Herausgegeben von Abu Dawud und at-Tirmidhi (20), wobei letzterer sagte: "Ein guter (Hasan), korrekter (Sahih) Hadith." Das dritte [Unterkapitel]: Über das Wisal-Fasten (Fasten ohne Unterbrechung). Dies bedeutet, dass man zwischen zwei Tagen weder isst noch trinkt. Dies ist nach der Meinung der meisten Gelehrten verpönt (Makruh). Von Ibn az-Zubair wurde überliefert, dass er das Wisal-Fasten praktizierte, dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) nacheifernd. Unser Beweis ist die Überlieferung von Ibn 'Umar, der sagte: "Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) praktizierte im Ramadan das Wisal-Fasten, und die Leute taten es ihm gleich. Daraufhin verbot der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Wisal-Fasten. Sie sagten: 'Aber du praktizierst doch das Wisal-Fasten?' Er antwortete: 'Ich bin nicht wie ihr; ich werde gespeist und getränkt.'" Übereinstimmend überliefert (21). Dies impliziert, dass dies ihm vorbehalten war und es anderen untersagt ist, sich ihm darin anzuschließen. Sein Ausspruch: "Ich werde gespeist und getränkt", kann bedeuten, dass er im Fasten unterstützt wird und Allah, der Erhabene, ihn ohne Speise und Trank sättigt, so wie jemanden, der gegessen und getrunken hat. Es kann aber auch bedeuten: Ich werde wahrhaftig gespeist und wahrhaftig getränkt, wenn man den Ausdruck in seinem wörtlichen Sinne nimmt. Die erste Deutung ist aus zwei Gründen wahrscheinlicher: Erstens: Hätte er tatsächlich gegessen und getrunken, hätte er kein Wisal-Fasten praktiziert, und er hat sie in ihrer Aussage "Du praktizierst das Wisal-Fasten" bestätigt. Zweitens: Es wurde überliefert, dass er sagte: "Ich verbringe die Nacht so, dass mein Herr mich speist und mich tränkt" (22). Dies deutet darauf hin, dass dies während des Tages geschah, wobei es ihm – wie auch anderen – nicht gestattet ist, am Tag zu essen.
(20) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: "Womit man das Fasten bricht", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/550. Und von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was über die Mildtätigkeit gegenüber Verwandten berichtet wurde", aus den Kapiteln der Zakat; und im Kapitel: "Was darüber berichtet wurde, womit das Fastenbrechen empfohlen wird", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 3/160, 215. Ebenso herausgegeben von Ibn Madscha im Kapitel: "Was darüber berichtet wurde, womit das Fastenbrechen empfohlen wird", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/542. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Was beim Fastenbrechen empfohlen wird", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/7. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/17-19, 213, 214. (21) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: "Der Segen des Sahur ohne Verpflichtung", aus dem Buch des Fastens. Sahih al-Bukhari 3/37. Und von Muslim im Kapitel: "Das Verbot des Wisal-Fastens", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/774. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: "Über das Wisal-Fasten", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/551. Und von Imam Malik im Kapitel: "Das Verbot des Wisal-Fastens", aus dem Buch des Fastens. al-Muwatta 1/300. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/21, 23, 102, 112, 143, 153. (22) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel: "Was an 'Wäre doch' (Law) erlaubt ist", aus dem Buch der Wünsche. Sahih al-Bukhari 9/106. Und von Muslim im Kapitel: "Das Verbot des Wisal-Fastens", aus dem Buch des Fastens. Sahih Muslim 2/776. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/23, 253, 257, 377, 496.