Mas'ud, Ibn 'Abbas und den anderen Gefährten (Sahaba), die wir namentlich nannten. Ihre Überlieferung bezieht sich auf den Fall, dass die Mondsichel am Abend gesehen wurde, was durch den Umstand belegt wird, dass es anders wäre, wenn sie nach dem Zenit gesehen würde. Des Weiteren impliziert die Nachricht nur das Fasten und das Fastenbrechen ab dem nächsten Tag, wie es der Fall wäre, wenn man sie am Abend sähe. Sollte die Sichtung jedoch am Anfang des Ramadan erfolgen, so ist die korrekte Auffassung ebenfalls, dass sie für die kommende Nacht gilt. Dies ist auch die Ansicht von Malik, Abu Hanifa und asch-Schafi'i. Von Ahmad gibt es eine andere Überlieferung, die besagt, dass sie für die vergangene Nacht gelte; somit wäre das Nachholen jenes Tages verpflichtend sowie das Enthalten für den Rest des Tages als Vorsichtsmaßnahme für den Gottesdienst. Die erste Auffassung ist jedoch zutreffender, da das, was für die kommende Nacht am Ende des Monats gilt, auch für den Anfang gilt, so wie wenn sie nach dem 'Asr-Gebet gesehen würde.
Die Erörterung dieses Problems gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste betrifft das Sahur, und dies unter drei Aspekten: Der erste ist seine Empfehlungsqualität. Wir wissen von keiner Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hierüber. Anas überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Nehmt das Sahur ein, denn im Sahur liegt Segen." Übereinstimmend überliefert (1). Von 'Amr ibn al-'As wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Leute der Schrift ist die Mahlzeit des Sahur." Herausgegeben von Muslim, Abu Dawud und at-Tirmidhi (2), welcher sagte:
(1) Herausgegeben von al-Buchari im Kapitel: "Der Segen des Sahur ohne Verpflichtung", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Buchari 3/38. Und von Muslim im Kapitel: "Die Vorzüglichkeit des Sahur und die Bekräftigung seiner Empfehlungsqualität...", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/770. Ebenso herausgegeben von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was über die Vorzüglichkeit des Sahur berichtet wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/227. Und von an-Nasa'i im Kapitel: "Die Anspornung zum Sahur", aus dem Buch des Fastens. al-Mudschtaba 4/115. Und von Ibn Madscha im Kapitel: "Was über das Sahur berichtet wurde", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/540. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Über die Vorzüglichkeit des Sahur", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/6. Und von Imam Ahmad im Musnad 3/215, 229, 243, 258, 281. (2) Herausgegeben von Muslim im Kapitel: "Die Vorzüglichkeit des Sahur...", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/771. Und von Abu Dawud im Kapitel: "Über die Bekräftigung des Sahur", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/547. Und von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was über die Vorzüglichkeit des Sahur berichtet wurde", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/228. Ebenso herausgegeben von an-Nasa'i im Kapitel: "Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Leute der Schrift", aus dem Buch des Fastens. al-Mudschtaba 4/120. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Über die Vorzüglichkeit des Sahur", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/6. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/197, 202.