", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/812-818. Und Abu Dawud im Kapitel: "Über das freiwillige Fasten der Lebenszeit", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/565, 566. Und an-Nasa'i im Kapitel: "Über das Fasten des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm)...", und Kapitel "Über das Fasten von zehn Tagen des Monats", aus dem Buch des Fastens. al-Mudschtaba 4/183. Und Ibn Madscha im Kapitel: "Über das, was über das Fasten der Lebenszeit berichtet wurde", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/544. Und Imam Ahmad im Musnad 2/158, 160, 164, 189, 160, 195, 198-201, 205, 212, 225. (1) Dessen Überlieferungsnachweis wurde bereits auf Seite 330 aufgeführt. (2) Khanaqin: Eine Stadt in den Gebieten des Sawad, auf dem Weg von Bagdad nach Hamadan. (3) Herausgegeben von al-Baihaqi im Kapitel: "Über die Mondsichel, die am Tage gesehen wird", aus dem Buch des Fastens. as-Sunan al-Kubra 4/213. Und 'Abd ar-Razzaq im Kapitel: "Über Leute, die den Tag fastend begannen, nachdem die Mondsichel gesehen wurde", aus dem Buch des Fastens. al-Musannaf 4/162, 163. Und Ibn Abi Schaiba im Kapitel: "Über die Mondsichel, die am Tage gesehen wird: Bricht man das Fasten oder nicht?", aus dem Buch des Fastens. al-Musannaf 3/67.