Abschnitt: Es ist empfohlen, den Fastenden beim Fastenbrechen zu speisen; aufgrund dessen, was Zaid ibn Khalid al-Juhani vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überlieferte, dass er sagte: "Wer einen Fastenden speist, für den ist der gleiche Lohn, ohne dass sich der Lohn des Fastenden im Geringsten verringert." At-Tirmidhi (26) sagte: Dies ist ein hasan sahih Hadith.
Abschnitt: Ibn 'Abbas überlieferte: Wenn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Fasten brach, sagte er: "Allahumma laka sumna, wa 'ala rizqika aftarna, fataqabbal minna, innaka Anta as-Sami'u al-'Alim (O Allah, für Dich haben wir gefastet und mit Deiner Versorgung haben wir das Fasten gebrochen, so nimm von uns an, wahrlich, Du bist der Allhörende, der Allwissende)." Und von Ibn 'Umar wird überliefert, dass er sagte: Wenn der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) das Fasten brach, sagte er: "Dhahaba ad-dhama'u, wabtallat al-'uruqu, wa thabata al-ajru in scha'a Allah (Der Durst ist vergangen, die Adern sind benetzt und der Lohn ist feststehend, so Allah will)." Sein Isnad ist hasan, ad-Daraqutni führte beide auf (27).
522 - Rechtsfrage; er sagte: (Und wer den Monat Ramadan fastet und sechs Tage aus Schawwal folgen lässt, auch wenn er sie aufteilt, so ist es, als hätte er die Ewigkeit gefastet).
Zusammenfassend dazu ist das Fasten von sechs Tagen aus Schawwal bei vielen Gelehrten empfohlen. Dies wurde von Ka'b al-Ahbar, asch-Scha'bi und Maimun ibn Mihran überliefert. Dies vertrat auch asch-Schafi'i. Malik jedoch missbilligte es und sagte: Ich habe niemanden von den Rechtsgelehrten diese Tage fasten sehen, und es hat mich von niemandem der Altvorderen (Salaf) erreicht, dass sie es taten. Die Gelehrten missbilligen dies und fürchten, dass es eine Neuerung (Bid'a) ist und dass dem Ramadan etwas hinzugefügt wird, das nicht dazu gehört. Wir entgegnen: Was Abu Ayyub überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wer den Ramadan fastet und sechs Tage aus Schawwal folgen lässt, der ist so, als hätte er die Ewigkeit gefastet." Überliefert von Abu
= im Kapitel: "Das Verbot des Wisal-Fastens", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/8. Und von Imam Ahmad im Musnad 3/8, 87, 96. (26) Im Kapitel: "Was bezüglich der Vorzüglichkeit dessen überliefert wurde, der einen Fastenden speist", aus den Kapiteln des Fastens. 'Aridat al-Ahwadhi 4/20. Und von Ibn Madscha im Kapitel: "Über den Lohn dessen, der einen Fastenden speist", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Madscha 1/555. Und von ad-Darimi im Kapitel: "Die Vorzüglichkeit für denjenigen, der einen Fastenden speist", aus dem Buch des Fastens. Sunan ad-Darimi 2/7. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/114-116, 5/192. (27) Beide herausgegeben von ad-Daraqutni im Buch des Fastens. Sunan ad-Daraqutni 2/85. Den zweiten überlieferte auch Abu Dawud im Kapitel: "Was beim Fastenbrechen zu sagen ist", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/550.